W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG will Vertrag nicht ändern obwohl jetzt Fachkraft daher Bezahlungsnachteil - rechtens?

N
Nasonex2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter von uns (Pflegeheim) war bisher Pflegehilfskraft und bekam daher die Bezahlung logischerweise für eine Pflegehilfskraft. Nun hat dieser Mitarbeiter seinen Altenpflegerabschluß gemacht und ist nun Fachkraft. Unser Chef meinte, der Arbeitsvertrag läuft erstmal weiter als Pflegehilfskraft, sodass er auch nicht das entsprechende Gehalt einr Fachkraft bekommt. Aber unser Mitarbeiter soll trotzdem schonmal die arbeiten für eine Fachkraft übernehmen. Nun will er von uns BR wissen ob das rechtens ist. Was sagt ihr dazu?

4.04203

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

04.04.2007 um 09:34 Uhr

Er kann dies lediglich individualrechtlich vom Arbeitsgericht klären lassen. Dazu gehört zunächst eine Tätigkeitsbeschreibung aus der ersichtlich ist, das diese höherqualifizierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Dann muss er den AG schriftlich auffordern die entsprechende Vergütung vorzunehmen. Erfolgt dies immer noch nicht, Klage einreichen.

Gilt denn ein Tarifvertrag? Ist dies nicht der Fall bzw. ist der Kollege nicht in der vertragsschliessenden Gewerkschaft, sind die Chancen gen null. Die Gewerbeordnung ist hier schon oft zitiert worden, es herscht Gestaltungsfreiheit des Arbeitsvertrages. Sind diese Tätigkeiten nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, muss er sie auch nicht ausführen, wenn diese nicht entsprechend vergütet werden. ;-)

B
BIM

04.04.2007 um 10:43 Uhr

Habt Ihr einen Haustarif ( Entlohnungsgrundsätze) ? Wenn ja, muß der AG vom BR darauf hingewiesen werden, AGG mit reinbringen?, dass für gleiche Tätigkeit, mit gleichem Berufsabschluss die Entlohnungsgr. gelten. Ansonsten bin ich auch der Meinung wie FrankB., dass hier nur noch der Gang zum Arbeitsgericht hilft.

K
Kölner

08.04.2007 um 23:17 Uhr

@Nasonex2001 Das finde ich relativ einfach: Wenn der Kollege im Rahmen des § 5 HeimPersV eingesetzt wird hat er die besten Karten... ...der BR könnte ansonsten geneigt sein, seinem gesetzlichen Auftrag nach § 80 BetrVG nachzukommen und dem MdK eine Mitteilung zu machen. Manch ein AG ist dann gaaaanz schnell!

Ihre Antwort