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Minusstunden-Abbau - Besteht ein Anspruch darauf die im Vertrag festgehaltene Zeit auch zu arbeiten?

R
Rincewind
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ist es zulässig einem Arbeitnehmer Minusstunden anzuhäufen? Im betreffenden Vertrag ist keine explizite Regelung zum Thema "Minus-Stunden" getroffen worden. Besteht ein Anspruch darauf die im Vertrag festgehaltene Zeit auch zu arbeiten? Z.B. 70 Arbeitsstunden im Monat. Dies betrifft normales Betriebsaufkommen, "Arbeit" gäbe es genug...

ein grosses Danke im Vorraus für Hinweise;)

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Community-Antworten (5)

S
Spartacus

10.05.2007 um 19:37 Uhr

Moin,

was meinst du mit Minusstd. anhäufen? Wenn im Arbeitsvertrag 70 Std. vereinbart sind, muß der AG dich 70 Std. beschäftigen.

DGI
de Gaulle II

11.05.2007 um 01:01 Uhr

@ spartacus, bei uns im Betrieb ist es aber auch so, dass mitunter eine Stunde Minus im Monat entsteht. Schon allein durch die 5,5- Tage- Woche, bei der eine minutengenaue Aufteilung der Wochenarbeitszeit gar nicht richtig möglich ist. Wir arbeiten 7 und eine Viertelstunde, tatsächlich müssten wir aber 7 Stunden und 27 Minuten arbeiten. Also kommt stets ein Minus raus. Und irgendwann ist das dann ein ganzer Arbeitstag. Wir hatten vom BR das bisher für rechtens gehalten, aber wenn ich jetzt die Frage von Rincewind und Deine Antwort lese, kommen mir doch Zweifel . . .

B
Barbara

11.05.2007 um 10:43 Uhr

Arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist für beide Seiten bindend. Also der AN ist verpflichtet die AZ zu leisten und der AG ist verpflichtet die Leistung entgegen zu nehmen. Manchmal lassen die TV oder BV in bestimmten Berechnungszeiträumen auch Minusstunden zu. Man müste TV und BV prüfen. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist und der MA kein Einfluss auf die Dienstplangestaltung hat ( z.B. Vertrauensarbeitszeit), sind die Minusstunden vom AG zu tragen(Annahmeverzug), dh. der MA muss sie nicht nacharbeiten.

DGI
de Gaulle II

11.05.2007 um 12:13 Uhr

Hallo Barbara, danke für Deine Antwort, aber gibt es für den Annahmeverzug irgendein Urteil?

S
Spartacus

11.05.2007 um 13:09 Uhr

@ von de gaulle II

schaust du § 293 BGB

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