Wahlvorschlagsliste - was wenn der Listenführer die Unterschriften nacheinander (Stützer und Kandidaten) einzeln oder in kleinen Gruppen gesammelt hat?
Servus Allerseits !
Wenn dem Wahlvorstand belastbare Aussagen vorliegen, das die Entstehung einer Wahlvorschlagsliste erheblichen Umfangs,so zustande gekommen ist, das der Listenführer die Unterschriften nacheinander (Stützer und Kandidaten) einzeln oder in kleinen Gruppen an vielen verschiedenen Tagen zu unterschiedlicher Tages und Nachzeit gesammelt hat. Wie soll der Wahlvorstand verfahren ????? Ist diese Liste ornungsgemäss zustande gekommen ???? Hat sie heilbare oder unheilbare Mängel ??? Einfacher Verweis auf irgendwelche §§ oder Wahlordnung wäre für mich suboptimal. Verstehe dieses Kauserwelsch einfach nicht. Für etwaige Bemühunhen seid im voraus bedankt. Grüssle
Community-Antworten (11)
15.02.2010 um 19:40 Uhr
ist doch alles OK. Aber wie wäre es mit einer Schulung und die Nutzung des blauen Button links oben??
Grüssle
vielleicht ein viertele Trollinger weniger, dann versteht man vielleicht auch das Kauserwelsch einfacher
15.02.2010 um 19:41 Uhr
na ERWIN....hmmm...
ist Laffo nun nah man Thema??? Antwort 6 Erstellt am 12.02.2010 - 21:10 von erwin
Wieviel "Viertele" waren es wohl... (Ich muss immer noch lachen... )
15.02.2010 um 19:52 Uhr
Danke
War sehr hilfreich. Sagt auch etwas aus.
Grüssle
15.02.2010 um 20:00 Uhr
@alterbetriebsrat
Wer, wann und wo wieviele Stützunterschriften sammelt, ist völig legitim. Auch ist es nicht relevant, wann und wo und und zu welcher Tageszeit Kanditaten für das BR Amt beworben werden.
Der WV muss nicht verfahren.
Die Liste ist ordnungsgemäß zustandegekommen.
Ob die Liste heilbare oder unheilbare Mängel hat ist zu prüfen.
15.02.2010 um 20:06 Uhr
@delagundula
...das eine oder andere Viertele mehr oder weniger kann das Verstehen erschweren oder aber auch erleichtern :-))))
Dieses habe ich in entsprechenden schwierigen aufwendigen Selbstversuchen/ Studien erarbeitet/ getestet. :-))))))))))))))))))
Ja, Ja der Trollinger kann einen schon .....
15.02.2010 um 20:13 Uhr
Es geht nicht nur um die Stützunterschriften sondern auch um die Kandidaturen. Zum Bsp. Platz 3 hat nicht gewußt, bei Leistung der Stützunterschrift wer und in welcher Reihenfolge bis auf Platz 45 gekommen ist. Ebenso Platz 4 ;5 ; 6 ; 7 ; usw usw.ergo wurde die Wahlvorschlagsliste, ohne die Zustimmung aller Stützunterschriften ständig geändert bzw. erweitert und die Stützunterschriften sind ungültig. Zwar nicht alle aber der überwiegende Teil. So und nun zum Seminar. Möchte auch damit Geldverdienen bin aber zu spät gekommen.
Grüssle Allerseits
15.02.2010 um 20:33 Uhr
@alterbetriebsrat
wie ich bereits schrieb, ist zu prüfen ob die Liste heilbare oder unheilbare Mängel aufweist.
Zur Erinnerung;die Stützunterschrift eines Wahlberechtigten zählt immer nur auf einer Vorschlagsliste (§ 6 Abs. 5 WO). Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat der Wahlvorstand diesen Arbeitnehmer aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrecht erhält.
Zu der Kanditatur der Bewerber...
Der Wahlvorstand muss weiter beachten, dass ein Bewerber nur für die Kandidatur auf einer Vorschlagsliste seine Zustimmung erteilen kann (§ 6 Abs. 7 WO). Auch in diesem Fall hat der Wahlvorstand den Bewerber aufzufordern, zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält.
Unterbleibt die fristgerechte Erklärung des Wahlbewerbers, so ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen
(Quellenangabe : DGB, Wahlleitfaden)
15.02.2010 um 20:38 Uhr
Servus ! Ja diese Wahlleitfäden !!!! Es ist schon erstaunlich wie sich hier manche Frage verselbständigt. Jetzt ganz einfach. Bei ständiger Ergänzung der Liste um neue Kandidaten, Zustimmung aller bisherigen Unterstützer nötig. Ja oder nein ??????ichmeien JAAAAAA !
Grüssle
15.02.2010 um 21:21 Uhr
Dafür sind sie da :-)...
Okay ...dann mal ans eingemachte, mein lieber alterbetriebsrat:
Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben.
Jetzt kommts ...Achtung !
Eine ohne Einverständnis der Unterzeichner vorgenommenen Änderung des Wahlvorschlags macht diesen ungültig.
(BAG 15.12.72 AP Nr.1 zu §14 BetrVG 1972) (LAG Düsseldorf DB 82,1682) (GK-Kreutz RN 70) (BetrVG Kommentierung Fitting §14 RN 54)
15.02.2010 um 21:55 Uhr
Sehe ich genau so. Denn das meinte ich auch mit den Tages und Nachtzeiten,vor allenDingen bezogen auf die Kandidatenliste. Stützunterschriften weiss ich. Die können immer und überall sogar während der Arbeitszeit und am Arbeitplatz gesammelt werden. Na dann kans ja los gehenmit der Betriebsratswahl. Viel Erfolg Allerseits
15.02.2010 um 22:01 Uhr
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