W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

haftbar gemacht für Schaden

K
Kisser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Arbeiter hat eine Abmahnung bekommen. Grund: Er ist mit dem Stapler gegen ein herunterkommendes Tor gefahren. Ihm wurde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die wird bestritten und gegen Darstellung ist raus. Jetzt wird er aber noch haftbar gemacht, und soll die Reparatur des Tores bezahlen, ein Kostenvoranschlag hat er schon bekommen von ca 6000?. Sie wollen prüfen lassen was sie ihm vom Lohn einbehalten dürfen monatlich. Anwalt ist natürlich eingeschaltet von ihm. Aber darf die Geschäftsführung das machen, dann wird ja demnächst jeder für seine Fehler, die Kosten verursachen haftbar gemacht. Und Fehler passieren, wir sind alle nur Menschen...

2.48005

Community-Antworten (5)

R
rolfo

27.01.2015 um 14:43 Uhr

Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter in Regress nehmen und im Rahmen der Pfändungsfreigrenze Lohnabzug durchführen. Da ja bereits ein Anwalt eingeschaltet ist wird es sicherlich durch das Arbeitsgericht entschieden, ob und wie viel der Arbeiter in Regress genommen werden kann. Aber grundsätzlich haftet der MA in o.g. Fällen.

P
Pickel

27.01.2015 um 14:51 Uhr

"Und Fehler passieren, wir sind alle nur Menschen." Richtig, aber entscheidend wird sein, wie der Sachverhalt zu werten ist. Hat er (grob?) fahrlässig gehandelt oder nicht? Hat er also entegegen besseren Wissens gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder ist der Unfall passiert ohne dass er bei gebotener Sorgfalt komplett zu verhindern gewesen ist.

Das kann hier niemand im Forum beantworten, sondern wird von Sachverständigen und evtl. den Anwälten zu ermitteln sein.

G
gironimo

27.01.2015 um 15:14 Uhr

Ich denke mal - Keep cool -

Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, wird es schon seinen Gang gehen. Und in der Tat - Fehler passieren; da muss der AG schon nachweisen, dass der Staplerfahrer gleichzeitig auf seinem Smartphone herumgewischt hat, angetrunken war oder sonst etwas.

Als BR würde ich den Vorfall aufgreifen und eine Sicherheitsüberprüfung fordern. Was ist z.B. mit Lichtschranken usw. - hat der AG alles getan?

S
H
Hartmut

28.01.2015 um 12:51 Uhr

Es geht darum, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag oder nicht (Vorsatz wollen wir mal ausschließen). Wenn der AN nicht gerade stoned war oder besoffen oder tiefversunken während der Fahrt Tetris auf seinem Smartphone spielte, dann war es wohl keine. Und in allen anderen Fällen liegt das Betriebsrisiko beim AG.

Anders gesagt: Wer seinen Leutchen Stapler zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass die damit auch fahren. Und wer seine Leutchen mit Staplern fahren lässt, muss damit rechnen, dass auch mal ein Tor kaputt geht. Oder sonstwas. Dafür gibt es Versicherungen, Punkt.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

PKW Schaden auf Betriebsgelände/Parkplatz - Was können wir oder der geschädigte Kollege unternehmen damit der Arbeitgeber den Schaden übernimmt?

Älter

Hallo Zusammen, ein Kollege hat beim einparken auf dem Parkplatz im Betriebsgelände einen Schaden in seinem PKW. Vorfall ereignete sich wie folgt: Der Kollege fuhr in die Parktasche bemerkte aber n

Absurdes Theater - Unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlässt kann dieser dann dafür haftbar gemacht werden?

Älter

Hallo zusammen. Ich habe eine kniflige Frage! Wenn der Arbeitgeber einem Betriebsratmitarbeiter unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlä

Haftung des BR - kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden?

Älter

Hallo Betriebsräte, wer kann helfen? Kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden? Danke Blue Sky

Keine Gehaltszahlung vom Chef erhalten

Älter

Wir sind ein Lackier- und Karosseriebetrieb. Unser Kollege ist als GfB (450€) eingestellt. Der Kollege ist dafür zuständig defekte Autos beim Kunden abzuholen bzw. auszuliefern. Mal mit einem LKW wen

Kann ein Betriebsrat haftbar gemacht werden?

Älter

Hallo Leute! Ich bin BR in einem größeren Betrieb. Ein Auftraggeber (Kunde) hat Kameras am Arbeitsplatz installiert. Nun hat er vor etwa einem Jahr 10 Leute per kamera überführt die ihre Arbeitsa