W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit Gleizeitplus von 132 Stunden - was tun mit betreffendem Kollegen?

D
Deliah
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine elektronische Zeiterfassung. Ein Mitarbeiter von uns, "stempelt GEHEN" und arbeitet dann 10 Stunden und länger weiter . Der BR und der Vorgesetzte des Kollegen haben mit dem betroffenen Kollegen darüber gesprochen, er hat versichert, dies in Zukunft zu unterlassen... nun haben mehrere Kollegen gesehen, dass er es weiterhin so hält. Heute hatte ich einen Bereitschafteinsatz und wer saß im Büro und arbeitete ohne Zeiterfassung ( ich habe ihn gefragt ob er eingestempelt hat.. antwort nein ) besagter Kollege XY. Daraufhin habe ich ihn aufgefordert heimzugehen, da kein Mehrarbeitsantrag für Ihn vorliegt, er ist geblieben..... hat mich beschimpft und weitergearbeitet.

Wie soll ich mich nun verhalten? Besagter Kollege hat ein Gleizeitplus von 132 Stunden!!!! Ich bin der Meinung der Kollege ist krankhaft arbeitssüchtig, da er sich für unabkömmlich hält und sogar während seines Urlaub seine Vertretung täglich anruft um nachzufrgen ob alles "gut läuft" .... selbst die Zusicherung salles läuft bestens hält ihn nicht ab, während seines Urlaubs reinzukommen und sich zu vergewissern dass es gut läuft..... :-(

13.356035

Community-Antworten (35)

K
Kölner

05.05.2007 um 20:59 Uhr

@Deliah Dich würde ich abmahnen wegen Kompetenzüberschreitung! :-((

Im Ernst: Dein Ansprechpartner ist der AG!

L
Lotte

05.05.2007 um 21:00 Uhr

Deliah, überlege, ob hier ein BV "Sucht" greifen könnte. Letztendlich hat der AG hier zu handeln, nicht der BR. Du bist als BRM nicht weisungsbefugt! Ihr könnt den AG allerdings zum Handeln auffordern.

L
Lotte

05.05.2007 um 21:02 Uhr

Kölner, für den Chor müssen wir noch üben, mein Einsatz war etwas zu spät ;-))

Sagst Du mir was zur BV Sucht? Könnte die bei sowas greifen, wenn es eine BV gäbe?

K
Kölner

05.05.2007 um 21:10 Uhr

@Lotte Das Problem: Die meisten BV's in dieser Richtung beziehen sich nur auf "Stoffgebundene Süchte"... ...aber der AG könnte ja mal handeln! Z.B. den Betriebsarzt einschalten, den Kollegen kontrollieren, seiner Fürsorgepflicht nachkommen.

D
Delaih

05.05.2007 um 23:14 Uhr

@kölner, @lotte, warum bin ich nicht weisungsbefugt?

K
Kölner

05.05.2007 um 23:20 Uhr

@Deliah, Delaih Überleg' mal...

D
Delaih

05.05.2007 um 23:34 Uhr

hi kölner, dann sag mir doch wer weisungsbefugt ist?

L
Lotte

05.05.2007 um 23:36 Uhr

Deliah, bist Du auch Delaih oder macht sich da jemand einen bösen Spaß mit Dir?

Delaih, als BRM ist man nicht weisungsbefugt. Es gibt AL, die BRM sind. Diese sind aber dann auch nur als AL weisungsbefugt.

K
Kölner

05.05.2007 um 23:38 Uhr

@Delaih Fach und Dienstaufsicht...schon mal gehört?

D
Delaih

06.05.2007 um 00:05 Uhr

hallo Kölner und lotte, dann passt es ja. ich habe dieses wochenende werksbereitschaft und bin somit für die zeit von Freitag 18 Uhr bis Montag 06:00 weisungsbefugt, dies steht in in der betriebsvereinbarung "bereitschaft"unter punkt werksbereitschaft. ich bin nicht als BR-mitglied in der firma gewesen; sondern in meiner eigenschaft als projekt -ing. .....übrigens kompetenzüberschreitung ist nicht mein ding...

ich werde am monat meine kollegen vom BR über diesen vorfall unterrichten sowie unseren chef. seid ihr nun beruhigt? :-)

D
Delaih

06.05.2007 um 00:13 Uhr

ich möchte nicht dass dieser kollege nun eine abmahnung bekommt, sondern bin dafür, dass man mit ihm diesbezüglich ein letztes gespräch führt und ihm professionelle hilfe anbietet. dieser mann ist wie sagt meiner meinung nach arbeitssüchtig, ich glaube auf diese weise versucht er den tod seines kindes zu verarbeiten, für meine kollegen ist dies obwohl sie das AGG kennen typisch weibliche gefühlsdusselei :-(

S
sphinx

06.05.2007 um 02:34 Uhr

@Delaih,

leider hast du zum wiederholten Male, wichtige Infos bei deiner Frage

weggelassen und erst später nachgereicht.

Das ist für diejenigen, die dir helfen möchten sehr ärgerlich, deshalb möchte ich

dich bitten, dass nächste Mal dafür zu sorgen, dass du den Forumsteilnehmern

gleich alle relevanten Fakten benennst.

D
deliah

06.05.2007 um 11:49 Uhr

@ okay ich werde mich bessern, aber eine lösung habt ihr wahrscheinlich auch nicht, komme gerade aus dem betrieb undwer sitzt im büro.... ja genau und wieder nicht eingestempelt.... ich habe ihn wieder aufgefordert heim zu gehen oder einzustempeln .... keine reaktion.... was wenn ihm was passiert, er könnte ja einen herzinfarkt oder einen schlafanfall bekommen.

ps. ich hätte eigentlich schon erwarten können, dass man nicht denkt, dass ich als BR kompetenzen mißachte...

K
Kölner

06.05.2007 um 12:11 Uhr

@Deliah Ach...Dein Ansprechpartner ist und bleibt der AG! Daran ändert auch die Anwesenheit des Kollegen zu den Zeiten, die Du beschreibst nichts. Einen netten aber bestimmten Brief mit dem Inhalt, freiwillige Mehrarbeit des Kollegen nicht länger zu dulden und die Arbeitszeitgesetze in diesem Fall unbedingt zu beachten wirkt Wunder. Auch ist - ich sagte es bereits - der Hinweis auf die Fürsorgepflicht des AG sehr oft sehr hilfreich!

Noch etwas: "ich hätte eigentlich schon erwarten können, dass man nicht denkt, dass ich als BR kompetenzen mißachte..." Der Satz ist sowohl gramatikalisch als auch semantisch nicht ernst gemeint, oder?

D
Deliah

06.05.2007 um 13:25 Uhr

@ kölner, wer im glaushaus sitzt sollte nicht mit steinen werfen, gramatikalisch ist orthografisch falsch geschrieben. g

ich gelobe für die zukunft besserung und werde mich bemühen grammatikalisch ordentllich zu formulieren -so weit mir dies als bayerin möglich ist ggg

der AG ist informiert , auch in bayern sitzen nicht nur piiieeep in BR -gremien, es haben bereits gespräche stattgefunden. fakt ist: der kollege kommt am wochenende müsste ich während der bereitschaft nicht in mein büro, wäre es mir gar nicht aufgefallen, dass besagter kollege überhaupt im werk anwesend ist. hm, ich könnte ja auf der nächsten BR- stizung den vorschlag machen, dass unser AG und jeder der bereitschaft hat wochentags sporadisch spätabends bzw. nachts und am wochenende mehrmals das büro kontrolliert um sich davon zu überzeugen, dass besagter kollege nicht anwesend ist?ironie off

unser arbeiteber nimmte es mit seiner fürsorgepflicht sehr genau, der kollege hat bereits einen abmahnung - er ignoriert sie- ich als betriebsrätin möchte nicht das er nachteile hat oder entlassen wird, es muss ihm geholfen werden. ich werde am montag mit der IT- abteilung abklären, ob es möglich ist, dass der pc "runterfährt, wenn besagter kollege ausstempelt, und an den wochenenden nicht gestartet werden kann .... manche menschen muss man an vor sich selbst schützen...

S
sphinx

06.05.2007 um 15:31 Uhr

@ deliah,

"manche menschen muss man an vor sich selbst schützen..."

und vielen Menschen sollte klar sein, dass eine " piiieeep (....) betriebsrätin" wie

du nur als schlechtes Beispiel dienen kann.

D
Delaih

06.05.2007 um 15:39 Uhr

exakt sphinx und weil das so ist wie du schreist , hatte ich mit abstand die meisten wählerstimmen, nun weiß ich warum der großteil der kollegen mit ihren fragen zu mir und nicht zu den anderen BR - mitgliedern kommen... du solltest einfach weniger voreingenommen sein und erst mal hinterfragen... bevor du dich einmischst und zum them aeh nichts beiträgst

etwas brauchbares bekommt hier im formum meinst nur von lotte der rest hier führt sich auf wie die allwissenden aber die realität sieht anders aus

K
Kölner

06.05.2007 um 17:35 Uhr

@Delaih, Deliah Hui. Jetzt wird mal eben jeder und jede "abgewatscht", nicht wahr?

Delaih, ich will tatsächlich nicht so sein wie Du. Das ist weder ein besonders bösartiger noch ein besonders wohlwollender Satz.

Was Du machst/machen willst ist keine Hilfe (und ganz ehrlich, ich weiss, wovon ich rede!)! Du überschätzt (ganz sicher) Deine Macht und Dein Fürsorgebedürfnis für den Kollegen!

Nochwas: Nehmen wir an, der Kollege ist arbeitssüchtig. Nehmen wir weiter an, dass er sozusagen daran erkrankt ist. Dann kann man fast sicher sein, dass Du im Rahmen einer Co-Abhängigkeit einen enormen Beitrag zu seinem (negativen) Krankheitsverlauf beiträgst.

J
JoK

06.05.2007 um 18:31 Uhr

Hallo Delaih, Du schriebst:

exakt sphinx und weil das so ist wie du schreist , hatte ich mit abstand die meisten wählerstimmen, nun weiß ich warum der großteil der kollegen mit ihren fragen zu mir und nicht zu den anderen BR - mitgliedern kommen... du solltest einfach weniger voreingenommen sein und erst mal hinterfragen... bevor du dich einmischst und zum them aeh nichts beiträgst

Sphinx hat meiner Meinung nach recht.

Der Kollege hat - wenn ich Dich richtig verstanden habe - ein Problem, da er den Verlust seines Kindes nicht verkraftet hat. Jetzt versucht er, seinen Kummer in Arbeit zu ertraenken. Zusaetzlich erhaelt er deswegen Abmahnungen vom Arbeitgeber und "Massregelungen" durch den Betriebsrat.

Echte Hilfe wuerde ich mir ehrlich gesagt anders vorstellen.

Waere ein Gespraech unter vier Augen - evtl. auch nach Feierabend bei einem Bier - nicht ein Ansatz um ueberhaupt erstmal einen konstruktiven Kontakt aufzubauen? Dein derzeitig geplantes Vorgehen baut meines Erachtens nur weitere Widerstaende von seiten Deines Kollegen auf...

Mit kollegialen Gruessen Joachim

P
Peanuts

06.05.2007 um 19:58 Uhr

Deliah Du liegst richtig.

(Aktenzeichen: 4 BV 582/02 - AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 2.9.2003): http://www.ra-kotz.de/sonntagsarbeit.htm

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Arbeitsleistungen an Sonntagen zu dulden oder entgegenzunehmen, sowie Arbeitsleistungen Montags bis Donnerstags nach 19.00 Uhr und Freitags nach 17.30 Uhr zu dulden oder entgegenzunehmen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen bzw. diese Zustimmung durch die Einigungsstelle ersetzen zu lassen, sofern nicht ein Notfall vorliegt.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen ein Ordnungsgeld bis zu Euro 10.000,00 angedroht.

Der Antragsgegnerin wird des weiteren aufgegeben, auf die Arbeitnehmer einzuwirken, dass alle Arbeitnehmer, die keine leitenden Angestellten sind, gemäß der Betriebsvereinbarung vom 29.02.2000 an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen und die verbrachte Arbeitszeit mit den dafür vorgesehenen Zeiterfassungsgeräten maschinell erfassen.

Der Arbeitgeber, hier in der Person des Abteilungsleiters …, hätte in Kenntnis der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates den Arbeitnehmer … wieder nach Hause schicken können und müssen.

Der Arbeitgeberin ist auch aufzugeben, auf die Arbeitnehmer einzuwirken, dass alle Arbeitnehmer, die der Betriebsvereinbarung unterfallen, an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen. Dieser Antrag ist hinreichend bestimmt (vgl. zum Antrag auf Einwirkung BAG NZA 1992, 864 f.).

Der BR und der Vorgesetzte des Kollegen haben mit dem betroffenen Kollegen darüber gesprochen, er hat versichert, dies in Zukunft zu unterlassen... der AG ist informiert , auch in bayern sitzen nicht nur piiieeep in BR -gremien, es haben bereits gespräche stattgefunden.

Waere ein Gespraech unter vier Augen - evtl. auch nach Feierabend bei einem Bier - nicht ein Ansatz um ueberhaupt erstmal einen konstruktiven Kontakt aufzubauen?

Wie viele Gespräche müssen stattfinden bevor gehandelt wird?

K
Kölner

06.05.2007 um 21:10 Uhr

@peanuts Danke für die Bestätigung.

J
JoK

06.05.2007 um 21:14 Uhr

Hallo peanuts, Du schriebst:

Wie viele Gespräche müssen stattfinden bevor gehandelt wird?

Du zitierst dabei: | Der BR und der Vorgesetzte des Kollegen haben mit dem betroffenen Kollegen | darüber gesprochen, er hat versichert, dies in Zukunft zu unterlassen... | der AG ist informiert , auch in bayern sitzen nicht nur piiieeep in BR -gremien, es | haben bereits gespräche stattgefunden.

Aus diesen Aussagen kannst Du bereits schliessen, dass hier versucht wurde, auf den betroffenen Kollegen einzugehen und ihm bei seinem ursaechlichen Problem zu helfen? Hmm ...

Gruss Joachim

P
Peanuts

06.05.2007 um 21:27 Uhr

Aus diesen Aussagen kannst Du bereits schliessen, dass hier versucht wurde, auf den betroffenen Kollegen einzugehen und ihm bei seinem ursaechlichen Problem zu helfen? Hmm ...

Ach ne... aber nicht nach Feierabend bei einem Bier - nicht ein Ansatz um ueberhaupt erstmal einen konstruktiven Kontakt aufzubauen?

Echte Hilfe wuerde ich mir ehrlich gesagt anders vorstellen.

Ja? wie denn?

K
Kölner

06.05.2007 um 21:31 Uhr

@peanuts Da warst Du so gut gewesen und hast ein Urteil gefunden. Mit einem Satz machst Du diesen Eindruck dann wieder kaputt. Menno! "Echte Hilfe [...]" - sollen wir ernsthaft über nicht-stoffgebundene Süchte und Suchtverhalten diskutieren? Spassig wäre es schon...

L
Lotte

06.05.2007 um 22:05 Uhr

Deliah und Delaih, denke immer noch, dass nur der AG dem Kollegen wirklich helfen kann. Wenn eine Sucht vorliegt, kommt man als Kollege leider schnell in die Helferrolle, die bei Sucht aber nun gar nicht hilft. So schrecklich das auch ist, erst ernsthafte Konsequenzen (das könnte vor einer Kündigung z.B. auch eine Zwangsfreistellung sein) lassen Süchtige meist erst die Notbremse ziehen.

Peanuts, auch ein Gespräch bei einem Bier hilft niemanden aus seiner Sucht heraus. Einsicht ist bei dem Kollegen nach so einem Gespräch vielleicht da, aber die Sucht halt auch...

D
Deliah

06.05.2007 um 22:06 Uhr

@all, es haben zig gespräche mit dem kollegen innerhalb und außerhalb der firma stattgefunden. mit mir selbst hat er mindestens 10 mal gesprochen, schon deshalb, weil ich mann und kind durch unfall verloren habe. jedesmal hat er, zugesichert er würde nicht mehr abstempeln und professionelle hilfe in anspruch nehmen. es wurde ihm gesagt, wenn er uralubs- krankheitsvertretung für kollegen macht, und dies in seiner normalen arbeitszeit nicht schafft, soll er zu seinem vorgesetzten gehen, der stellt dann einen mehrarbeitsantrag. das tut er alles nicht, laut seiner aussage will er der firma kosten sparen..... warum auch immer? . ich habe ihn heute vormittag heimgeschickt, vor einer stunde musste ich wieder in den betrieb und wer saß im büro und kontrollierte alles nach was seine kollegin vorrige woche gemacht hat, ja er....... sie hat zum beispiel den schlimmen fehler gemacht, die heftklammer nicht gerade und längs wie er im linken eck anzubringen...... ich bin mit meinem latein am ende, mal schauen wie es weitergeht.

@kölner, auch ich möchte nicht so sein wie du.... wenn du weißt wovon du sprichst dann bring doch mal was konstruktives ...

@peanuts, dankeschön für deine konstruktive hilfe...

D
Deliah

06.05.2007 um 22:19 Uhr

hallo lotte, vielen herzlichen dank, danke, danke danke....

ich bin unter anderem suchtbeauftragte und hab mich die letzte zeit intensiv mit karoshi befasst. bitte kein falsche vorstellung ich bin nicht die jenige der suchtkranke leid tun, mein helfersyndom ist nicht übermäßig ausgeprägt ... ich begebe mich auch nicht wie bereits vermutet in eine co-abhängigkeit ......

K
Kölner

06.05.2007 um 23:13 Uhr

@Lotte Da Deliah auf Dich zu hören scheint, könntest Du Ihr bitte mitteilen, dass Sie offenbar von den Therapieansätzen/-grundsätzen eines "Karoshi-Syndroms" nicht so viel mitbekommen zu haben scheint? Danke

J
JoK

06.05.2007 um 23:14 Uhr

Hallo Lotte, Du schriebst:

Peanuts, auch ein Gespräch bei einem Bier hilft niemanden aus seiner Sucht heraus.

Die Idee war von mir. peanuts hatte die Zitate leider nicht gekennzeichnet.

Einsicht ist bei dem Kollegen nach so einem Gespräch vielleicht da, aber die Sucht halt auch...

Deliahs Beitrag Nr. 60831 stellt den Sachverhalt ja in dieser Richtung dar. Fuer mich war die Situation anhand der vorherigen Angaben nicht offensichtlich.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

06.05.2007 um 23:17 Uhr

Kölner,

Karoshi-Syndroms =plötzlicher Tod durch Überarbeitung ????

Das gibt es doch nur bei GBR´s nicht bei BRV !

D
Delaih

07.05.2007 um 20:58 Uhr

@kölner, du solltest dich erst mal eingehend informieren und nicht andere leute für dümmer halten als du selbst bist, okay?

Karoshi - Gehören Sie zu den Erfolgreichen oder den Arbeitssüchtigen? Karoshi - Arbeitssucht, die zum Tode führt. So bezeichnen Japaner diese Krankheit. Eine Forschungsgruppe der Universität Bremen hält Arbeitssucht für ein gefährliches Massenphänomen.

http://www.4managers.de/tipps/karoshi-gehoeren-sie-zu-den-erfolgreichen-oder-den-arbeitssuechtigen/

D
Delaih

07.05.2007 um 21:04 Uhr

@wachbaer, du findest es lustig, wenn ein mensch suchtkrank wird/ist und womöglich an an folgen dieser sucht stirbt, oder wie soll ich dein posting deuten? http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/asucht.html

S
sphinx

07.05.2007 um 22:06 Uhr

@Delaih

"...ich bin unter anderem suchtbeauftragte und hab mich die letzte zeit intensiv mit karoshi befasst..."

evt. hättest du mehr Erfolg bei Tamagotschi oder mit viel Übung beim Mikado,falls

es auch was chinesisches sein darf.

L
Lotte

07.05.2007 um 23:42 Uhr

Delaih, Deliah, warum bist Du eigentlich so empfindlich? Das Forum ist nicht immer von netten Beiträgen geprägt, aber es schult darin, auch im BR Alltag etwas auszuhalten.

Ich kann in Kölners Beiträgen im Grunde nichts Falsches finden. Er hat Dir ja nicht grundsätzlich unterstellt, nichts von Karoshi zu wissen, er schreibt nur, dass die Therapieansätze andere sind, als Ihr sie bei dem AN zur Zeit anwendet. Kölner ist provokant, sonst wäre er ja nicht unser Kölner. Ich mag es... ;-)

Sphinx, hast Du noch 'ne persönliche Rechnung offen mit Deliah, Delaih? Wart Ihr zusammen in der Grundschule?

S
sphinx

07.05.2007 um 23:58 Uhr

@Lotte,

"...Wart Ihr zusammen in der Grundschule.."

zum Glück nicht!

Lotte, sei mir bitte nicht böse, habe mal wieder einen Clown gefrühstückt. ;-)

Liebe Grüße

P.S. siehe Nr. 54073

Fayence, falls du dies liest: Herzliche Grüße! ;-)

Ihre Antwort