Deliah Du liegst richtig.
(Aktenzeichen: 4 BV 582/02 - AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 2.9.2003): http://www.ra-kotz.de/sonntagsarbeit.htm
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Arbeitsleistungen an Sonntagen zu dulden oder entgegenzunehmen, sowie Arbeitsleistungen Montags bis Donnerstags nach 19.00 Uhr und Freitags nach 17.30 Uhr zu dulden oder entgegenzunehmen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen bzw. diese Zustimmung durch die Einigungsstelle ersetzen zu lassen, sofern nicht ein Notfall vorliegt.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen ein Ordnungsgeld bis zu Euro 10.000,00 angedroht.
Der Antragsgegnerin wird des weiteren aufgegeben, auf die Arbeitnehmer einzuwirken, dass alle Arbeitnehmer, die keine leitenden Angestellten sind, gemäß der Betriebsvereinbarung vom 29.02.2000 an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen und die verbrachte Arbeitszeit mit den dafür vorgesehenen Zeiterfassungsgeräten maschinell erfassen.
Der Arbeitgeber, hier in der Person des Abteilungsleiters …, hätte in Kenntnis der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates den Arbeitnehmer … wieder nach Hause schicken können und müssen.
Der Arbeitgeberin ist auch aufzugeben, auf die Arbeitnehmer einzuwirken, dass alle Arbeitnehmer, die der Betriebsvereinbarung unterfallen, an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen. Dieser Antrag ist hinreichend bestimmt (vgl. zum Antrag auf Einwirkung BAG NZA 1992, 864 f.).
Der BR und der Vorgesetzte des Kollegen haben mit dem betroffenen Kollegen darüber gesprochen, er hat versichert, dies in Zukunft zu unterlassen...
der AG ist informiert , auch in bayern sitzen nicht nur piiieeep in BR -gremien, es haben bereits gespräche stattgefunden.
Waere ein Gespraech unter vier Augen - evtl. auch nach Feierabend bei einem Bier - nicht ein Ansatz um ueberhaupt erstmal einen konstruktiven Kontakt aufzubauen?
Wie viele Gespräche müssen stattfinden bevor gehandelt wird?