hallo @all,

unser AG möchte wegen der ruhigeren Lage, gerne einige AN in Urlaub schicken. Wir haben eine eigene BV in der die verplanung des Urlaubes bis zum 31-01. eines Jahres geregelt ist.
Nun gibt es immer den einen oder anderen AN, der sich 2-5 Tage für "Notfälle" aufhebt. Nun will unser AG, das genaus diese Leute in Urlaub geschickt werden.
Laut Däubler/Kittner/Klebe, §87 Abs. 1 Punkt 5 ist es ganz klar geregelt das wir ein Mitbestimmungsrecht haben. Nun möchte ich unseren AG gerne schriftlich darauf hinweisen. Was passiert wenn er sich nicht daran hält?
Liege ich mit meinem Text richtig? Und ist das überhaubt zuläßig? Der Urlaub sollte doch imme an einem Stück genommen werden. Kann der AG Urlaub anordnen? Wenn ja, warum?

Gruß aus dem Hesseländle

vip3k