AG erteilt personellen Zwangsurlaub weil es ruhig ist - zulässig?
hallo @all,
unser AG möchte wegen der ruhigeren Lage, gerne einige AN in Urlaub schicken. Wir haben eine eigene BV in der die verplanung des Urlaubes bis zum 31-01. eines Jahres geregelt ist. Nun gibt es immer den einen oder anderen AN, der sich 2-5 Tage für "Notfälle" aufhebt. Nun will unser AG, das genaus diese Leute in Urlaub geschickt werden. Laut Däubler/Kittner/Klebe, §87 Abs. 1 Punkt 5 ist es ganz klar geregelt das wir ein Mitbestimmungsrecht haben. Nun möchte ich unseren AG gerne schriftlich darauf hinweisen. Was passiert wenn er sich nicht daran hält? Liege ich mit meinem Text richtig? Und ist das überhaubt zuläßig? Der Urlaub sollte doch imme an einem Stück genommen werden. Kann der AG Urlaub anordnen? Wenn ja, warum?
Gruß aus dem Hesseländle
vip3k
Community-Antworten (2)
03.05.2007 um 13:34 Uhr
Hallo Gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubgesetz und evtl. ergänzende Tarifverträge.
Die Mitbestimmung des BR bezieht sich auf allgemeine Urlaubsgrundsätze und beim kollektiven Urlaubsplan (BV ) unter Umständen auch im Einzelfall wie hier.
Der AG kann nach §7 Abs. 1 Burlg die zeitliche Lage des Urlaubs bestimmen, allerdings unter Beachtung der Mitbestimmung des BR die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen und den Urlaub zusammenhängend zu gewähren.
Der AG hat sich an gesetzliche Regelungen zu halten, Arbeitsmangel ist kein Grund Urlaub anzuordnen.
03.05.2007 um 14:19 Uhr
Hallo vip Zwangsurlaub wegen Arbeitsmangel kann er nicht anordnen weil so das Betriebsrisiko auf die Arbeitnehmer übertragen würde
Gruss Fritz
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