W.A.F. LogoSeminare

Ungleiche Behandlung bei minutengenauer Zeiterfassung?

A
aakw77
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle.... Hier eine Anfrage einer unserer Mitarbeiterinnen der Verwaltung-.. Dort arbeiten alle Mitarbeiter in Gleitzeit und werden eigentlich Mitnutengenau auf der Zeiterfassung abgerechnet. Die Betroffen ist aus dem Mutterschutz zurückgekommen und wird nun plötzlich nicht mehr Minutengenau abgerechnet. Laut Aussagen der Personalabteilung ihrerseits sollte das für alle die neu anfangen eingeführt werden. ( Mit der Minutengenauen Abrechnung hatte sich wohl eine Mitarbeiterin mehr oder weniger absichtlich hohe Überstunden aufgebaut. Man soll sich ja nicht an seinem Schreibtisch festhalten.. waren die Aussagen)Dies ist aber nicht der Fall. bei allen Anderen wird es auch weiterhin Minutengenau gemacht. An ihren Vetragsbedingungen hat sich nach ihrem Mutterschutz nichts geändert. Er ist einfach wieder aufgelebt. Sie fühlt sich nun ungerecht behandelt und ich suche nun Gesetzestexte womit wir die Argumentation der Ungerechtigkeit unterstützen können.

5.12203

Community-Antworten (3)

P
Petrus

02.05.2007 um 13:25 Uhr

§87 (1) Nr. 6 BetrVG Wie die Zeiterfassung angewendet wird, liegt nicht im Belieben der Personalabteilung, sondern ist mitbestimmungspflichtig. Also lest nochmal, was in eurer BV "Stechuhr" geregelt ist. Wenn die PersAbt an der BV bzw. der bestehenden betrieblichen Übung etwas ändern will, hat sie das vorher mit dem BR zu klären - ansonsten setzt es zur Strafe eine E-Stelle ;-)

A
aakw77

03.05.2007 um 16:03 Uhr

Zur Zeiterfassung gibt es bei uns keine BV. Darum geht es mir auch nicht sondern eher darum wie sie wieder zu ihren alten Bedingungen kommt. Ich brauch das Gesetz was regelt das sie sich an Arbeitsvertrag und diedabei gültigen Bedingungen halten müssen

K
Kölner

03.05.2007 um 19:23 Uhr

@aakw77 Es gibt keine BV? Ihr seid ja drauf... Der AG hat dann alles richtig gemacht und die "alten" Vertragsbedingungen sind eigentlich auch schon hergestellt. Nur die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung wurde angepasst.

Bei allem Verständnis: Hier muss dringend nachgebessert werden hinsichtlich BV!

Ihre Antwort