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Nachweispflicht Urlaubaanspruch

G
Gast01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir streiten mit dem Arbeitgeber über die Urlaubstage, die schon genommen sind.

Wer ist nachweispflichtig?

4.92807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

30.04.2007 um 21:36 Uhr

@Gast01 Er und Du! Er hat Dir Urlaub zu gewähren, wenn er meint, dass Du keinen Anspruch mehr hat, muss er es belegen können. Zweifelst Du an seinen Angaben oder er legt selbige nicht vor, musst Du ein Gericht bemühen und den AN in Annahmeverzug setzen. Ich hoffe nicht, dass Du um Urlaub streitest aus dem Jahr 2006...!?

G0
Gast 01

01.05.2007 um 10:55 Uhr

Kölner

nö 2005

K
Kölner

01.05.2007 um 11:24 Uhr

Der ist doch sowieso hin...genauso wie der aus 2006. Als AG wäre ich aus dem Schneider.

M
Mona-Lisa

01.05.2007 um 12:16 Uhr

@Gast01, über was seid ihr euch denn uneinig?

G0
Gast 01

01.05.2007 um 12:34 Uhr

Mona Lisa

Mein AG sagt das ich keinen Urlaub mehr brauche.Ich hätte schon alle Tage hinter mir ! Nicht nur aus 05 , 06 sondern auch aus 07 !

W
Waschbär

01.05.2007 um 13:26 Uhr

Gast 01,

Auch am ersten 1.Mai .... geht jeder Witz mal heim !

Das Witz Forum findest du unter www.PoPo.Club.de

Da darfst du dann den Erti Spielen .

P
Packer

01.05.2007 um 14:31 Uhr

Ah der" Alle Neune " ist wieder im Lande !

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