Einer Mitarbeiterin soll das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt werden, weil sie 2,5 Monate Elternzeit nimmt.

Dies ist nicht unbedingt rechtens - kommt auf den Arbeitsvertrag an.

Daher die Frage: Verkürzt die Elternzeit die Beschäftigungsdauer und legitimiert so die Kürzung des Urlaubs-/Weihnachtsgelds? Oder ist Elternzeit (bei der tatsächlich nicht weiter gearbeitet wird) keine Unterbrechung?

Danke