Erstellt am 26.04.2007 um 20:12 Uhr von mokkabohne
Ich würde vermuten, dass Ihr den TV diesbezüglich prüfen müsst.
In dem Unternehmen in dem ich arbeite wird das Weihnachtsgeld mit dem Zeitraum errechnet, in dem der AN auch ein Arbeitsentgelt erhielt.
Erstellt am 26.04.2007 um 20:22 Uhr von Lotte
LX,
vielleicht wirst Du auf dieser Seite fündig?
http://www.erziehungsgeldkasse.de/urteile/weihnachtsgeld.htm
Viel Glück!
Erstellt am 27.04.2007 um 07:16 Uhr von docpille
Guten Morgen,
Elternzeit ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis,die Betriebszugehörigkeit läuft weiter.
Die Kürzung von Urlaubs-Weihnachtsgeld ist korrekt.
Erstellt am 27.04.2007 um 14:01 Uhr von lx
Es ist zwar ein ruhendes Arbeitsverhältnis, aber auf die Beschäftigungsdauer hat die Elternzeit keinen Einfluss. Daher müsste das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiter (ungekürzt) bezahlt werden.