Kürzung Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Einer Mitarbeiterin soll das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt werden, weil sie 2,5 Monate Elternzeit nimmt.
Dies ist nicht unbedingt rechtens - kommt auf den Arbeitsvertrag an.
Daher die Frage: Verkürzt die Elternzeit die Beschäftigungsdauer und legitimiert so die Kürzung des Urlaubs-/Weihnachtsgelds? Oder ist Elternzeit (bei der tatsächlich nicht weiter gearbeitet wird) keine Unterbrechung?
Danke
Community-Antworten (4)
26.04.2007 um 22:12 Uhr
Ich würde vermuten, dass Ihr den TV diesbezüglich prüfen müsst.
In dem Unternehmen in dem ich arbeite wird das Weihnachtsgeld mit dem Zeitraum errechnet, in dem der AN auch ein Arbeitsentgelt erhielt.
26.04.2007 um 22:22 Uhr
LX, vielleicht wirst Du auf dieser Seite fündig? http://www.erziehungsgeldkasse.de/urteile/weihnachtsgeld.htm
Viel Glück!
27.04.2007 um 09:16 Uhr
Guten Morgen,
Elternzeit ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis,die Betriebszugehörigkeit läuft weiter. Die Kürzung von Urlaubs-Weihnachtsgeld ist korrekt.
27.04.2007 um 16:01 Uhr
Es ist zwar ein ruhendes Arbeitsverhältnis, aber auf die Beschäftigungsdauer hat die Elternzeit keinen Einfluss. Daher müsste das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiter (ungekürzt) bezahlt werden.
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