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Kürzung Urlaubs- und Weihnachtsgeld

L
LX
Jan 2018 bearbeitet

Einer Mitarbeiterin soll das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekürzt werden, weil sie 2,5 Monate Elternzeit nimmt.

Dies ist nicht unbedingt rechtens - kommt auf den Arbeitsvertrag an.

Daher die Frage: Verkürzt die Elternzeit die Beschäftigungsdauer und legitimiert so die Kürzung des Urlaubs-/Weihnachtsgelds? Oder ist Elternzeit (bei der tatsächlich nicht weiter gearbeitet wird) keine Unterbrechung?

Danke

5.40004

Community-Antworten (4)

M
mokkabohne

26.04.2007 um 22:12 Uhr

Ich würde vermuten, dass Ihr den TV diesbezüglich prüfen müsst.

In dem Unternehmen in dem ich arbeite wird das Weihnachtsgeld mit dem Zeitraum errechnet, in dem der AN auch ein Arbeitsentgelt erhielt.

L
Lotte

26.04.2007 um 22:22 Uhr

LX, vielleicht wirst Du auf dieser Seite fündig? http://www.erziehungsgeldkasse.de/urteile/weihnachtsgeld.htm

Viel Glück!

D
DocPille

27.04.2007 um 09:16 Uhr

Guten Morgen,

Elternzeit ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis,die Betriebszugehörigkeit läuft weiter. Die Kürzung von Urlaubs-Weihnachtsgeld ist korrekt.

L
LX

27.04.2007 um 16:01 Uhr

Es ist zwar ein ruhendes Arbeitsverhältnis, aber auf die Beschäftigungsdauer hat die Elternzeit keinen Einfluss. Daher müsste das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiter (ungekürzt) bezahlt werden.

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