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Vorlagen von Unterlagen

N
Nobi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bezüglich Eingruppierung nach § 99 verweigert der AG die Vorlage von Tätigkeitsbeschreibungen mit dem Hinweis, dass das BetrVG dies nicht vorsieht. Ich bin zwar relativ neu im BR, aber wenn ich § 99 interpretiere sind sämtliche Unterlagen vorzulegen, wozu m.E. auch die Tätigkeitsbeschreibungen gehören, oder ?

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Community-Antworten (6)

D
da-grinch

25.04.2007 um 20:21 Uhr

Hi,

wie bitte wollt Ihr denn die Eingruppierung nach §99 Abs. 1 BetrVG kontrollieren, wenn Euch keine Tätigkeitsbeschreibung vorliegt?

Ist natürlich schön wenn man wüßte, ob hier eingestellt wird, oder nur die Eingruppierung nachträglich kontrolliert werden soll durch Euch. Denn der 99´er sagt ja, VOR jeder Eingruppierung...

K
Kölner

25.04.2007 um 20:31 Uhr

@da-grinch Und was passiert bei einem tariflosen Betrieb mit der Eingruppierung? Nichts!

@nobi Was soll denn D.E. in der Tätigkeitsbeschreibung drin stehen? Sehr oft reicht es, wenn in der Mitteilung an den BR steht, dass "Herr/Frau Tralala als Bürokaufmann/-frau in der Abteilung Hoppala eingesetzt wird". Fertig!

J
JoK

25.04.2007 um 21:21 Uhr

Hallo Kölner,

@da-grinch Und was passiert bei einem tariflosen Betrieb mit der Eingruppierung? Nichts!

Ist der Begriff "Eingruppierung" nicht mit einem Tarifvertrag verbunden?

@nobi Was soll denn D.E. in der Tätigkeitsbeschreibung drin stehen? Sehr oft reicht es, wenn in der Mitteilung an den BR steht, dass "Herr/Frau Tralala als Bürokaufmann/-frau in der Abteilung Hoppala eingesetzt wird". Fertig!

Die (evtl. grobe) Beschreibung der Taetigkeiten sollte meiner Meinung nach schon angegeben werden. Wie sollte der BR sonst entscheiden koennen, ob die Eingruppierung gegen eine "Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung" verstossen wuerde?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

K
Kölner

25.04.2007 um 21:23 Uhr

@JoK grins - Du lernst zu schnell! Aber es wird sich hier vermutlich nicht um den Öffentlichen Dienst handeln...

J
JoK

25.04.2007 um 22:02 Uhr

Hallo Koelner,

grins - Du lernst zu schnell!

:-P

Ich versuche nur einen Erfahrungsrueckstand aufzuholen. ;-)

Aber es wird sich hier vermutlich nicht um den Öffentlichen Dienst handeln...

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingruppierung legt den Begriff nicht ausschliesslich fuer den OeD fest, sondern schreibt allgemein von entsprechenden Verguetungstarifvertraegen.

Waere damit die von mir genannte Konstellation nicht ggf. denkbar?

BTW: Die Eingruppierungsmerkmale nach dem BAT werden sich noch vor Ende dieses Jahres fuer all den Fisch bedanken und diese Erde verlassen ...

Mit kollegialen Gruessen Joachim

N
Nobi

26.04.2007 um 09:46 Uhr

Moin,

es handelt sich um eine Einstellung, der wir zugestimmt haben, nicht der Eingruppierung (z.Zt. BAT), da uns die Tätigkeitsbeschreibung nicht vorlag. Die Antwort von Joachim ist sehr hilfreich bezüglich Verstoss gegen die Bestimmung in einem Tarifvertrag. Ich denke hier können wir den AG packen!!

Vielen Dank an alle!!! Nobi

P.S. Für Höhergruppierungen müssten dann auch die Tätigkeitsbeschreibungen vorgelegt werden

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