Erstellt am 30.12.2008 um 12:21 Uhr von pirat
@appletree,
IMHO....bis zu 10 jahren...
HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen Aufbewahrungsfristen.
Schonmal an einen neuen Schrank gedacht? ;-)
http://besondere-dienste.hessen.verdi.de/service_fuer_betriebsraete/betriebsraete/aktuelle_tipps/#betriebsratsunterlagen_aufbewahren_-_mindestens_10_jahre
Erstellt am 30.12.2008 um 12:33 Uhr von appletree
@ pirat
Zu dem neuen Schrank bräuchten wir dann auch noch ein neues Zimmer. Und da sind sie dann wieder unsere Probleme. -:)
Unser ganzes Haus ist irgendwie zu klein.
appletree
Erstellt am 30.12.2008 um 12:45 Uhr von pirat
@appletree,
kein Wunder, wenn *appletrees* in den Himmel wachsen und soo gross werden wie Mammutbäume ... ;-)
Wir haben für unser Akten- Platzproblem eine Ecke im Keller gefunden, der Dachboden scheidet wegen WB Befall leider aus...
Erstellt am 30.12.2008 um 13:08 Uhr von Rapper22
Hallo appletree,
das Problem hatten wir auch. Jetzt hat unsere Firma seit gut 4 Jahren ein System, in dem man Unterlagen scannen und ablegen kann. Zugriff haben nur jeweils die Leute mit entsprechenden Berechtigungen. Nicht jeder kann alles nachsehen, nur seine eigenen Dokumente. Wir haben als BR ebenfalls seit diesem Jahr den Zugang dazu und ich bin als freigestellter BRV seit einigen Monaten dabei, alle alten Unterlagen einzuscannen. Das schafft Platz im Schrank. Wenn es sowas bei Euch nicht gibt, habt ihr wirklich ein Problem. Den die von pirat angegeben Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist so richtig.
Da könnt ihr nur mit eurem AG reden, dass der einen entsprechenden Aufbewahrungsplatz bereitstellt.
MfG und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Rapper22
Erstellt am 31.12.2008 um 12:06 Uhr von appletree
@ Rapper22
Ja das mit dem scannen soll irgendwann bei uns auch kommen, und ich hoffe dann haben wir auch eine Berechtigung dazu.
@ all
Einen guten Rutsch und alles gute fürs neue Jahr.
appletree