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Chaotische BR Wahl - hat sowas überhaupt Bestand?

O
Osswald
Apr 2022 bearbeitet

Wir haben soeben die chaotischste BR Wahl hinter uns, die ich bisher erleben durfte. Wir sind ein kleiner Betrieb, nur 32 Wahlberechtigte Angestellte, unser Betriebsrat besteht aus 3 KandidatInnen. Ich war eine der KandidatInnen, bzw. bin es immernoch, denn wir übergeben erst in 2 Wochen. Für die folgende Wahlperiode habe ich mich jedoch nicht mehr aufstellen lassen, da ich kürzlich ins Beschäftigungsverbot eingetreten bin und mich erst einmal anderen Aufgaben widme.

Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen: die Wahl. 4 KollegInnen haben an der Briefwahl teilgenommen, ich persönlich bekam meine Unterlagen an einem Freitag, exakt 5 Tage vor dem Wahltag. Bis dahin sollten die Unterlagen zurück sein, es lag das Wochenende dazwischen. Wieso das so knapp bemessen wurde, bleibt mir ein Rätsel. Beim Öffnen der Unterlagen kam mir ein Blanco-Wahlzettel entgegen, und noch die einige Formblätter. Ich hätte also handschriftlich die KandidatInnen selbst eintragen müssen. Habe ich nicht, sondern habe es via Mail noch am gleichen Tag bemängelt. Da Wochenende war, bekam ich am Montag zum späten Nachmittag den ausgefüllten Wahlzettel digital zugesendet. Es fehlte ein Wahlbriefumschlag. Den habe ich mir dann aus dem heimischen Fundus selbst gebastelt. Ich weiß von 2 KollegInnen, die den Wahlzettel tatsächlich händisch ausgefüllt haben, aber wohl im Nachgang zugestimmt haben, dass er so verwendet werden darf.

Am Wahltag (Mittwoch) selbst fiel dann auf, dass meine Unterlagen fehlten. Ich bekam mehrere Anrufe, ob ich versendet habe (ja, Montag Abend), ob ich damit einverstanden wäre, dass meine Stimme nicht mit einfließt, wenn es am Laufe des Vormittags nicht mehr kommt (ausgezählt werden sollte 10 Uhr nach der Wahl), oder ob dann die Wahl wiederholt werden muss. Ein absolutes Chaos, von vorn bis hinten.

Schlussendlich wurde sich dann schlau gemacht und die Auszählung um einen Tag verschoben. Verkündet wurde es aber nicht, sodass sie eigentlich nicht öffentlich war, wie es vorgesehen ist.

Heute kam nun das Wahlergebnis, was ich schon kannte, da die Unterlagen am Schreibtischrand des Kollegen (Wahlvorstand) im Gemeinschaftsbüro offen einsehbar für alle, schon seit einer Woche rumliegen.

Es ist vorbei, Gott sei Dank. Im Nachhinein frage ich mich jedoch, ob so eine Wahl überhaupt rechtsgültig sein kann. Weiß aber auch, dass kein/e einzige/e der anderen KollegInnen zu irgendeinem Zeitpunkt etwas beanstandet hatte - es standen nur 3 KollegInnen zur Wahl, sodass es laut Wahlvorstand ohnehin nur ein formeller Akt war und meine eine Stimme kein Gewicht gehabt hätte.

Mir graust es vor dem neuen BR Gremium, es kann nur bergab gehen ?

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Community-Antworten (8)

D
DingelDangel

14.04.2022 um 16:32 Uhr

Koscher, wie ein Foren-Mitschreiber sagen würde, klingt das nicht. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter

Davon ab, im vereinfachten Wahlverfahren hat man echt keine große Zeit zwischen Versand der Briefwahlunterlagen und der Wahl selbst ...

S
Saft

14.04.2022 um 17:54 Uhr

Kurze Fristen bei Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren.

Dafür gibts die verlängerte Briefwahl ,die ein Wahlvorstand planen muss, d.h. die Abgabefrist für Briefwahl wird für 4 bis 7 Tage verlängert. Das wird im Wahlausschreiben vermerkt und so wird dann später ausgezählt , damit die Briefwähler Chance haben das ihre Unterlagen auch rechtzeitig ankommen. Denn mit dieser kurzen Frist klappt das nicht, das hat der Gesetzgeber versäumt richtig zu machen.

Somit wird nicht am Tag der Wahl das Ergebnis feststehen , sondern erst später.

M
Moreno

14.04.2022 um 18:00 Uhr

Was hat das neue Gremium mit dem Ablauf der Wahl zu tun?

R
R.Staunlich

14.04.2022 um 18:03 Uhr

Nach den Schilderungen zu urteilen, dürfte diese Wahl vermutlich unwirksam sein, wenn dies ein Arbeitsgericht prüft.

Aber was hättest Du davon?

K
Kjarrigan

14.04.2022 um 18:04 Uhr

Alleine keine Stimmzettel zu haben macht die Wahl anfechtbar. Digital zusenden geht auch nicht.

Aber warum graut dir vor dem BR. Die Fehler hat der WV gemacht außer die sind jetzt identisch ;)

C
celestro

14.04.2022 um 18:34 Uhr

"Denn mit dieser kurzen Frist klappt das nicht, das hat der Gesetzgeber versäumt richtig zu machen."

Wie kommst Du darauf? Der Gesetzgeber hat eine klare Regelung getroffen, falls nicht alle Personen am Wahltag "vor Ort" wählen können. Kann da kein Versäumnis erkennen.

"Das wird im Wahlausschreiben vermerkt und so wird dann später ausgezählt"

Zum Zeitpunkt des Wahlauschreiben ist noch gar nicht bekannt, ob es eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe überhaupt geben wird. Daher steht normalerweise dann auch nichts dazu im Wahlausschreiben.

O
Osswald

15.04.2022 um 00:03 Uhr

Zwei von den KandidatInnen des neuen BR waren im Wahlvorstand, in der Hauptverantwortung.

Mir gehts dabei auch garnicht ausschließlich um das chaotischen Verfahren als solches, sondern vielmehr um die Einstellung „ach, ist doch nicht so wichtig“. Ich wurde Tag der Wahl von einer langjährigen Kollegin (über 20 Jahre im Dienst) angerufen, ob es für mich ok wäre, wenn meine Stimme nicht zählt, wenn mein Brief bis 10 Uhr nicht ankommt.

Das soll der zukünftige BR Vorsitz werden (darauf wird es hinauslaufen) - Uffda, gute Nacht ?

Aber es ist so, wie es ist. Ich habe das bemängelt, was von meiner Situation zu Hause im Alleingang machbar war.

S
Saft

15.04.2022 um 18:34 Uhr

Hallo,celestro

Ja nachträgliche Stimmabgabe sollte gleich vermerkt werden.

So haben wir es im letzten Seminar bei WAF gelernt und auch das der Gesetzgeber hier geschlafen hat.

Wurde auch nach telefonischer Beratung ein 2. mal bestätigt das die Frist schon im Vorfeld verlängert werden sollte.

So haben wir das dann als Wahlvorstand gemacht, denn eine Kollegin ist da im Urlaub in Österreich für 4 Wochen.

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