Erstellt am 24.09.2010 um 20:26 Uhr von Schlosser
@harvey
Ja der AG hat das Recht das Geld zurückzufordern §37(6) BetrVG setzt vorraus das ein ordnungsgemäßer Beschluß des BR zugrundeliegt.
Und den Ausschluß eines BR solltet ihr intern klären, sprich nicht wegen eines einzelnen
sondern der gesamte BR muß dafür stimmen . Ich hoffe ihr habt Nachrücker falls ihr ihn ausschliesst, ansonsten droht eine Neuwahl.
Erstellt am 24.09.2010 um 20:49 Uhr von Lotte
Hallo harvey,
kann es sein, dass es sich um ein neues BRM handelt und dieser aus reiner Unwissenheit gehandelt hat? Sozusagen den Weg gegangen ist, den er als "Nur AN" immer genommen hat, wenn er eine Fortbildung machen wollte?
Sollte sich das BRM nicht mit dem AG einigen können, sieht es schlecht aus. Dazu ein BAG Urteil vom 8.03.00, 7 ABR 11/98: http://leinemann.org/hefte/200009/4.pdf
Erstellt am 24.09.2010 um 21:07 Uhr von sabbel
Aber Lotte,
willst du damit andeuten das das dann OK wäre was das BR Mitglied gemacht hat und der AG nicht berechtigt ist das Geld zurück zu verlangen? Das BetrVG ist ein Gesetz!!! , an das man sich zu halten hat! ALLE Parteien. ....unwissendheit schützt nicht vor Strafe.
........5 Minuten später:
OH, jetzt hat Lotte nochmal einen Absatz hinzugefügt. Sieht jetzt schon anderst aus.
Erstellt am 24.09.2010 um 21:16 Uhr von Raabe
Was sabbelst du denn daher?
Das ganze kann doch geheilt werden.
Erstellt am 24.09.2010 um 21:34 Uhr von Lotte
Hallo Raabe,
aber nicht nach Antritt der Schulung, steht im BAG Urteil.
sabbel,
sorry, dachte meine Antwort hätte noch keine Antwort bekommen, sonst hätte ich nicht ergänzt ;-)
Mein erster Absatz bezog sich auf: "Kann der BR Kollege vom BR ausgeschlossen werden, da er uns ja übergangen hat "
Erstellt am 24.09.2010 um 21:38 Uhr von Raabe
Dem AG ist das aber mittlerweile bekannt und fordert
Welcher Hirni hat das dem AG gesteckt?
Und wo steht: Die Schulung hat schon angefangen?
Erstellt am 24.09.2010 um 21:49 Uhr von mainpower
@Raabe,
es steht aber da dass er Reisekosten, Übernachtung und, und , und zurückzahlen soll. Also war er weg , oder??
Erstellt am 24.09.2010 um 21:55 Uhr von Raabe
Jeep.
Ich frage mich dennoch wie der AG dies erfahren konnte.
Seminarbetrug sollte man halt nicht mit jedem dahergelaufenen betreiben,
obwohl es eher die Tagesordnung ist und als Kavaliersdelikt angesehen wird.
Erstellt am 24.09.2010 um 21:59 Uhr von harvey
Viele Antworten und Meinungen in so Kurzer Zeit... toll !!! Meinen besten Dank !!!
Raabe:
Welcher Hirni hat das dem AG gesteckt?
Keiner, AG ist aber kein Hirni, hat Beschluss nachgefordert wo es keinen gab.
Und wo steht: Die Schulung hat schon angefangen?
Stimmt, nirgends. Aber ich schrieb... AG fordert Geld zurück! Das heißt dann eigentlich das er schon bezahlt hat. Also Schulung ist schon vorbei und die Seminarkosten und Spesen wurden durch AG schon beglichen.
Freue mich aber gerne noch über mehr Meinungen und Gesetzestexte...
Erstellt am 24.09.2010 um 22:18 Uhr von mainpower
@Raabe,
"Seminarbetrug ist an der Tagesordnung"????
Wenn das bei Euch so ist dann gute Nacht.
Ich denke und hoffe doch dass die Betriebsräte sich an das Gesetz halten, schwarze Schafe gibts leider immer. Doch wohl eher die Ausnahme.
Erstellt am 24.09.2010 um 22:18 Uhr von Raabe
Keiner, AG ist aber kein Hirni, hat Beschluss nachgefordert wo es keinen gab.
Warum habt ihr dann nicht einen gefasst?
Erstellt am 24.09.2010 um 22:47 Uhr von harvey
Raabe:
Keiner, AG ist aber kein Hirni, hat Beschluss nachgefordert wo es keinen gab.
Warum habt ihr dann nicht einen gefasst?
Deine Frage ist nicht ganz klar, deshalb 2 Antworten.
1. BR Mitglied hat nie in einer BR Sitzung den Wunsch nach Beschluss geäußert, hat lediglich mal mit dem einen oder anderen BR Mitglied außerhalb der Sitzungen über Notwendigkeit gesprochen.
2. Wenn du jetzt damit meinst "NACHTRÄGLICH" , Datum gefällscht ... etc. dann sage ich nur, den Schuh ziehe ich mir, - und auch andere BR Kollegen nicht an !!! Wenn das der AG und vor allem die Kollegen erfahren würden, Vertrauen wäre dann wohl mehr als versaut.
Erstellt am 24.09.2010 um 23:40 Uhr von sueton
@Raabe!
'Seminarbetrug sollte man halt nicht mit jedem dahergelaufenen betreiben...'!
Mann oder Frau sollte auch nicht jeden Dahergelaufenen als Interessenvertreter wählen!!!
@Harvey
Der Kollege zahlt und dann ist gut;wenn nicht-Gericht!!
P.S. Da sitzen keine 'Dahergelaufenen'.
Grüsse,sueton
Erstellt am 24.09.2010 um 23:54 Uhr von pfeilenbogen
@Raabe
> Warum habt ihr dann nicht einen gefasst?
Einen nachträglichen rückdatierten Beschluss fassen wäre wegen Urkundenfälschung und Betrug ein Fall für den Staatsanwalt und für den AG der Grund, rechtssicher alle BRM wegen Betruges fristlos zu kündigen.
Erstellt am 25.09.2010 um 09:23 Uhr von Raabe
Ist es deine Berufung hier rumzugeistern um Angst und Schrecken zu verbreiten?
Wer will das denn merken?
Erstellt am 25.09.2010 um 10:51 Uhr von ridgeback
@harvey,
ja, der AG kann die Kosten zurückfordern.
Denn, unzureichend ist auch ein Beschluss, der nach dem Besuch der Schulung gefasst wird und in dem die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds gebilligt wird (so BAG, Beschluss v. 8.3.2000, 7 ABR 11/98, unter ausdrücklicher Aufgabe älterer Rechtsprechung, so BAG, Beschluss v. 28.10.1992, 7 ABR 14/92).
Erstellt am 27.09.2010 um 10:30 Uhr von Petrus
> AG gab zwar die Zustimmung, ohne aber zu wissen das der BR Beschluss fehlt.
Also wenn der ArbGeb tatsächlich was genehmigt hat - was will er dann zurückfordern? Ich kann doch beim ArbGeb jede beliebige Schulung beantragen. Und es ist seine freie Entscheidung, mir die zu genehmigen, wenn _er_ sie für notwendig erachtet, oder er genehmigt sie mir eben nicht. Und wenn Cheffe es für notwendig erachtet, dass 50% seiner Belegschaft in den "Grundlagen des Arbeitsrechts in drei Teilen" geschult sind und die entsprechenden Schulungen genehmigt - so what... Was bedarf es hierfür Beschlüsse des BR?
Ausnahme: BR-Schulungen nach §37(6) BetrVG, die _der BR für notwendig erachtet_. Hier hat der ArbGeb nichts zu genehmigen - diese _beschließt der BR_ - und Cheffe hat die Schulung zur Kenntnis zu nehmen und zu bezahlen (es sei denn, er macht von seinem Recht Gebrauch, die Notwendigkeit oder den Zeitpunkt infrage zu stellen. Aber da der ArbGeb hier wohl weder ArbG noch E-Stelle angerufen hat...)
Ein Problem sehe ich nur, wenn der ArbGeb doch nicht genehmigt hatte, sondern nur zur Kenntnis nahm - und es eben keinen Beschluss gab...
Erstellt am 09.10.2010 um 06:40 Uhr von alphataurus
Jeep.
Ich frage mich dennoch wie der AG dies erfahren konnte.
Seminarbetrug sollte man halt nicht mit jedem dahergelaufenen betreiben,
obwohl es eher die Tagesordnung ist und als Kavaliersdelikt angesehen wird.
Antwort 8 Erstellt am 24.09.2010 um 21:55 Uhr von Raabe.
Ein weiser Rabe. Hochmut kommt vor den Fall.
Erstellt am 09.10.2010 um 10:34 Uhr von Raabe
alphataurus
Möchtest du dich öffnen und dein Problem mit uns teilen?
Erstellt am 09.10.2010 um 12:27 Uhr von alphataurus
@raabe,Möchtest du dich öffnen und dein Problem mit uns teilen?
Für die Wahrheit werde ich mit Dir teilen.
Erstellt am 09.10.2010 um 14:53 Uhr von Raabe
alphataurus
Dann leg mal los. Ich habe Zeit.
Erstellt am 09.10.2010 um 16:03 Uhr von alphataurus
Raabe, was willst Du wissen?
Erstellt am 09.10.2010 um 17:08 Uhr von Raabe
alpha
Die Wahrheit. Fang an wo du möchtest.
Erstellt am 09.10.2010 um 17:20 Uhr von alphataurus
Raabe, welche Wahrheit? Mit was wollen wir anfangen, Du musst schon sagen, mit was oder wem?