Erstellt am 25.04.2007 um 09:37 Uhr von Jube
Wenn das mit der Ausbezahlung bei den anderen geht, sollte das bei ihm doch auch kein Problem sein, oder?
Erstellt am 25.04.2007 um 09:58 Uhr von giegelpeter
Hat euch schon mal jemand gesagt, dass ihr als BR bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht habt?
Gibt es bei euch keine Regelungen wie Überstunden zu vergelten sind?
Welche Begründung hat der Personalchef für den sofortigen Abbau? Was ist passiert?
Ihr habt da als BR eine Menge Arbeit zu erledigen!
Die BR´s sollten da auf jeden Fall geschult werdenEure freigestellte BRV hat doch alle Zeit der Welt für Schulungen und zum Studium der Kommentare zum Mitbestimmungsrecht bei Überstundenanordnung.
Du merkst, hier kann es keine Lösung von außen geben.
Erstellt am 25.04.2007 um 10:07 Uhr von Indiana
Bei uns war es die ganze Zeit so geregelt, das die Mitarbeitr frei entscheiden konnten , ob sie die Überstunden frei ausbezahlt bekommen oder abfeiern, dieser Kollege hat sich halt für abfeiern entschieden, und ja es ist war, bei uns gibt es keine BV zur Überstundenregelung, werden dies aber bald in Angriff nehmen , sobald das Thema Leistungsentgelt abgeschlossen ist. Überstunden wurden die ganze zeit Dienstplanmäßig angeordnet, und waren so vom BR genehmigt, nur hat der liebe kollege seine Überstunden damit aufgebaut, dass er ausserhalb vom Dienstplan Stundenen durch für Andere Abeiten oder Krankheitsvertretung aufgebaut hat dies wurde dem BR nicht mitgeteilt, da die anfallenden Überstunden ja genehmigt sind, aber nicht wer arbeitet.
Erstellt am 25.04.2007 um 10:34 Uhr von baccus
@Indiana
höchste Zeit für Euere BV. Dann kommt es erst garnicht zu so einem Dilemma.
Wenn Du möchtest kann ich Dir ein Muster so einer BV zukommen lassen.
Gruß
baccus
Erstellt am 25.04.2007 um 11:00 Uhr von Indiana
Hallo baccus,
das wäre wirklich sehr nett,denn wir haben da einen dringenden Handlungsbedarf.
Gruß Indiana
Erstellt am 25.04.2007 um 11:45 Uhr von baccus
@ Indiana
wo soll ich sie hinschicken? Ist doch sehr umfangreich.
baccus
Erstellt am 25.04.2007 um 12:00 Uhr von Angi1
Hallo Indiana,
bitte beachten!
im Fitting zu § 87 RN 149
"Der Abbau von Überstunden, ist nicht mitbestimmungspflichtig"
MfG
Angi1
Erstellt am 25.04.2007 um 14:39 Uhr von Indiana
@baccus, Danke habe die Unterlagen erhalten, sind soweit recht hilfreich und enthalten einige nützliche Tipps. Danke für die Hilfe
Indiana
Erstellt am 25.04.2007 um 20:10 Uhr von mokkabohne
Ich empfehle zusätzlich zum Studium des BetrVG nebst Kommentare sämtliche Tarifverträge, die für den Betrieb gelten (soweit vorhanden). Dort sollte dann auch geregelt sein, ob zusätzliche Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können.