Überstundenabbau auf Befehl!
Hallo, einer unserer Mitarbeiter hat im letzten halben Jahr an die 130 Überstunden angesammelt, die er gerne irgendwann einmal abfeiern möchte. Mein erstes Problem besteht darin, der Gute hat nur einen befristeten Vertrag, da er nur für die Zeit eingestellt ist, in der die BRV freigestellt ist, kann wenn alles glatt läuft bis 2010 gehen. Nun kommt unser Personalchef und sagt er muss diese Anzahl von Überstunden sofort abbauen, darf dieser das? Zweitens bei den anderen Mitarbeitern fallen genauso viele Stunden an, diese lassen sie sich jedoch ausbezahlen, dadurch fallen sie der GF nicht so auf. Wie verhalten wir uns als BR in diesem Fall richtig?
Community-Antworten (9)
25.04.2007 um 11:37 Uhr
Wenn das mit der Ausbezahlung bei den anderen geht, sollte das bei ihm doch auch kein Problem sein, oder?
25.04.2007 um 11:58 Uhr
Hat euch schon mal jemand gesagt, dass ihr als BR bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht habt? Gibt es bei euch keine Regelungen wie Überstunden zu vergelten sind? Welche Begründung hat der Personalchef für den sofortigen Abbau? Was ist passiert? Ihr habt da als BR eine Menge Arbeit zu erledigen! Die BR´s sollten da auf jeden Fall geschult werdenEure freigestellte BRV hat doch alle Zeit der Welt für Schulungen und zum Studium der Kommentare zum Mitbestimmungsrecht bei Überstundenanordnung. Du merkst, hier kann es keine Lösung von außen geben.
25.04.2007 um 12:07 Uhr
Bei uns war es die ganze Zeit so geregelt, das die Mitarbeitr frei entscheiden konnten , ob sie die Überstunden frei ausbezahlt bekommen oder abfeiern, dieser Kollege hat sich halt für abfeiern entschieden, und ja es ist war, bei uns gibt es keine BV zur Überstundenregelung, werden dies aber bald in Angriff nehmen , sobald das Thema Leistungsentgelt abgeschlossen ist. Überstunden wurden die ganze zeit Dienstplanmäßig angeordnet, und waren so vom BR genehmigt, nur hat der liebe kollege seine Überstunden damit aufgebaut, dass er ausserhalb vom Dienstplan Stundenen durch für Andere Abeiten oder Krankheitsvertretung aufgebaut hat dies wurde dem BR nicht mitgeteilt, da die anfallenden Überstunden ja genehmigt sind, aber nicht wer arbeitet.
25.04.2007 um 12:34 Uhr
@Indiana höchste Zeit für Euere BV. Dann kommt es erst garnicht zu so einem Dilemma. Wenn Du möchtest kann ich Dir ein Muster so einer BV zukommen lassen. Gruß baccus
25.04.2007 um 13:00 Uhr
Hallo baccus, das wäre wirklich sehr nett,denn wir haben da einen dringenden Handlungsbedarf.
Gruß Indiana
25.04.2007 um 13:45 Uhr
@ Indiana wo soll ich sie hinschicken? Ist doch sehr umfangreich. baccus
25.04.2007 um 14:00 Uhr
Hallo Indiana,
bitte beachten! im Fitting zu § 87 RN 149 "Der Abbau von Überstunden, ist nicht mitbestimmungspflichtig"
MfG Angi1
25.04.2007 um 16:39 Uhr
@baccus, Danke habe die Unterlagen erhalten, sind soweit recht hilfreich und enthalten einige nützliche Tipps. Danke für die Hilfe Indiana
25.04.2007 um 22:10 Uhr
Ich empfehle zusätzlich zum Studium des BetrVG nebst Kommentare sämtliche Tarifverträge, die für den Betrieb gelten (soweit vorhanden). Dort sollte dann auch geregelt sein, ob zusätzliche Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können.
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