W.A.F. LogoSeminare

Überstundenabbau auf Befehl!

I
Indiana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einer unserer Mitarbeiter hat im letzten halben Jahr an die 130 Überstunden angesammelt, die er gerne irgendwann einmal abfeiern möchte. Mein erstes Problem besteht darin, der Gute hat nur einen befristeten Vertrag, da er nur für die Zeit eingestellt ist, in der die BRV freigestellt ist, kann wenn alles glatt läuft bis 2010 gehen. Nun kommt unser Personalchef und sagt er muss diese Anzahl von Überstunden sofort abbauen, darf dieser das? Zweitens bei den anderen Mitarbeitern fallen genauso viele Stunden an, diese lassen sie sich jedoch ausbezahlen, dadurch fallen sie der GF nicht so auf. Wie verhalten wir uns als BR in diesem Fall richtig?

4.64309

Community-Antworten (9)

J
Jube

25.04.2007 um 11:37 Uhr

Wenn das mit der Ausbezahlung bei den anderen geht, sollte das bei ihm doch auch kein Problem sein, oder?

G
giegelpeter

25.04.2007 um 11:58 Uhr

Hat euch schon mal jemand gesagt, dass ihr als BR bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht habt? Gibt es bei euch keine Regelungen wie Überstunden zu vergelten sind? Welche Begründung hat der Personalchef für den sofortigen Abbau? Was ist passiert? Ihr habt da als BR eine Menge Arbeit zu erledigen! Die BR´s sollten da auf jeden Fall geschult werdenEure freigestellte BRV hat doch alle Zeit der Welt für Schulungen und zum Studium der Kommentare zum Mitbestimmungsrecht bei Überstundenanordnung. Du merkst, hier kann es keine Lösung von außen geben.

I
Indiana

25.04.2007 um 12:07 Uhr

Bei uns war es die ganze Zeit so geregelt, das die Mitarbeitr frei entscheiden konnten , ob sie die Überstunden frei ausbezahlt bekommen oder abfeiern, dieser Kollege hat sich halt für abfeiern entschieden, und ja es ist war, bei uns gibt es keine BV zur Überstundenregelung, werden dies aber bald in Angriff nehmen , sobald das Thema Leistungsentgelt abgeschlossen ist. Überstunden wurden die ganze zeit Dienstplanmäßig angeordnet, und waren so vom BR genehmigt, nur hat der liebe kollege seine Überstunden damit aufgebaut, dass er ausserhalb vom Dienstplan Stundenen durch für Andere Abeiten oder Krankheitsvertretung aufgebaut hat dies wurde dem BR nicht mitgeteilt, da die anfallenden Überstunden ja genehmigt sind, aber nicht wer arbeitet.

B
baccus

25.04.2007 um 12:34 Uhr

@Indiana höchste Zeit für Euere BV. Dann kommt es erst garnicht zu so einem Dilemma. Wenn Du möchtest kann ich Dir ein Muster so einer BV zukommen lassen. Gruß baccus

I
Indiana

25.04.2007 um 13:00 Uhr

Hallo baccus, das wäre wirklich sehr nett,denn wir haben da einen dringenden Handlungsbedarf.

Gruß Indiana

B
baccus

25.04.2007 um 13:45 Uhr

@ Indiana wo soll ich sie hinschicken? Ist doch sehr umfangreich. baccus

A
Angi1

25.04.2007 um 14:00 Uhr

Hallo Indiana,

bitte beachten! im Fitting zu § 87 RN 149 "Der Abbau von Überstunden, ist nicht mitbestimmungspflichtig"

MfG Angi1

I
Indiana

25.04.2007 um 16:39 Uhr

@baccus, Danke habe die Unterlagen erhalten, sind soweit recht hilfreich und enthalten einige nützliche Tipps. Danke für die Hilfe Indiana

M
mokkabohne

25.04.2007 um 22:10 Uhr

Ich empfehle zusätzlich zum Studium des BetrVG nebst Kommentare sämtliche Tarifverträge, die für den Betrieb gelten (soweit vorhanden). Dort sollte dann auch geregelt sein, ob zusätzliche Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

AG nötigt Mitarbeiter die Quarantäne mit Urlaub zu belegen

Älter

Ich bitte um Hilfe, denn selten hat der AG mich so wahnsinnig gemacht. Folgender Sachverhalt: Wir sind ein sozialer Verein, mit dem Schwerpunkt der offenen Jugendarbeit. 15 fest angestellte Person

Befehl an AN - Operation zu verschieben?

Älter

Ein Kollege von uns soll aus Arbeitsgründen seine bereits schon 3x verschobene Knieoperation jetzt zum 4x verschieben. Kann der Arbeitgeber das so einfach verlangen??? OK...nett nachfragen kann man ja

Überstundenabbau wegen tiefen Temperaturen - denjenigen, die zuhause geblieben sind, soll der Tag als Überstundenabbau angerechnet werden, obwohl sie die Anweisung befolgt haben?

Älter

Wir haben, bedingt durch die Kälteperiode und veraltete Heizungen, in unseren Werkhallen (ca. 10 Mitarbeiter) morgens Temperaturen um die 9°C. Auch tagsüber kommen die Temperaturen gerade mal auf 13-1

Überstundenabbau verweigern seitens GL - was tun?

Älter

Folgende Situation: Ich wurde von Kollegen angesprochen, das sie Überstunden abbauen wollen, dürfen aber nicht, weil zu viel zu tun wäre,..... sie dürfen aber Urlaub nehmen. Dies paßt für mich nicht

Überstundenabbau in Urlaub umgeändert - Was haben wir als BR für Möglichkeiten, dieser Vorgesetzten einen Denkzettel zu verpassen?

Älter

Guten Morgen, ein Kollege hat einen Abwesenheitsnachweis/Urlaubsschein ausgefüllt, worauf er angekreuzt hat, hiermit Überstundenabbau zu beantragen. Dieser ist ihm auch so unterschrieben worden.