Auftraggeber fordert 6 Tage Woche
Hallo, ein Auftraggeber fordert von dem Baustellenpersonal eine 6 Tage Woche mit je 9 Stunden und Samstags mit 7,5 Stunden. Diese Arbeistzeiten sollen 6 Monate im Dauerzustand bleiben.... Muss ich als Betriebsratvorsitzender eingreifen ?? Ist eine so hohe Stundenzahl überhaupt rechtens, zumal wir noch einen 1-Stündigen An- und Abfahrtsweg mit dem Bulli haben ?! Wieviel Stunden pro Tag sind bei einer solchen An-und Abfahrt überhaupt zulässig ? Ùnd wieviel Pausen müssen gemacht werden ?
Mit freundlichen Grüssen
Community-Antworten (3)
24.04.2007 um 22:56 Uhr
Hallo Onkel Juerchen,
eingrefen muss du auf jeden Fall (§ 87 (1), Punkte 2 und 3). Und deine sonstige Fragen sind im ArbeitzeitG gut beantwortet.
25.04.2007 um 00:03 Uhr
Onkel, Du solltest dieses Problem auf die nächste TO der nächsten BR Sitzung setzen und mit Deinem Gremium über die weitere Vorgehensweise beraten.
Nehme an, dass An- und Abfahrt zur AZ gehört?
Sieh Dir insbesondere mal Euren TV und die §§ 3 und 7 des ArbZG an.
Hat der AG Euch um Zustimmung zur Veränderung der AZ gebeten?
25.04.2007 um 11:32 Uhr
Moin Onkel Juerchen, ein Auftraggeber kann viel fordern, aber nicht von Euch, sondern von Eurem AG unter Beachtung des TV und ArbZG. Wurde auch an weitere befristete Einstellungen seitens des AG gedacht?
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