W.A.F. LogoSeminare

Einsicht in Lohn-und Gehaltslisten/Verhandeln - GL will mit 5erBR nicht verhandeln, müssen wir zustimmen?

B
baccus
Jan 2018 bearbeitet

"" Diese Gruppe ist zu groß und kann solche Themen allem Anschein nach nicht mit der erforderlichen Sachlichkeit und vor allem Vertraulichkeit behandeln, wie wir in der jüngeren Vergangenheit in Erfahrung gebracht haben. Insoweit empfehlen wir dem Betriebsrat, einen geeigneten Ausschuß zu dieser Thematik bzw. ...."""" GL will mit 5erBR nicht verhandeln, müssen wir zustimmen??? gruß baccus

5.51408

Community-Antworten (8)

K
Kölner

24.04.2007 um 11:33 Uhr

@baccus Warum wollt Ihr "verhandeln"? Entweder es macht Sinn, dass der komplette BR Einsicht nimmt, oder nicht!

Aber ich glaube, dass 3 BRM wirklich reichen und dann dem Gremium alles mitteilen. Fertig!

B
baccus

24.04.2007 um 11:39 Uhr

@Kölner verhandeln wollen wir über weitere Umgruppierungen. "Sachlichkeit, Vertraulichkeit, wie in jüngster Zeit in Erfahrung gebracht...."

sprechen sie uns doch ab, oder wie ist dass zu verstehen???

K
Kölner

24.04.2007 um 11:50 Uhr

@baccus Das ist doch das Problem der GF. Also muss der BR im Zweifel seine Einsichtsrechte durchsetzen. Wenn hier verloren wird, wird in Zukunft auf ganz anderen Ebenen die GF immer ihren Willen durchsetzen.

J
Jube

24.04.2007 um 12:04 Uhr

Das mit der angeblichen nicht Vertraulichkeit des BR wird gern als Grund angegeben. Wie kommt es dann nur, dass ich kaum aus einer Sitzung heraus bin, in der ich vertrauliches erfahren habe und schon von den Kollegen darauf angesprochen werde? Der Vertraulichkeitsbruch kann dann ja wohl nicht beim BR gelegen haben. Ich gehe sogar soweit zu unterstellen, dass Themen gezielt gestreut werden, um den BR in Misskredit zu bringen. Nur nachweisen kann man es nicht immer.

P
paula

24.04.2007 um 17:39 Uhr

@baccus

noch mal eine Nachfrage da ich da nicht ganz mitkomme:

habt ihr schon Einsicht in die Bruttolohnliste genommen? Wer hat das bei Euch getan? Das Verfahren ist ja ganz klar in § 80 Abs. 2 BetrVG geregelt.

Was die Verhandlung danach angeht. Was wollt Ihr da genau "verhandeln"? Welcher kollektive Tatsbestand ist aus Eurer Sicht den berührt?

B
baccus

24.04.2007 um 18:28 Uhr

@paula Einsicht in die Bruttolohnliste ist nicht das Thema, unser BR Vorsitzender bekam die Liste und hat uns informiert. Es wurden Höhergruppierungen vorgenommen bei 3 Personen, ("nicht vorgenommenen Anhörung des Betriebsrates zu den vorgenannten Umgruppierungen ... Die Beschwerde des Betriebsrates wegen der unterlassenen Anhörung nach §99 BetrVG bei diesen Umgruppierungen ist vollkommen berechtigt und unstrittig.....O.Ton GL wir sind der Meinung daß anderen mit der gleichen Quali und der gleichen Tätigkeit dies auch verdient hätten, die GL will aber bei diesem Gespräch die Anzahl der BR reglementieren. Wir wollen mit allen 5 BR`S teilnehmen. Das kann uns doch auch keiner verbieten, oder????

P
paula

24.04.2007 um 18:36 Uhr

@baccus

Nein das kann die GL Euch wohl kaum verbieten. Ich würde mal sagen, dass der AG unter dem Blickwinkel der vertrauensvollen Zusammenarbeit ein Gespräch das vom kompletten Gremium gewünscht wird kaum ablehnen kann.

Aber ihr seid Euch hoffentlich auch darüber bewußt, dass Ihr hier auf den guten Willen der GL angewiesen seid. Zwingen könnt Ihr ihn leider nicht

M
mokkabohne

24.04.2007 um 21:19 Uhr

@baccus: im Zweifelsfall setzt die Thematik auf die Tagesordnung des nächsten 74er-Gespräch. Mal abgesehen davon hat der AG Euch nicht zu sagen, in welcher Gruppe Ihr mit ihm verhandelt.

Ihre Antwort