Die Teamleiter unseres Unternehmens haben an einem Seminar für Mitgliedervertreter teilgenommen. Dies geschieht auf Einladung der Geschäftsführung, die eine Teilnahme zwar nicht zur Pflicht macht, aber von jedem Teamleiter erwartet. Nun endet die in der BV festgelegte Arbeitszeit 19 Uhr, das Seminar ging aber bis 19:30 Uhr. Die teilnehmenden Mitarbeiter stellten darauf Antrag auf Genehmigung der Überzeit, was von der Geschäftsleitung abgelehnt wurde mit dem Hinweis, dass wegen der halben Stunde kein Aufwand betrieben wird und es für jeden Mitarbeiter selbstverständlich sei, sich auf solchen Veranstaltungen zu informieren (Thema war Satzungsänderung unserer Genossenschaft).
Der Betriebsrat hat eine Anerkennung der Arbeitszeit für die jeweiligen Mitarbeiter bei der Geschäftsführung gefordert, was ohne weitere Begründung abgelehnt wurde.
Wie kann jetzt weiter verfahren werden? Auf Basis welcher Grundlage können wir weiter agieren?