Kann der AG nach gutdünken die Arbeitszeit verschieben wie es genehm ist?
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
vor ein paar Tagen hatte ich die Frage über Mehrarbeit und tolle Antworten bekommen - aber eine Frage blieb dennoch offen.
Kann der AG die Arbeitszeit des MA in meinem Fall SB-MA (bei uns tarifl und Gleitzeit mit Kernzeitvereinbarung dazu eine BV und ein Zeitplan mit festgelegten Zeiten jeder Abtlg und Pausen) einfach zu seinen Gunsten verschieben, nur das der SB-MA nicht in die Mehrarbeitszeit fällt? Ich habe mal im ArbZG gelesen, dass Gleitzeit zu Gunsten der MA sein soll und diese die erworbene Überzeit abgleiten können. Wir haben die 36 Std. Woche, arbeiten aber pro Tag etwa 25 - 35 Min mehr, diese Überzeit können wir abgleiten. Dann kommt jeder MA 1-2x die Woche mit Notdienst dran, d.h. nochmal 1Std länger und so würde das über die 8 Std gehen. Ich möchte nun den SB - MA von der Mehrarbeit befreit haben, aber der Perso meint - nööö dann kommt er halt am morgen eine Stunde später - kann er das ? Muss eine Arbeitszeitverschiebung nicht beim BR beantragt und genehmigt werden? Würde mich freuen, hier generell eine rechtl. Handhabe zu bekommen.
Community-Antworten (3)
29.07.2011 um 13:35 Uhr
Siehe §87(1) Nr. 2 BetrVG.
29.07.2011 um 13:45 Uhr
im ArbZG gelesen, dass Gleitzeit zu Gunsten der MA sein soll und diese die erworbene Überzeit abgleiten können.
Das hast Du in dem Gesetz mit Sicherheit nicht gelesen, Recht hast Du trotzdem: Das ist die Kerndefinition der Gleitzeit.
nööö dann kommt er halt am morgen eine Stunde später - kann er das ?
Jaein. Das hängt eben davon ab wie der BR die Gleitzeit mit dem AG vereinbart hat. I.d.R. soll eine derartige Regelung eben NICHT dem AG diese Frage in die Hand geben. Gerade in Bereichen in denen allerdings nur eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung steht und/oder eine gewisse Funktionalität während einer vordefinierten Zeit sichergestellt sein muß werden sich gewisse Eingriffsrechte des AG nicht vermeiden lassen, schließlich kann es da nicht sein, das zu viele MA auf einmal anwesend/abwesend sind. Dieses Eingriffsrecht KANN (und sollte) der BR dann wieder unter seine Mitbestimmung stellen, tut er das nicht hat der AG freie Hand im Rahmen der Regeln. Auch im Rahmen von "Ampelregelungen" wird dem AG i.d.R. ein gewisses Maß an Eingriffsmöglichkeiten (und -pflichten !) bei Überschreitung des "Grünen Bereichs" ermöglicht (auferlegt) damit die Gleitzeit im "Grünen Bereich" gehalten weren kann. In diesem Sinne verstehe ich eben die "über 8 Std. gehen"....
So lange aber keine Regel existiert die dem AG freie Hand gibt kann er derartiges zwar mit dem MA so absprechen, aber nicht erzwingen.
29.07.2011 um 19:59 Uhr
ich stimme rkoch zu. Es kommt eben auf Eure Betriebsvereinbarung an und ob diese dem Arbeitgeber diese Freiheiten ermöglicht. Habt Ihr überhaupt eine Gleitzeitregelung??
Der BR kann natürlich dem Kollegen zu Hilfe eilen, in dem er eine Kontretisierung/Verbesserung der Arbeitszeitregelung fordert.
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