Erstellt am 09.10.2005 um 23:44 Uhr von Akira
Hallöchen!?
Fällt den kreativen Köpfen hier nichts ein?
Wäre sehr dankbar für Antwort.
Erstellt am 10.10.2005 um 06:40 Uhr von Ronny
Leider noch nicht. Möchte auch nichts sagen,wenn es nicht sicher ist.Man muß noch darüber nachdenken.
In einigen Betrieben ist diese Sache in einer Rahmenbetriebsvereinbarung geregelt,wo eindeutig beschrieben ist,in welchem Rahmen offene Stunden des Vorjahres mit in das nächste Jahr genommen werden können.Stunden darüber hinaus verfallen ersatzlos,da der AG auch in der Pflicht steht.
Erstellt am 10.10.2005 um 09:09 Uhr von viktor
Manche Arbeitgeber haben ein Gedächtnis wie ein Elefant. Ich kenne keine zeitlichen Limits (es sei denn, man hat welche vereinbart). Die Frage ist nur, wie ernsthaft kann der Arbeitgeber Zeiten aus dem Jahre 1895 reklamieren, wenn er es jahrelang schweigend toleriert hat. Man kann doch erst ab jetzt sagen, dass er ein Missfallen verspürt - wie lange er dies schon tut, mag dahingestellt bleiben.
Erstellt am 10.10.2005 um 10:13 Uhr von Akira
Danke viktor
Etwas zu Aufklärung!
Fehlzeiten in diesem Fall na wie oft war man dann krank!!??.Kann ich als AG etwas "ändern" :-).
Finde das Wort Fehlzeitengespräch ist gleich zu stellen mit dem Wort Krankenrückkehrgespräch.Beides sind ein Wolf im SCHAFSPELZ.Der GBR versucht schon eine ganze weile führ Krankenrückkehrgespräche eine BV ,wird aber immer noch hingehalten.Man hat uns ja einige Gesamtbetriebsvereinbarungen bis Ende des Jahres gekündigt.Da lässt derAG schoon gar keine Neue zu der verbaut sich doch nicht eine Chance sich von MA zu trennen.Wir halten es so das die MA immer mit dem BR zu diesen Gesprächen geht, l
Erstellt am 10.10.2005 um 11:22 Uhr von edelweis
Meines Wissens muß die Dauer der Fehlzeiten vom AG dokumentiert werden, um die sog. "negative" ZUkunftsprognose, die für eine Kündigung erforderlich ist, belegen zu können. Zur genauen Zeitangabe habe ich nichs konkretes gefunden. Allerdings gibt es ein Urteil des LAG Hamm, dass von einem Zeitraum von 3 Jahren, mind. 2 Jahren spricht.
(2 Sa 511/96 v. 04.12.96). Unser BR begleitet den
MA nur zu diesen Gesprächen, wenn er es wünscht. Bei uns finden Krankenrückkehrgespräche nach jeder Krankheit statt (mit MStr.od.ABt.Ltr.). Fehlzeitengespräche meist bei "besonderen"Erkrankungen wie z.B. Alkoholismus mit der Personalleitung.
Erstellt am 10.10.2005 um 15:58 Uhr von Heinz
vielleicht hilft`s ja, schau doch mal ins SGB IX § 84 (2) Prävention. Hier ist nicht nur von Schwerbehinderten Menschen die Rede, sondern auch von solchen, deren Arbeitsplatz durch Krankheit gefährdet ist. Habe als Betriebsrat schon an solchen Gesprächen teilgenommen und sehe sie in erster Linie als Chance für den kranken Kollegen.
Erstellt am 10.10.2005 um 21:43 Uhr von Akira
Hallo edelweis
Das Urteil des LAG Hamm mit der Zeitraumangabe ist schon gold wert.Denn ich hatte nur etwas von zwei Jahren im Hinterstübchen.Krankenrückkehrgespräche
finden auch bei uns statt,aber nur in Begleitung des BR. Wie war das nochmal mit dem Pferd vor der .......