Erstellt am 12.05.2010 um 18:39 Uhr von Hassan
Sondergenehmigung ???
Was meinst du damit .... wie sehen eure Arbeitsverträge aus ?
Erstellt am 12.05.2010 um 19:40 Uhr von Paddy
Eigentlich wollte ich eine Antwort und keine Gegenfragen.
Erstellt am 12.05.2010 um 21:04 Uhr von rainerw
Ich weiß er darf es nicht, laut Arbeitzeitgesetz, aber wie nun handeln ?
In dem Ihr dem AG höflich aber bestimmt noch mal darauf hinweist das ihr Verstösse nach dem Arbeitszeitgesetz festgestellt habt und ihn auffordert dies Bis Datum XY abzustellen.
Sollte er diese Maßnahme trotzdem weiter durchführen oder dulden ihr keinen anderen Weg sehen würdet einen Rechtsanwalt mit euren Interessen zu beauftragen. Dies wiederum könnte ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 nach sich ziehen. Desweitern seht ihr dadurch die Arbeitssicherheit gefährdet und müsstet die Berufsgenossenschaft und das zuständige Ordnungsamt benachrichtigen.
Das dürfte es erst mal sein. Nicht vergessen dem AG eine Frist zu setzen bis wann er auf euer Schreiben zu antworten hat.
Dann alerdings gehts in die Vollen, denn man macht sich unglaubwürdig wenn man Maßnahmen androht und nicht durchzieht.
Lasst euch eine Kopie von der angeblichen Genehmigung geben und geht mal damit zu Ordungsamt und überprüft ob sie noch Gültigkeit hat.
Erstellt am 13.05.2010 um 05:57 Uhr von Hassan
Antwort 2 Erstellt am 12.05.2010 um 19:40 Uhr von Paddy
*** Eigentlich wollte ich eine Antwort und keine Gegenfragen. ***
***FRAGEN ÜBER FRAGEN***
Mich würde es aber auch interessieren was du mir *Sondergenehmigung*meinst ?
Spricht du hier von einer Betriebsvereinbarung ?
Wer hat die 12 Stunden genehmigt und was steht
dazu in euren Arbeitsverträgen ?
***FRAGEN ÜBER FRAGEN***
Dann solltest du mal besser die Glaskugel befragen,so wie du hier reagierst,
wirst du sicher keine Lösung für euer Problem finden .
Am Rande möchte ich dir sagen das ihr ein toller Betriebsrat seid und nichtmals
die Einhaltung des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz druchsetzt .
Erstellt am 13.05.2010 um 13:03 Uhr von Petrus
@paddy:
> Eigentlich wollte ich eine Antwort und keine Gegenfragen.
OK - dann eine kurze Antwort, was man machen kann: (Anonyme) Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.
Ob das in Eurem Fall sinnvoll ist, willst Du ja nicht wissen, denn sonst würdest Du die Rückfragen beantworten.
Erstellt am 13.05.2010 um 13:14 Uhr von ridgeback
... er will nur Antworten.
Schade das er nicht angibt, was er als Wunschantwort gerne hätte
Erstellt am 13.05.2010 um 17:57 Uhr von Paddy
Leute, ich arbeite in einem Betrieb, wo schon seit mehr als 35 Jare 12 Stunden-schichten gearbeitet werden. Wir sind ein völlig neues Gremium und die uralte Ausnahmegenehmigung........weiß mein Chef nicht einmal mehr genau, wo die liegt. Aber für unsere Abteilung gibt es die. Nur.........scheint es gerade Mode zu werden eben auch alle anderen Abteilungen auf 12 Stunden zu setzen, nach dem Motto...."Wenig Leute und maximale Leistungsausbeute"
Ich will hier keine Wuschantwort ridgeback , ich finde es nur nicht hilfreich wenn man auf eine Frage erst mal eine Gegenfrage bekommt.
Mein Arbeitsvertrag muss mit der Arbeitszeit gar nichts zu tun haben denn, die 12 Stunden-schicht lässt sich einfach durch die Ausnahmegenehmigung einer Betriebsvereinbahrung und der schgriftlichen Einwilligung des Arbeiters einführen. Von daher fand ich die Frage nach dem Arbeitsvertrag einfach überflüssig.
Erstellt am 13.05.2010 um 22:21 Uhr von DerAlteHeini
Paddy
Also,so einfach ist es nun doch nicht. Möglich sind auch Arbeitszeiten von 12 Std., dass ist richtig.
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können auch über 10 Std. zugelassen werden. Das setzt aber voraus, dass
a) in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b) ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird.
Ist denn bei euch ein TV anzuwenden, der eine entsprechende Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu lässt? Wenn nicht, ist solch eine BV gesetzwidrig.
Gibt es einen TV der die nötige BV zulässt, sind in einer BV aber die Punkte a) und b) zu beachten.
Erstellt am 14.05.2010 um 03:18 Uhr von Hassan
@Paddy
Egal was ihr als Arbeitnehmer unterschreibt oder Freiwillig leistet,
nichts wird das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz aushebeln ...
Die 35 Jahre Alte BV kündigen und eine neue Ausarbeiten.
(Anonyme) Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt,Petrus sagte es schon.
Die werden deinen Chef schon sagen was er darf oder nicht.
Ihr als Betriebsrat solltet aber zu den 12 Stundenschichten auf die Einhaltung
der im Betriebsverfassungsgesetz bestehen und verstöße schriftlich abmahnen.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat die Pflicht, die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften sowie der Normen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen.
Insoweit soll der Betriebsrat den Arbeitnehmern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber helfen sowie maßgeblich dazu beitragen, dass vorschriftswidrige Missstände in Betrieben abgestellt werden.