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Interessante Frage zu einer Fortbildung an einem freigegebenen Arbeitstag

I
imebro
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

ich werde vom 4. - 6. März ein Betriebsrats-Seminar besuchen. Nun ist der 4. März jedoch genau der Rosenmontag, der hier im Rheinland bei vielen Unternehmen frei ist, bzw. frei gegeben wird (oft als betriebliche Übung...). Bei unserer Arbeitsstelle ist der Rosenmontag auch seit mehr als 20 Jahren ein Tag, den der AG frei gibt.

Wie ist das nun, wenn ich an diesem Tag nun zu einem Seminar bin? Bei einem offiziellen Feiertag hätte ich ja dann Anspruch auf einen freien Tag dafür (denke ich...). Aber wie verhält sich das, wenn der Tag kein offizieller Feiertag ist, sondern ein Tag, der vom AG selbst freigegeben wird?

Danke und schöne Grüße,

25205

Community-Antworten (5)

R
rsddbr

30.01.2019 um 10:12 Uhr

Ob es für deinen speziellen Fall rechtliche Ansprüche gibt, weiss ich nicht.

Da du dir das Seminar jedoch wahrscheinlich selbst ausgesucht hast würde ich mal sagen, Backen zusammenkneifen und einfach mal damit leben, dass du dieses Jahr den Rosenmontag (welchen du ja sowieso nicht zum Feiern nutzen wirst wegen Seminar) deiner Fortbildung widmest.

P
Pjöööng

30.01.2019 um 12:16 Uhr

Die Frage ist doch immer, ob die notwendige Zeit für die Leistung von BR-Arbeit aus betriebsbedingten oder aus betriebsratsbedingten Gründen in die Freitzeit fällt. Diese Frage dürfte hier schnell beantwortet sein.

I
imebro

31.01.2019 um 16:05 Uhr

...und das heisst??

P
Pjöööng

31.01.2019 um 18:03 Uhr

Dein erstes Seminar?

I
imebro

01.02.2019 um 13:10 Uhr

ja, das ist das erste.

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