Interessante Frage zu einer Fortbildung an einem freigegebenen Arbeitstag
Hallo,
ich werde vom 4. - 6. März ein Betriebsrats-Seminar besuchen. Nun ist der 4. März jedoch genau der Rosenmontag, der hier im Rheinland bei vielen Unternehmen frei ist, bzw. frei gegeben wird (oft als betriebliche Übung...). Bei unserer Arbeitsstelle ist der Rosenmontag auch seit mehr als 20 Jahren ein Tag, den der AG frei gibt.
Wie ist das nun, wenn ich an diesem Tag nun zu einem Seminar bin? Bei einem offiziellen Feiertag hätte ich ja dann Anspruch auf einen freien Tag dafür (denke ich...). Aber wie verhält sich das, wenn der Tag kein offizieller Feiertag ist, sondern ein Tag, der vom AG selbst freigegeben wird?
Danke und schöne Grüße,
Community-Antworten (5)
30.01.2019 um 10:12 Uhr
Ob es für deinen speziellen Fall rechtliche Ansprüche gibt, weiss ich nicht.
Da du dir das Seminar jedoch wahrscheinlich selbst ausgesucht hast würde ich mal sagen, Backen zusammenkneifen und einfach mal damit leben, dass du dieses Jahr den Rosenmontag (welchen du ja sowieso nicht zum Feiern nutzen wirst wegen Seminar) deiner Fortbildung widmest.
30.01.2019 um 12:16 Uhr
Die Frage ist doch immer, ob die notwendige Zeit für die Leistung von BR-Arbeit aus betriebsbedingten oder aus betriebsratsbedingten Gründen in die Freitzeit fällt. Diese Frage dürfte hier schnell beantwortet sein.
31.01.2019 um 16:05 Uhr
...und das heisst??
31.01.2019 um 18:03 Uhr
Dein erstes Seminar?
01.02.2019 um 13:10 Uhr
ja, das ist das erste.
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