W.A.F. LogoSeminare

Urlaubstage in einer BV festschreiben?

KCH
Kurt C. Hose
Feb 2019 bearbeitet

Ich bereite gerade eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Urlaubsgrundsätze" vor. Nun stellt sich mir die Frage, ob es "möglich" ist in einer BV auch die Anzahl der Urlaubstage für den einzelnen Arbeitnehmer festzuschreiben. In Bezug auf Gehälter sind wir an den TVÖD angelehnt. Ich würde nun gerne in der Verhandlung gleiches auch für die Urlaubstage (derzeit grundsätzlich 30 Tage laut TVÖD) für die Kolleginnen aushandeln...

Steht dem im Grundsatz etwas im Wege?

27706

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

29.01.2019 um 13:46 Uhr

§ 77 (3) ?

C
celestro

29.01.2019 um 14:03 Uhr

"§ 77 (3)"

Warum sollte dieser Absatz dem im Wege stehen ?

Zitat: "Ist der Antragsberechtigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig, so können der gesetzliche Vertreter in den persönlichen Angelegenheiten und derjenige, dem die Sorge für die Person des Antragsberechtigten zusteht, den Antrag stellen."

oder meinst Du gar nicht StGB, sondern vielleicht BetrVG ? ^^

P
Pjöööng

29.01.2019 um 17:03 Uhr

Das ist das Fatale bei google...

M
Mercyful

29.01.2019 um 17:08 Uhr

Originalgesetzestext (BetrVG) =

(3) 1Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. 2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Bin da voll bei Pjööööng

K
kratzbürste

29.01.2019 um 18:56 Uhr

Ich sehe auch, dass der § 77 Abs. 3 BetrVG im Wege steht. Die Anzahl der Urlaubstage sind nun mal "üblicher Weise" tariflich geregelt und der BR ist bei den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung - nicht bei der Höhe des Urlaubsanspruchs an sich.

KCH
Kurt C. Hose

30.01.2019 um 10:00 Uhr

… die Einschränkungen durch den § 77 Abs. 3 BetrVG war grundsätzlich auch der Auslöser für meine Bedenken/Frage. Nun sind wir nicht tariflich gebunden (nur angelehnt) und somit ja dem BUrlG verpflichtet. Ich dachte daher, dass ein Arbeitsgeber ja durchaus freiwillig mehr Urlaubstage als die gesetzlich verankerten gewähren kann und wir somit im Sinne des Initiativ-Vorschlages dies auch in eine BV-Urlaub einbringen könnten...

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Leistungs und Verhaltenskontrolle - Arbeitgeber möchte Katalog aufstellen und in einer BV festschreiben lassen welche Daten er auswerten kann?

Älter

Leistungs und Verhaltenskontrolle Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Wir sind mit unserem AG derzeit in Verhandlungen zu einer BV zu Persönlichkeitsschutz für die Mitarbeiter. Bei uns wird B

42 Stunden Woche; Betriebsrat möchte auf Wunsch der Geschäftsleitung in einer Betriebvereinbarung die 42 Stunden Woche ohne Lohnausgleich festschreiben - zulässig?

Älter

Wir haben folgende Fragen: In meinem Arbeitsvertrag ist die 40 Stunden Woche festgeschrieben. Einen Tarifvertrag gibt es in unserer Firma zur Zeit nicht. Unser Betriebsrat möchte auf Wunsch der G

Anwesenheitspflicht bei BR - Sitzungen - darf die Geschäftsordnung den Ausschluss von BR-Mitgliedern festschreiben, die trotz Anwesenheit im Betrieb nicht teilnehmen?

Älter

Hallo zusammen, wir haben eine Listenwahl gegen massiven Widerstand unseres alten BR durchgesetzt. Nun bin ich BR-Mitglied und schon bei der Erstellung der Geschäftsordnung gibt es Probleme. Der Vo

zu viele Urlaubstage durch Überstunden am Jahresende ausgleichen

Älter

Hallo, wir stellen uns gerade die Frage, ob man Minus Urlaubstage am Ende des Jahres durch Überstunden verrechnen kann? Ausgangssituation: 2019 = 30 Tage Regelurlaub + 9 zusätzliche genommene Urlaubs

Urlaubsgeld

Älter

Guten Abend, eine kurze Frage zum Urlaubsgeld. Nach Tarif heißt es: die Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes beträgt je tariflich gewährtem und genommen Urlaubstag xx,xx€ Bei uns betr