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42 Stunden Woche; Betriebsrat möchte auf Wunsch der Geschäftsleitung in einer Betriebvereinbarung die 42 Stunden Woche ohne Lohnausgleich festschreiben - zulässig?

G
gisi22
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben folgende Fragen:

  1. In meinem Arbeitsvertrag ist die 40 Stunden Woche festgeschrieben. Einen Tarifvertrag gibt es in unserer Firma zur Zeit nicht. Unser Betriebsrat möchte auf Wunsch der Geschäftsleitung in einer Betriebvereinbarung die 42 Stunden Woche ohne Lohnausgleich festschreiben. Wäre eine solche Betriebsvereinbarung überhaupt gültig, und wie könnte man sich dagegen wehren? Der Firma, in der ich arbeite geht es zur Zeit finanziell ausgesprochen gut.

  2. Im Moment arbeiten wir 5 Tage von Montags bis Freitags. Hätte eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden Auswirkungen auf diese Regelung müßte z.B. der Samstag zu einem Regelarbeitstag werden, und hätte diese Regelung somit auch Auswirkungen auf die Urlaubsregelung?

  3. Wenn eine Betriebsvereinbahrung zum Thema Arbeitszeit keine rechtliche Gültigkeit hat, der Betriebsrat diese jedoch trotzdem abschließt, hat die Belegschaft irgendeine Möglichkeit etwas gegen diesen Betriebsrat zu unternehmen?

Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.

3.578015

Community-Antworten (15)

R
Rollie

14.07.2006 um 17:45 Uhr

Ich würde erst gar nicht abwarten, bis der Betriebsrat etwas womöglich ungültiges abschließt, sondern mit dem § 77 (3) Betriebsverfassungsgesetz wedeln, und fragen, ob sie bei der Planung einer Betriebsvereinbarung sich damit einmal auseinander gesetzt haben.

Solange keine Unterschrift drunter ist, würde ich mich mit Thema Urlaub, Samstag etc. gar nicht rumschlagen.

G
gisi22

14.07.2006 um 17:56 Uhr

Unser BR weiß das, möcht trotzdem in Verhandlung mit der Geschäftsführung treten. Auf der Betriebsversammlung wurde die Information zu § 77/3 bewußt nicht angesprochen. Können Mitarbeiter eine Sonderbetriebsversammlung verlagen und wie geht das.

K
Kölner

14.07.2006 um 19:08 Uhr

@gisi22 § 43 Abs. 3 BetrVG - aber dafür würde ich keine BetrVers. einberufen wollen...

F
Fritz

14.07.2006 um 21:09 Uhr

Warum würdest du dafür keine Betriebsversammlung einberufen.? Ich gehe als Mitarbeiter prizipiell davon aus, das mein Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter vertritt. Ärgerlich werde ich jedoch, wenn ein Betriebsrat mir wissentlich die Rechtmäßigkeit seines Handelns vorgauckelt. Oder gibt es andere Gründe, warum ein Betriebsrat so reagiert?

K
Kölner

14.07.2006 um 21:24 Uhr

@fritz Das Ergebnis einer BetrVers. wäre was? Ein vorgeführter BR!

F
Fritz

14.07.2006 um 22:31 Uhr

Gut schlag mir eine andere Lösung vor, wenn ich das Gremium als solches in seiner Kompetenz nicht öffentlich angreifen soll?

K
Kölner

14.07.2006 um 22:47 Uhr

@fritz Den BR persönlich ansprechen?

F
Fritz

14.07.2006 um 22:58 Uhr

Habe ich bereits mit einigen Betriebsratsmitgliedern gemacht. Sie sind allerdings der Meinung, dass sie rechtlich korrekt agieren und Ihr Anwalt hat Ihnen angeblich die Auskunft gegeben, dass eine Regelung über eine Betriebsvereinbahrunr zulässig ist.

Vielleicht kannst du verstehen, dass ich als reiner Wähler langsam etwas verunsichert bin.

K
Kölner

14.07.2006 um 23:01 Uhr

@fritz Dann führe den BR halt vor, indem Du einen offenen Brief schreibst oder Deine BetrVers. einberufst. Der Witz ist ja eigentlich das der AG derjenige ist, der was will und den BR instrumentalisiert!

F
Fritz

14.07.2006 um 23:07 Uhr

du bist glaube ich Betreibsratsmitglied, und ich scheinbar Wähler. Nenn mir doch Gründe, warum ein Betriebsrat so agiert, vielleicht hätte ich dann Geduld und zwei, die eigentlich am gleichen Strang würden sich nicht gegenseitig zerfleischen.

K
Kölner

14.07.2006 um 23:16 Uhr

@fritz Ein paar Gründe:

  • weil sich BR dem Druck des AG beugen wollen um ggf. Schlimmeres zu verhindern
  • weil sie unwissend sind
  • weil sie nicht ausreichend geschult wurden
  • weil sie Allmachtsphantasien haben
  • ... Nochmals: Eigentlich ist der AG der "Erpresser".
F
Fritz

14.07.2006 um 23:28 Uhr

"Eigentlich ist der AG der "Erpresser"" - dass sehe ich ja genauso. Und ich glaube auch, das der Betriebsrat schlimmeres verhindern will.

Nur was nutzt mir beispielsweise eine Arbeitsplatzgarantie für alle fertigenden Bereiche unserer Firma für z.B. 5 Jahre, die auch ich sofort unterschreiben würde, wenn sie rechtlich nicht korrekt ist? Da bewege ich mich doch erst recht auf verflucht dünnem Eis.

Mein Vorschlag an unseren Betriebsrat war, sich erst einmal hinter der Rechtslage zu verstecken, und den Arbeitgeber zu bitten schriftlich an jeden einzelnen Mitarbeiter heranzutreten. Er würde so Gefahr laufen Einzelklagen zu bekommen. Aber vielleicht denke ich ja naiv.

K
Kölner

14.07.2006 um 23:33 Uhr

Nö. Nicht naiv, eher korrekt!

F
Fritz

14.07.2006 um 23:51 Uhr

Danke, für die fast Bestätigung. Ich suche tatsächlich nach Tricks um unseren Arbeitgeber auszuhebeln. Vor allen Dingen für die Firmenbereiche, die produzieren. Ich gehöre zum reinen Wasserkopf. Und ich kann als nicht Mitglied des Betriebsrat nur sehr schwer an meinen Arbeitgeber herantreten, und nach einer abgeschlossenen BV würde es noch schwerer.

G2
gisi 22

17.07.2006 um 15:17 Uhr

Wie schreibe ich einen offenen Brief an den Betriebsrat? Per Aushang an den Grünen Brettern? Darf ich das einfach so, gibt es dafür ein Gesetz?

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