Anordnung von Überstunden?
Hallo, zunächst Fakten > lt. BV: Arbeitstage Dienstag bis Samstag (TZ 25h); AG darf bis zu 20 Überstunden (MA/Monat) ohne zusätzliche Zustimmung BR anordnen; eventuelle Arbeit an Montagen auf freiwilliger Basis dazu die Frage: am Donnerstag wird für den kommenden Montag eine Schulung für alle MA verpflichtend angeordnet; Aussage des BR: ist korrekt - AG macht hier von seinem Recht auf Anordnung von Überstunden Gebrauch! Ich habe da meine Zweifel, wer weiß mehr?
Community-Antworten (1)
20.04.2007 um 03:01 Uhr
Der Arbeitgeber hat generell ein Recht auf Anordnung von Überstunden solange sie nicht die Regel bedeuten, zu Wahren des Erfolges des Betriebes und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen, es sei denn es wurde etwas Anderes vereinbart
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