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Vertrauensarbeitszeit - Hat jemand eine bestehende oder geplante Betriebsvereinbarung dazu?

Q
quiltrr
Jan 2018 bearbeitet

Hat jemand eine bestehende oder geplante Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit und kann uns diese übermitteln? Uns geht es um generelle Formulierungen, aber vor allem um Maßnahmen zur Verhinderung von Überlastungen der Mitarbeiter (Stichwort "Selbstausbeutung").

Außerdem wüssten wir gerne, wie ihr die Unstimmigkeit zwischen "nicht stempeln" für die außertariflichen Mitarbeiter einerseits und der gesetzlichen Vorgabe der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit andererseits geregelt habt.

Unser Seminar über VAZ ist erst im Juni, wir brauchen aber schon jetzt Vorschläge. Danke für eure Hilfe.

Gruß quiltrr

5.64705

Community-Antworten (5)

K
koller

19.04.2007 um 16:17 Uhr

Wisst ihr, auf was ihr euch dabei einlasst? Wenn eure GF diesen Vorschlag gemacht hat, dass ist es schon schlecht. Denn Unternehmer setzen dieses Modell nur ein, wenn sie sich dadurch eine Arbeitsverdichtung und Steigerung der Produktivität erwarten. Wir haben noch eine regelung zur VA, werden diese aber in Kürze kündigen. Die Voraussetzungen für eine Vertrauensarbeitszeit sind in der Praxis nie zu erreichen. Verlierer sind immer die Arbeitnehmer, sie werden Probleme haben, ihre Arbeitszeiten nachzuweisen, wenn Erfassungssysteme abgeschaltet werden.

-> Wenn schon VA, dann bitte mit Zeiterfassung und Zielvorgaben.

Kennt ihr diese Seite? http://www.arbeitszeitberatung.de/dateien/publikationen/pub21-01-zehn-fragen-vertrauensarbeitszeit.htm

-> Da steht viel Gutes drin, was es in der Praxis aber selten gibt...

Gruß Koller

P
packer

19.04.2007 um 16:40 Uhr

sklaven die sich selbst ausbeuten...

ich kann da nur kollers meinung unterstützen. der AN hat bei vertrauensarbeitszeit immer! verloren... wenns irgend geht finger davon lassen!

sonst schau mal wegen BVs auf dieser seite

www.soliserv.de

gruß, packer

P
paula

19.04.2007 um 18:28 Uhr

Die Zeiten müssen bei der Vertrauensarbeitszeit aber erfaßt werden. Zum einen gibt es die Verpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz zur Spitzenaufschreibung. Das andere ist, dass der BR nach § 80 die Möglichkeiten haben muss die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu kontrollieren. Vertrauens-AZ hin oder her.

Es gab vor nicht zu langer Zeit hierzu ein wunderschönes Urteil des BAG

M
Mona-Lisa

19.04.2007 um 18:36 Uhr

@paula, das kann nur dieses sein.... ;-))

http://www.einblick.dgb.de/urteile/2003/10/urteil06/

Q
quiltrr

19.04.2007 um 20:52 Uhr

@paula: richtig - genau wegen dieser Diskrepanz suche ich nach einer Lösung.

@koller & packer: Das ist es ja, wir würden ja gerne die Finger davon lassen, aber: vor ein paar Jahren (da war unser BR noch nicht im Amt) ist die VAZ eingeführt worden - ohne Betriebsvereinbarung, per Orde di Mufti. Jetzt suchen wir nach Möglichkeiten, die schlimmsten Auswirkungen wenigstens per Regelung zu verhindern.

Wir hätten das Ding ja jetzt auch kippen können - aber dafür haben wir von unseren Mitarbeitern, die sich in der Zwischenzeit halbwegs daran gewöhnt haben, kein Votum erhalten. Sie wollen die VAZ lieber beibehalten, aber hübsch geregelt. Nur wie, kann uns natürlich keiner sagen...

Danke für die Tipps + das Urteil - ich werde mich dort schlau machen.

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