Erstellt am 19.04.2007 um 09:42 Uhr von Biberrat
@okiscorpion,
Sonderurlaub ist entweder im Tarifvertrag oder in einer BV geregelt.
Kommt Beides nicht zur Anwendung gibt es keinen Rechtsanspruch.
Es sei denn, der Kollege hat dies in seinem AV in weiser Voraussicht
geregelt.
Gruss
Biberrat
Erstellt am 19.04.2007 um 10:17 Uhr von Thom220
Hallo okiscorpion
Im Manteltarifvertrag steht Folgendes
Freistellung von der Arbeit / Ausbildung
a) bei eigener Eheschließung 2 Tage
b) bei Niederkunft der Ehefrau 2 Tage
c) bei eigener Silberhochzeit 1 Tag
d) beim Tod des / der
mit dem Arbeitnehmer/ Auszubildenden
in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Ehegatten und der Kinder 3 Tage
e) beim Tod von Eltern, Schwiegereltern,Kindern,Geschwiestern
( Schwiegertöchter und Schwiegersöhne 1 Tag
f) bei Eheschließung von Kindern,Geschwistern
und Eltern 1 Tag
g) bei Umzug 1 Tag
Erstellt am 19.04.2007 um 10:25 Uhr von Biberrat
@Thom220
Vorsicht, woher weisst Du denn, welcher Manteltarifvertrag hier zum
Tragen kommt, oder ob überhaupt?
In der Fragestellung war dies nicht zu erkennen.
Biberrat
Erstellt am 19.04.2007 um 10:27 Uhr von Mona-Lisa
@Biberrat,
richtig!
der MTV der Metaller z.B. sieht schon wieder anders aus!
Erstellt am 19.04.2007 um 10:34 Uhr von Thom220
@Biberrat
Da hast du wohl Recht
Mona - Lisa
Das ist der MTV der Metaller (:-))
Allerdings die Fassung vom 1 April 1990
es hat sich aber diesbezüglich im § 8
nichts geändert.
Erstellt am 19.04.2007 um 10:38 Uhr von Mona-Lisa
@Thom220,
jetzt kommt's wieder auf den jeweiligen Bezirk an! :-))
Erstellt am 19.04.2007 um 10:41 Uhr von Thom220
Mona - Lisa
Jo, jetzt hast du wieder Recht (:-((
der MTV gilt für NRW