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Sonderurlaub - wann?

O
okiscorpion
Jan 2018 bearbeitet

ich hätte da noch eine frage, wenn von einen kollegen der sohn heiratet zB.am freitag,hat er dann anspruch auf ein tag bezahlten sonder urlaub

4.73207

Community-Antworten (7)

B
biberrat

19.04.2007 um 11:42 Uhr

@okiscorpion,

Sonderurlaub ist entweder im Tarifvertrag oder in einer BV geregelt.

Kommt Beides nicht zur Anwendung gibt es keinen Rechtsanspruch.

Es sei denn, der Kollege hat dies in seinem AV in weiser Voraussicht

geregelt.

Gruss

Biberrat

T
Thom220

19.04.2007 um 12:17 Uhr

Hallo okiscorpion

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes Freistellung von der Arbeit / Ausbildung

a) bei eigener Eheschließung 2 Tage b) bei Niederkunft der Ehefrau 2 Tage c) bei eigener Silberhochzeit 1 Tag d) beim Tod des / der
mit dem Arbeitnehmer/ Auszubildenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten und der Kinder 3 Tage e) beim Tod von Eltern, Schwiegereltern,Kindern,Geschwiestern ( Schwiegertöchter und Schwiegersöhne 1 Tag

f) bei Eheschließung von Kindern,Geschwistern und Eltern 1 Tag

g) bei Umzug 1 Tag

B
biberrat

19.04.2007 um 12:25 Uhr

@Thom220

Vorsicht, woher weisst Du denn, welcher Manteltarifvertrag hier zum Tragen kommt, oder ob überhaupt?

In der Fragestellung war dies nicht zu erkennen.

Biberrat

M
Mona-Lisa

19.04.2007 um 12:27 Uhr

@Biberrat, richtig! der MTV der Metaller z.B. sieht schon wieder anders aus!

T
Thom220

19.04.2007 um 12:34 Uhr

@Biberrat

Da hast du wohl Recht

Mona - Lisa

Das ist der MTV der Metaller (:-)) Allerdings die Fassung vom 1 April 1990 es hat sich aber diesbezüglich im § 8 nichts geändert.

M
Mona-Lisa

19.04.2007 um 12:38 Uhr

@Thom220, jetzt kommt's wieder auf den jeweiligen Bezirk an! :-))

T
Thom220

19.04.2007 um 12:41 Uhr

Mona - Lisa

Jo, jetzt hast du wieder Recht (:-(( der MTV gilt für NRW

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