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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rufbereitschaft im Krankenhaus (öffentl. Dienst) - Wieviel Rufbereitschaft darf gefordert werden?

L
Lulu
Jan 2022 bearbeitet

Im Krankenhaus (öffentl. Dienst) soll Rufbereitschaft eingeführt werden meine normale Arbeitszeit beträgt 19,25 std (Teilzeit)

Meine Fragen hierzu:

  1. Wieviel Rufbereitschaft darf gefordert werden?
  2. Wie wird die Rufbereitschaft vergütet?
  3. Kann nur Freizeitausgleich angeboten werden?
5.16402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.04.2007 um 16:08 Uhr

@Lulu Wir reden von RB nicht von Bereitschaft, gelle?

Dann kann so viel RB angeordnet werden, wie man will. Zumal: RB zählt sozusagen nicht zur AZ...

R
rofrol

19.04.2007 um 16:24 Uhr

Rufbereitschaft ist - entgegen dem Bereitschaftsdienst - keine Arbeitszeit. Deine Freizeit wird allerdings durch Aktivierung während der Rufbereitschaft durch Arbeit unterbrochen. Für Rufbereitschaft erhält man in der Regel eine mtl. oder tgl. Pauschale (quasi als Entschädigung für die Einschränkung Deiner Freizeit.) Du darfst ja nach Feierabnd nicht mal eben trinken gehen und musst innerhalb einer bestimmten Zeit (nicht weniger als 30 Min.!) im Einsatz sein können. Rufbereitschaft kann nicht so einfach per Direktionsrecht angeordnet werden, da es sich ja um DEINE Freizeit handelt und da hat der Arbeitgeber (noch) keinen Einfluss drauf ;-) Wenn in Eurem TV oder in Deinem AV nichts von Rufbereitschaft steht, musst Du auch keine machen. Außer Du schließt eine Zusatzvereinbarung zu Deinem AV ab, in der Du Dich dazu bereit erklärst.

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