Erstellt am 28.01.2019 um 12:45 Uhr von BRHamburg
Wenn du meinst das der Vertrag verlängert ist, nur weil einem Arbeitnehmer Urlaub genehmigt bekommt zu einem Zeitpunkt an dem sein Vertragsverhältnis beendet ist dann Nein. Urlaubsgenehmigung ist keine Vertragsverlängerung oder Entfristung.
Erstellt am 28.01.2019 um 13:14 Uhr von celestro
"Urlaubsgenehmigung ist keine Vertragsverlängerung oder Entfristung."
Wenn jemand Urlaub genehmigt bekommt zu einer Zeit, wo der Vertrag schon beendet wäre ? Also ich wäre mir da nicht so sicher.
P.S. Wir wissen aber nicht, ob hier überhaupt "Zeit außerhalb des Vertrages" relevant ist.
Erstellt am 28.01.2019 um 14:45 Uhr von BRHamburg
Urlaub vor Ende des Vertrags ist unproblematisch. Der Arbeitgeber stellt am Ende des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den genommenen Urlaub. Im anderen Fall müsste der Mitarbeiter der über die Urlaubsgewärung entscheidet auch über die Arbeitsverträge entscheiden. Das dürfte wohl nur in kleineren Unternehmen der Fall sein.