Hallo Zusammen,
meine Frage ist: Wir haben mehrere Arbeitnehmer die einen befristeten AV haben und Sie sollen aber laut der GF den gesamten Jahresurlaub einreichen. Die Urlaubsplanung wird dann vom BR und GL genehmigt. Ist dann der AN wenn alles genehmigt und gestempelt ist übernommen oder nicht . Gibt es da was rechtliches auf was sich der AN stützen kann.
Danke