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Urlaub bei befristeten Arbeitsvertrag

A
Antje
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, meine Frage ist: Wir haben mehrere Arbeitnehmer die einen befristeten AV haben und Sie sollen aber laut der GF den gesamten Jahresurlaub einreichen. Die Urlaubsplanung wird dann vom BR und GL genehmigt. Ist dann der AN wenn alles genehmigt und gestempelt ist übernommen oder nicht . Gibt es da was rechtliches auf was sich der AN stützen kann. Danke

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

28.01.2019 um 13:45 Uhr

Wenn du meinst das der Vertrag verlängert ist, nur weil einem Arbeitnehmer Urlaub genehmigt bekommt zu einem Zeitpunkt an dem sein Vertragsverhältnis beendet ist dann Nein. Urlaubsgenehmigung ist keine Vertragsverlängerung oder Entfristung.

C
celestro

28.01.2019 um 14:14 Uhr

"Urlaubsgenehmigung ist keine Vertragsverlängerung oder Entfristung."

Wenn jemand Urlaub genehmigt bekommt zu einer Zeit, wo der Vertrag schon beendet wäre ? Also ich wäre mir da nicht so sicher.

P.S. Wir wissen aber nicht, ob hier überhaupt "Zeit außerhalb des Vertrages" relevant ist.

B
BRHamburg

28.01.2019 um 15:45 Uhr

Urlaub vor Ende des Vertrags ist unproblematisch. Der Arbeitgeber stellt am Ende des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den genommenen Urlaub. Im anderen Fall müsste der Mitarbeiter der über die Urlaubsgewärung entscheidet auch über die Arbeitsverträge entscheiden. Das dürfte wohl nur in kleineren Unternehmen der Fall sein.

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