Erstellt am 14.02.2009 um 11:45 Uhr von nicoline
@Postbote
Habt ihr schon mal einen Blick in die Kommentierung des § 37 BetrVG geworfen????
Hier ein Auszug aus:
Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
Die BR-Mitglieder benötigen, sofern ein ordnungsgemäßer und dem AG rechtzeitig mitgeteilter Beschluss des BR vorliegt, keine Erlaubnis bzw. Zustimmung des AG für die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme (LAG Baden-Württemberg 17. 12. 87, AiB 88, 282; LAG Düsseldorf 15. 10. 92 – 12 [13] Sa 1035/92, BB 93, 581, Ls.; vgl. auch BAG 30. 1. 73, AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972).
Über die Mitteilung des BR-Beschlusses hinaus bedarf es grundsätzlich keiner zusätzlichen Abmeldung (vgl. BAG 27. 6. 90 – 7 AZR 348/89; Künzl, ZfA 93, 341 [360 ff.]; im Ergebnis wie hier ErfK-Eisemann, Rn. 27). Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn der AG der Teilnahme eines BR-Mitglieds an einer Schulungsveranstaltung ausdrücklich widerspricht und deshalb möglicherweise von einer Nichtteilnahme ausgeht (vgl. LAG Baden-Württemberg, a. a. O.). Will der AG die Teilnahme des BR-Mitglieds verhindern, muss er ggf. mit einer einstweiligen Verfügung beim ArbG initiativ werden (LAG Baden-Württemberg, a. a. O.; LAG Düsseldorf, a. a. O.; vgl. im Übrigen Rn. 131 f., 160 ff.).
Erstellt am 14.02.2009 um 11:49 Uhr von Mona-Lisa
@Postler,
der AG hat nichts zu genehmigen.
Ihr hättet den Beschluss nach der Sitzung an den AG zur Information weiterleiten sollen und damit wäre gut gewesen.
Aber nun läuft's schon verkehrt rum! Vorbehalt hin oder her, was sowieso ein Witz ist!
So werdet ihr in der nächsten Sitzung wiederum einen Beschluss fassen, nämlich einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Rechte beauftragen!
Dieser Beschluss wandert postwendend an euren AG!
Könnte sein, dass der dann ein klein wenig umdenkt wenn er merkt, dass er gaaanz schlechte Karten hat!
Erstellt am 14.02.2009 um 11:50 Uhr von DonJohnson
@Postbote
"Jetzt meine Frage, haben wir uns als Betriebsrat regelwidrig verhalten?"
Genau genommen ja, siehe nicoline.
Erstellt am 14.02.2009 um 11:51 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 14.02.2009 um 11:54 Uhr von DonJohnson
@all
Bevor es wieder mal zu Irritationen kommt: In der Regel ist es nciht so dass man lieb um Erlaubnis fragt... So gesehen habt ihr euch (Postbote) regelwidrig verhalten.
@ML
Nun, ist das echt nötig? Ich würde das etwas anders machen. Einen für den AG teureren Weg. Was passiert noch mal wenn AG und BR unterschiedlicher Meinung sind?
Erstellt am 14.02.2009 um 11:57 Uhr von DonJohnson
@ML
Cool dein Zähneknirschen.... ;-)))) habe es mir aber echt fast gedacht....
Der Begriff "regelwidrig" bedeutet meines Erachtens außerhalb der Regel. Da das Vorgehen vom BR von Postbote eindeutig außerhalb der üblichen Regel ist, ist es doch demnach regelwidrig, oder???? ;-))))
Erstellt am 14.02.2009 um 11:59 Uhr von Mona-Lisa
@DJ,
warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen? Bei 'Postbote' ist die Rechtslage so klar, dass ziemlich sicher ein kleines Briefchen vom Rechtsverdreher völlig reicht!
Erstellt am 14.02.2009 um 12:03 Uhr von DonJohnson
@ML
Klar, stimmt, aber ein kleines Briefchen vom Gremium an den AG bezüglich der Unstimmigkeit und daraus resultierender Folgen ist auch nciht schlechter und kostet bis dahin noch kein Geld.
Ergänzend:
Dazu benötigt es nciht mal nen rechtssicheren Beschluß
Erstellt am 14.02.2009 um 12:03 Uhr von Mona-Lisa
@DJ,
nicht "ausserhalb der Regel", sondern "gegen die Regel".
Und hier hat sich doch wohl der AG "gegen die Regel" verhalten. Ich bin mir völlig sicher, dass 'Postbote's' AG sehr genau weiss, dass er blechen muss und nur mal sein BR - Gremium aufmischen will.
Denn so kann man den BR auch beschäftigen, dann ist sein Fokus auf Probleme gerichtet, die eigentlich gar keine sind.
Erstellt am 14.02.2009 um 12:08 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich habe schon das Gefühl, dass die Kollegen etwas grundsätzlich falsch verstanden haben: Die VorgesetzteN werden in der Regel sowieso nicht gefragt - eher schon der AG!
Genau genommen haben sich die Kollegen BRM's falsch verhalten, weil dem AG nichts mitgeteilt wurde, sondern den Hilfs-AG's...
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Erstellt am 14.02.2009 um 12:13 Uhr von DonJohnson
@ML
Ok, ist außerhalb der Regel nciht gegen die Regel? Wenn ich mich außerhalb des Gesetzes bewege, bewege ich mich dann nciht gegen das Gesetz?
Ich gebe dir doch Recht - keine Frage - deine Möglichkeit sollte man im Auge behalten - dennoch finde ich meine besser! Erstens kein neuer Beschluß der angefochten werden KÖNNTE - nur einen Brief (selbstverständlich mit vorheriger Sitzung) mit dem Hinweis was passiert wenn Unstimmigkeiten entstehen sollten. Diese können doch nur im zeitlichen Rahmen liegen, also ein Fall für die Einigungsstelle. Bei Grundlagenseminaren wird der AG wohl kaum die Notwendigkeit bestreiten. Wenn doch, klar, dann sollte in dem Brief stehen, dass er sich gerne damit an das Arbeitsgericht wenden kann.
Gebe dir aber Recht, dass so ein Verhalten eindeutig einer BR Sitzung bedarf. Wenn der AG uns Arbeit geben will - gerne. Es ist sein Geld. Dann sitzen wir halt jeden Tag für mehrere Stunden.... Denkst du nciht, dass dem AG das dann zuviel wird?
Ich finde meinen Vorschlag noch immer besser - zumindest für unseren Betrieb wohlgemerkt - anderorts kannes ganz anders aussehen
Frohen Valentinstag ML :-)
Erstellt am 14.02.2009 um 12:15 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
dem hab ich gar keine so grosse Beachtung geschenkt, dass der Protest vom Vorgesetzten kam.....
Klar, Ansprechpartner ist der AG und nur der!
Somit wären wir also bei DJ's Idee, zuerst dem AG ein Blättchen im Kuvert mit lauter schwarzen Buchstaben zukommen zu lassen.....
Erstellt am 14.02.2009 um 14:27 Uhr von DonJohnson
@ML
So oder so finde ich besser einen Brief zu schreiben mit dem Inhalt, dass der AG oder wie in diesem Fall der Vorgesetzte Unrecht hat. Ist doch einfacher als erst Beschluß dann Anwalt und der schreibt das gleiche. Ganz ehrlich, das sollte ein Grmium selber hinbekommen in so einem vermutlich einfachen Fall, oder?