Krankheit und Urlaub
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht zum Thema Krankheit mit anschließendem Urlaub? Unsere Firmenleitung verlangt, daß ein AN vor seinem Urlaub mindestens ein Tag arbeiten kommt, falls er vorher arbeitsunfähig war. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Community-Antworten (3)
16.04.2007 um 13:05 Uhr
"Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?"
--> auf überhaupt keiner!
Einen interessanten Arikel habe ich dazu unter http://fragen.juracity.de/fragen_top/frage/krankheit-vor-dem-urlaub/index.html gefunden.
Gruß, Olaf
16.04.2007 um 15:05 Uhr
Die Aussage deiner Firmenleitung ist blanker Unsinn. Wenn sie vom Arbeitsrecht auch sonst so wenig Ahnung haben, dann gute Nacht!
Der Arbeitnehmer sollte nach seiner Arbeitsunfähigkeit lediglich telefonisch informieren, dass seine AU beendet ist und er seinen Urlaub antritt.
16.04.2007 um 22:53 Uhr
Für das Verlangen der Geschäftsleitung gibt es keine Rechtsgrundlage.
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