Erstellt am 16.04.2007 um 11:05 Uhr von Olaf0412
"Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?"
--> auf überhaupt keiner!
Einen interessanten Arikel habe ich dazu unter http://fragen.juracity.de/fragen_top/frage/krankheit-vor-dem-urlaub/index.html gefunden.
Gruß, Olaf
Erstellt am 16.04.2007 um 13:05 Uhr von peters
Die Aussage deiner Firmenleitung ist blanker Unsinn.
Wenn sie vom Arbeitsrecht auch sonst so wenig Ahnung haben, dann gute Nacht!
Der Arbeitnehmer sollte nach seiner Arbeitsunfähigkeit lediglich telefonisch informieren, dass seine AU beendet ist und er seinen Urlaub antritt.
Erstellt am 16.04.2007 um 20:53 Uhr von Heini
Für das Verlangen der Geschäftsleitung gibt es keine Rechtsgrundlage.