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Einsamer Arbeitsplatz - ist es erlaubt, dass MA alleine arbeitet

J
Jim
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ein Mitarbeiter von uns wurde zu mehrarbeit wegen übermäßigen Auftragseingang in seinem Bereich aufgefordert. Ich weiss, dass das bis 10 Std.maximal geht, wenn der durchschnitt in 24 Wochen 8 Std. nicht überschreitet. Meine Frage zielt aber auf das Problem, ob der Mitarbeiter überhaupt alleine in seinem Bereich arbeiten darf, da die anderen 1 - 1,5 Std. vorher Feierabend haben. Weiß jemand in welchem Gesetz das steht(§)? Der Mitarbeiter fragt sich ob das Rechtens ist. mfg ein BR-Mitglied

7.11404

Community-Antworten (4)

A
Akira

13.04.2007 um 01:58 Uhr

Was ist denn sein Bereich, eine etwas mehr zu seinem Tätigkeitsbereich wäre gut.

J
Jim

13.04.2007 um 08:44 Uhr

Der Mitarbeiter kommissioniert diverse Kundenaufträge. Er arbeitet in einer separaten Halle mit Regallagerplätzen für Paletten, von denen er die Ware zusammenstellt, teilweise aus 2. oder 3. Ebene.

B
betriebsratten

13.04.2007 um 09:38 Uhr

Steht in der einschlägigen Arbeitsschutzgesetzgebung, es muss eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer oder eine von Ihm beauftragte fachkundige Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) durchgeführt werden. So weit ich weiss gemäss Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung und, wenn Gefahrstoffe gelagert werden, auch der Gefahrstoffverordnung.

Googel mal unter Alleinarbeit

V
voto

13.04.2007 um 10:14 Uhr

Hier noch zwei Links zur "Alleinarbeit" und Beurteilung der Arbeitsbedingungen:

http://www.uni-due.de/chemie/arbeitssicherheit/download/check_alleinarbeit.pdf

http://www.vdg-ev.org/technik/technik4.html

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