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minütliche Arbeitszeiterfassung / Verwaltung

B
BR-Steph
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle BR Mitglieder,

wir haben Anfang des Jahres einige unsere Mitarbeiter per Betriesbüergang "verloren". Sitzen weiterhin an unserem Standort aber haben nen anderen Firmennamen. Bis Ende Juni sind wir noch für diese MA zuständig. Problem: Einer dieser MA (Verwaltung) wurde angehalten seine Arbeitszeit minütlich zu dokumentieren. Er gehört zu denen die in ihrer Arbeit voll aufgehen und tun was getan werden muss und darüber hinaus. Nun ist er ca. 50% weniger produktiv durch diese Aufschreiberei und macht sich natürlich auch Gedanken über den Hintergrund. Was können wir als Betriebsrat tun? Ist das überhaupt rechtens? Denn Zeitaufnahmen in der Produktion sind ja mitbestimmungspflichtig. Wie verhält es sich, da er auch ein "outgesourcter" Mitarbeiter ist? Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

W
Werner

12.04.2007 um 16:54 Uhr

Hallo BR-Steph, bei durch den MA eigenen händischen Aufschreibungen sehe ich eigentlich kein MBR.

B
BR-Steph

12.04.2007 um 16:59 Uhr

Ja aber, kann er sich auch weigern? Er arbeitet 10 h am Tag und das ohne diesen zusätzlichen Schreibkram. Hat auch nen Job der hohe Konzentration fordert und hat auch viel Verantwortung zu übernehmen.

P
paula

12.04.2007 um 18:03 Uhr

Fiiting sieht die als mitbestimmungspflichtig (vgl. §87 Rn. 72) aber beachte die Gerichte sehen das anders (siehe Fitting am angegebenen Ort)

Ansonsten kann der AG so etwas im Rahmen seines Direktionsrecht durchaus anweisen. Da wird sich der MA kaum wehren können. Wenn er sich verweigert, wird es sehr schnell eine (berechtigte) Abmahnung geben

S
sphinx

12.04.2007 um 22:34 Uhr

@BR-Steph,

"...macht sich natürlich auch Gedanken über den Hintergrund. ..."

mich würde auch interessieren, wozu der AN diese Dokumentation machen soll

und ich würde dies an seiner Stelle erstmal meinen Vorgesetzten fragen.

LG

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