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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Steuernachzahlung Kirchensteuer - für Kollegin weil Firma versäumt hat, die Kirchensteuer für 2008 + 2009 abzuführen?

R
rijana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

dem Steuerberater einer Kollegin ist bei der Lohnsteuerabrechnung aufgefallen, dass unsere Firma versäumt hat, die Kirchensteuer für 2008 + 2009 abzuführen, obwohl diese in der Steuerkarte eingetragen war. Jetzt steht eine dicke Nachzahllung für 2 Jahre an.

Nun meine Frage, muss meine Kollegin diese Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen, was sie leider in keinster Weise kann?

Das Argument des Arbeitgebers ist, dass die Kirchensteuer ja in jedem Falle zu zahlen gewesen wäre.

Oder muss der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Kosten übernehmen?

Unser Arbeitgeber ist derzeit bereit, die Kosten der Nachzahlung vorzustrecken und prüft, ob es dann möglich ist, diese über z. B. eine Zahlung aus der Gewinnbeteiligung der Kollegin wieder einzuziehen.

Oder gäbe es auch eine ganz andere sozialverträgliche Lösung?

Ich hoffe, dass Sie mir diese Frage beantworten können und wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Ute Baki

6.97202

Community-Antworten (2)

V
VorOrt

13.12.2009 um 13:30 Uhr

Die Steuerschulden müssen beglichen werden und zwar von dem der sie nicht gezahlt hat, das ist nicht euer Arbeitgeber das seid ihr,ihr seid Steuerschuldig.Habt ihr es den nicht auf der Monatlichen Abrechnung gesehen oder Übersehen ??? Egal,die Veantwortung liegt bei euch . Warum sollte der Ag einen Teil der rückständigen Steuer übernehmen ? Über die Verzugszinsen könnte ja noch man reden .

R
rijana

13.12.2009 um 19:29 Uhr

Vielen Dank für die Antwort, manchmal braucht man halt einen Rat. Jetzt wissen wir jedenfalls, wie wir angemessen reagieren können. Das war sehr hilfreich.

Liebe Grüße

Ute

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