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Gehaltänderung auf 12 Monatsgehälter

J
Janosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir erhalten z.Zt. 12 Monatsgeälter, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Nun möchte unser Chef alles zusammen zählen und auf 12 Monat aufteilen. Wer hat hier Erfahrung. Können wir da so zustimmen oder worauf müssen wir achten.

Danke für Eure Antworten.

Gruß

Janosch

5.90206

Community-Antworten (6)

P
pit47

12.04.2007 um 13:36 Uhr

Hallo Janosch, dieses wird üblicherweise in einem Tarifvertrag, wenn vorhanden, geregelt. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 hat der BR mitzubestimmen. Nach meiner Meinung wird aber der Sinn der Sonderzahlungen verfehlt, wenn sie monatlich ausbezahlt werden, denn dann wird dieses Geld auch im laufenden Monat ausgegeben.

K
Konrad

12.04.2007 um 13:47 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja wie ist es vorgesehen ? Bitte Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG beachten. Wenn keine Tarifbindung vorhanden ist, gilt Arbeitsvertrag. Bitte prüfen.

Von der Sache sehe ich keinen sachlichen Grund, dies nicht so umzusetzen, wenn die selbe Jahresentlohnung bezahlt wird. Hätte sogar fiskalische Vorteile, wegen Steuerproggression.

@pit47: Ist ein Argument das ich so nicht bestätigen kann.

H
Heinz

12.04.2007 um 14:30 Uhr

Hallo Janosch,

aufgepasst!! Schau Dir mal genau Eure BV zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld an. Vielleicht will sich dein AG aus einer betrieblichen Übung auf diesem Wege rausschleichen. Willst du das nicht `mal mit einem Anwalt besprechen?

FB
Frank B.

12.04.2007 um 16:35 Uhr

Ich würde mich auf jeden Fall über einen Anwalt, oder besser, über die Gewerkschaft schlau machen. Da wie Konrad bereits schreibt hier der Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG zum tragen kommt. Die Sache mit der betrieblichen Übung sollte man nicht unterschätzen.

V
vip3k

12.04.2007 um 16:48 Uhr

Mhh,

hallöchen. Er will das Urlaubs - und Weihnachtsgeld auf die 12 Monate aufteilen? Fände ich nicht so schlecht. Schlimmer wäre es wenn er die "freiwillige" Leistung ganz abschaffen würde, wobe ich hier wieder Heinz Recht geben muß: schaut bitte nach der Regelung der betrieblichen Übung.

Gruß vip3k

T
tamirasun

12.04.2007 um 16:50 Uhr

Vielleicht auch mal bei der Berufsgruppe Ärzte nachfragen, die haben das tarifvertraglich sogar so geregelt... Bzw. war es soweit ich weiß geplant....

LG

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