Erstellt am 12.04.2007 um 11:36 Uhr von pit47
Hallo Janosch,
dieses wird üblicherweise in einem Tarifvertrag, wenn vorhanden, geregelt.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 hat der BR mitzubestimmen.
Nach meiner Meinung wird aber der Sinn der Sonderzahlungen verfehlt, wenn sie monatlich ausbezahlt werden, denn dann wird dieses Geld auch im laufenden Monat ausgegeben.
Erstellt am 12.04.2007 um 11:47 Uhr von Konrad
Gilt ein Tarifvertrag ? Wenn ja wie ist es vorgesehen ? Bitte Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG beachten.
Wenn keine Tarifbindung vorhanden ist, gilt Arbeitsvertrag. Bitte prüfen.
Von der Sache sehe ich keinen sachlichen Grund, dies nicht so umzusetzen, wenn die selbe Jahresentlohnung
bezahlt wird. Hätte sogar fiskalische Vorteile, wegen Steuerproggression.
@pit47: Ist ein Argument das ich so nicht bestätigen kann.
Erstellt am 12.04.2007 um 12:30 Uhr von Heinz
Hallo Janosch,
aufgepasst!! Schau Dir mal genau Eure BV zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld an. Vielleicht will sich dein AG aus einer betrieblichen Übung auf diesem Wege rausschleichen. Willst du das nicht `mal mit einem Anwalt besprechen?
Erstellt am 12.04.2007 um 14:35 Uhr von Frank B.
Ich würde mich auf jeden Fall über einen Anwalt, oder besser, über die Gewerkschaft schlau machen.
Da wie Konrad bereits schreibt hier der Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG zum tragen kommt.
Die Sache mit der betrieblichen Übung sollte man nicht unterschätzen.
Erstellt am 12.04.2007 um 14:48 Uhr von vip3k
Mhh,
hallöchen. Er will das Urlaubs - und Weihnachtsgeld auf die 12 Monate aufteilen? Fände ich nicht so schlecht.
Schlimmer wäre es wenn er die "freiwillige" Leistung ganz abschaffen würde, wobe ich hier wieder Heinz Recht geben muß:
schaut bitte nach der Regelung der betrieblichen Übung.
Gruß vip3k
Erstellt am 12.04.2007 um 14:50 Uhr von tamirasun
Vielleicht auch mal bei der Berufsgruppe Ärzte nachfragen, die haben das tarifvertraglich sogar so geregelt...
Bzw. war es soweit ich weiß geplant....
LG