Betriebsbedingte Kündigung ohne Beachtung von §92?
Hallo Kollegen,
unsere Firma (29 Mitarbeiter) möchte einem Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen und hat dem BR am 04.03. diese Absicht mitgeteilt. Da der Kollege erst vier Jahre in der Firma ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, d.h. einen Monat zum Monatsende (in diesem Fall 30.04.2009). Dazu wurden auch gleich die Sozialauswahlkriterien geliefert. Die Begründung für die Betriebsbedingtheit wie auch die Auswahlkriterien sind nachvollziehbar. Allerdings geht mir das Ganze etwas zu schnell.
Frage: Hätte uns der AG nicht „über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen… rechtzeitig und umfassend… „ unterrichten müssen? [BertrVG §92 (1) 1] Hätte nicht der AG die Pflicht gehabt, sich „mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten“? [BertrVG §92 (1) 2] Meiner Meinung nach sagt doch §92, dass der Mitteilung einer dezidierten Kündigungsabsicht Einiges hätte vorausgehen müssen.
Wir haben uns natürlich mit dem betroffenen Mitarbeiter beraten und könnten uns folgendes vorstellen:
- Anwendung des bei vorausgegangenen Kündigungen vereinbarten Sozialplanes mit Abfindung von einem Monatsgehalt pro Jahr + 3000 EUR pro Kind (war leider keine allgemeine BV, sondern fallbezogen)
- Verlängerung der Kündigungsfrist bis 30.09., um Jobsuche zu ermöglich; alternativ eine Aufstockung der Abfindung um zwei Monatsgehälter.
Wir wollen nun folgendermaßen vorgehen: Der Kündigung offiziell widersprechen, weil §92 vom AG nicht berücksichtigt wurde. Im Nachgang per eMail die o.g. Forderungen als Möglichkeit anbieten, die Kündigung ohne rechtliche Streitereien durchzuführen.
Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise? Ist unser Argumnent hinsichtlich §92 stichhaltig?
Besten Dank für eure Unterstützung im Voraus KlausF
Community-Antworten (1)
06.03.2009 um 14:50 Uhr
Hallo Klausf,
ich würde das so interpretieren, das der Verstoß gegen §92 BetrVG rechtlich unabhängig von der Kündigungsabsicht zu behandeln ist. Denn, der BR kann zwar den AG auffordern §92 zu beachten und notfalls ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren gegen ihn einleiten, aber er hat den BR dennoch ordnungsgemäß zur geplanten Kündigung gehört und da kommt dann nur §102 BetrVG in betracht.
Also ihr könnt natürlich versuchen mit dem AG im Sinne des Kollegen auszuhandeln, aber rechtlich ist da (mal abgesehen von einem Widerspruch) nicht viel drin. Ob der AG einen Formfehler in der Anhörung hat, kann ich natürlich auch nicht sagen (wär noch ne Möglichkeit, müsstet ihr mal genau prüfen), dann sähe die Sach schon wieder etwas anders aus.
Gruß Mic34
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