Wenn wir jetzt in einer BV vereinbaren, dass bei möglichen späteren betriebsbedingenten Kündigungen pauschal 2 Monatsgehälter Abfindung pro Betriebsjahr gezahlt werden soll (eine Art Mini-Sozialplan vorab), will die Geschäftsführung von uns als BR eine Namensliste und den erklärten Verzicht auf Einspruch gegen die Kündigungen als Gegenleistung.
Würden wir damit den Kollegen die Möglichkeit einer Kündigugnsschutzklage nehmen? Verschlechtert sich dann deren Lage durch die sogenannte "Beweisleastumkehr" zu Lasten des Arbeitnehmers? Bitte helft, ist dringend ...
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Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen