Schadet Mini-Sozialplan in Betriebsvereinbarung den Kollegen?
Wir verhandeln als Betriebsrat derzeit eine Betriebsvereinbarung (BV) zu einem Betriebsübergang. Unser Unternehmen (Medien) soll aus einer größeren Einheit herausgelöst und in eine neu gegründete eigene GmbH umgewandelt werden. Die Belegschaft wird sich damit deutlich verkleinern, wir rutschen unter die Grenze von 20 Mitarbeitern. Man könnte uns also später ohne Sozialplan abwickeln. Wir wollen die Kollegen schützen.
Wenn wir jetzt in einer BV vereinbaren, dass bei möglichen späteren betriebsbedingenten Kündigungen pauschal 2 Monatsgehälter Abfindung pro Betriebsjahr gezahlt werden soll (eine Art Mini-Sozialplan vorab), will die Geschäftsführung von uns als BR eine Namensliste und den erklärten Verzicht auf Einspruch gegen die Kündigungen als Gegenleistung.
Würden wir damit den Kollegen die Möglichkeit einer Kündigugnsschutzklage nehmen? Verschlechtert sich dann deren Lage durch die sogenannte "Beweisleastumkehr" zu Lasten des Arbeitnehmers? Bitte helft, ist dringend ...
Community-Antworten (1)
18.02.2010 um 08:22 Uhr
@ MulciLuc, eure Absicht in Ehren, aber so eine BV sollte der BR nicht abschließen. Holt euch Rat bei der Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt. Bei einen Sozialplan mit Namensliste gibt es keine Möglichkeit der Kündigungsschutzklage, nur die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Namenliste anzuzweifeln.
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