Erstellt am 11.04.2007 um 15:06 Uhr von Baccus
Hallo smoogi, ich kenne mich mit vollkontinuierlichen Schichtbetrieb leider nicht aus, was sagt denn euer TV?
baccus
Erstellt am 11.04.2007 um 15:34 Uhr von Lotte
Baccus,
Du bist ja 'ne Marke. Hauptsache mal eine Antwort schreiben? ;-)
smoogi,
Laut Rechtsprechung kann der Ersatzruhetag auch auf einen ohnehin arbeitsfreien Werktag fallen. Siehe dazu BAG vom 23.03.2006 - 6 AZR 497/05.
Erstellt am 11.04.2007 um 15:52 Uhr von smoogi
baccus
TV gibt es keinen und auch keine BV dazu
Lotte
Dankeschön, bin nicht begeistert soviel zum Thema Gleichberechtigung, da gehen die Schicht AN (der überwiegende Teil) die sowieso die schwerste Arbeit haben, nur noch arbeiten (Familie adé - tolle Motivation), und die AN in der Verwaltung bekommen noch einen Tag zusätzlich frei.
Erstellt am 11.04.2007 um 16:08 Uhr von Lotte
smoogi,
der gesetzliche Ersatzruhetag wird immer wieder mit dem Freizeitausgleich für Feiertage verwechselt.
Also: Das ArbZG und damit auch der Ersatzruhetag dient lediglich dem Schutz des AN, dient also in diesem Falle nur dazu, zu verhindern, dass AN z.B.10 Tage durcharbeiten.
Wie der Ausgleich für den Feiertag gewährt wird, ist meist im TV oder im AV festgelegt. In Eurem Fall seid Ihr recht gut gestellt, da Ihr 175% bekommt, heißt umgerechnet in AZ = 1 3/4 Tage für einen Feiertag.