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Höhergruppierung - Mitspracherecht des BR?

B
baccus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Gleichgesinnten, seit längerer Zeit verfolge ich dieses Forum mit großem Interresse. Bin selbst BR Mitglied und brauche jetzt Euere Hilfe. Zum Sachverhalt. Thema Nasenprämie. Seit 01.01.07 wurden bei 3 Kollegen eine Höhergruppierung plus Erhöhung des Übertarifs vorgenommen ohne Mitwirkung des BR´s. (Info bekam ich vor Ostern.)

Das Gespräch mit der GL ist in 14 Tagen! Gruß baccus

5.900011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

11.04.2007 um 14:41 Uhr

@Baccus TV? Ansonsten hat ein BR auch nichts damit zu tun!

B
baccus

11.04.2007 um 14:57 Uhr

@Kölner Ich sehe daß etwas anders. Dem BR sagte man es gäbe nichts zu verteilen. Kein Geld da. Wir müssen sparen! Wie sieht es mit Mitbestimmung des BR bei den Verteilungskriterien aus??? Was ist mit Lohngerechtigkeit???

K
Kölner

11.04.2007 um 19:54 Uhr

@Baccus Gerecht wäre es doch den übrigen Kollegen die gleiche Gehaltsstufe zu ermöglichen. Ausserdem sehe ich nicht annähernd ein MBR o.ä.. Auch kann ein BR eigentlich nichts in Richtung Gehalt verhandeln...

B
baccus

12.04.2007 um 09:27 Uhr

@Kölner Zu 1. Genau das versuchen wir jetzt. Über Basisaufgabenbeschreibung und Kompetenzprofile. in die gleiche Lohngruppe zu wechseln!

Genau so, das ist meine Meinung , verhält es sich auch mit dem Übertarif. Gleiche Arbeit, gleicher Übertarif. Keine Nasenprämie!

Gruß Baccus

K
Kölner

12.04.2007 um 09:59 Uhr

@Baccus Aber nicht der BR kann da was unternehmen... ...individualrecht!

B
baccus

12.04.2007 um 10:14 Uhr

@Kölner o.k. hab´verstanden was Du meinst. Trotzdem hat unser Human Ressorts Manager ein schlechtes Gewissen! Das will ich ausnutzen!!!

T
tamirasun

12.04.2007 um 10:36 Uhr

Also ich seh das auch so, es kann eine Störung des Betriebsfriedens darstellen. Da ander Mitarbeiter sich benachteiligt fühlen können, wenn sie nicht auch in der Lage sind, an eine solche Prämie oder Höhergruppierung zu kommen.

B
baccus

12.04.2007 um 11:03 Uhr

Der Hintergrund ist noch ein ganz anderer, im Moment ist eine Kündigungsschutzklage vor AG für einen Schwerbehinderten Kollegen anhängig. das Integrationsamt wäre bereit einen monatlichen Lohnzuschuß beizusteuern, trotzdem bleibt die GL bei ihrer Kündigung.

Die Lohnerhöhung ( der 3 Kollegen) macht insgesamt mehr aus. Manöveriermasse, oder?

B
Bergmann

12.04.2007 um 11:05 Uhr

Selbst wenn ihr einen Entgeldtarifvertrag ohne Schlupflöcher hättet , obliegt es letztendlich dem AG wem er was zukommen lässt !! Wollt ihr als BR eine MA-Beurteilung machen ?? Besser nicht !!

Am Besten ist jede Höherstufung zu beglückwünschen und immerwieder nachfragen warum der MA X nicht ebenfalls höhergestuft worden ist--und jede Ausrede des Human Ressorts Manager (schöner reindeutscher Begriff !!) zu widerlegen !!!

A
Angi1

12.04.2007 um 11:52 Uhr

Hallo Baccus,

ich sehe hier ein MBR nach § 99 BetrVG ( Umgruppierung)

im Fitting RN 81 dazu:

" Die Eingruppierung in die Lohngruppen eines TV oder einer betrieblichen Lohnordnung erfolgt zwingend - automatisch je nach ausgeübten bzw vertraglich auszuübenden Tätigkeit. Da die Eingruppierung kein Gestaltungs sondern ein Beurteilungsakt ist, ist hier auch das MBR kein Mitgestaltungs, sondern ein Mitbeurteilungsrecht. Die Mitbeurteilung des BR soll eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung oder der gleichmäßigen Anwendung der Lohn und Gehaltsgruppen bieten, also als Richtigkeitskontrolle dienen. Dadurch kann eine gleichmäßige Anwendung der Lohn und Gehaltsgruppenordnung zwecks innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit und Transparenz erreicht werden. Nach BAG ist der AG einer Pflicht zur Beteiligung des BR erst dann nachgekommen, wenn das Beteiligungsverfahren zu einer positiven Betimmung der Vergütungsgruppe - entweder durch Zustimmung des BR oder durch deren gerichtliche Ersetzung - geführt hat. "

RN 86 " Unter Umgruppierung ist jede Änderung der Einreihung in die tarifliche oder betriebliche Lohn oder Gehaltgruppenordnung zu verstehen, unabhängig davon ob der Arbeitnehmer eine Höherstufung oder Herabstufung erzielt."

MfG Angi1

B
baccus

12.04.2007 um 12:23 Uhr

Hallo Angi1, danke für deinen Beitrag! Genau so sehe ich es auch! (MBR nach § 99 BetrVG ( Umgruppierung)

Nur so zum besseren Verständnis.... Vor kurzem gab es bei uns Umstrukturierungen fast 50 Kollegen wurden entlassen. "Wir müssen sparen" es ist kein Geld da....... dieses war die Aussage bis jetzt. Vor einigen Tagen dann daß....

mfG baccus

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