Erstellt am 11.04.2007 um 12:41 Uhr von Kölner
@Baccus
TV?
Ansonsten hat ein BR auch nichts damit zu tun!
Erstellt am 11.04.2007 um 12:57 Uhr von Baccus
@Kölner
Ich sehe daß etwas anders.
Dem BR sagte man es gäbe nichts zu verteilen. Kein Geld da.
Wir müssen sparen!
Wie sieht es mit Mitbestimmung des BR bei den Verteilungskriterien aus???
Was ist mit Lohngerechtigkeit???
Erstellt am 11.04.2007 um 17:54 Uhr von Kölner
@Baccus
Gerecht wäre es doch den übrigen Kollegen die gleiche Gehaltsstufe zu ermöglichen.
Ausserdem sehe ich nicht annähernd ein MBR o.ä.. Auch kann ein BR eigentlich nichts in Richtung Gehalt verhandeln...
Erstellt am 12.04.2007 um 07:27 Uhr von baccus
@Kölner
Zu 1. Genau das versuchen wir jetzt. Über Basisaufgabenbeschreibung und Kompetenzprofile. in die gleiche Lohngruppe zu wechseln!
Genau so, das ist meine Meinung , verhält es sich auch mit dem Übertarif. Gleiche Arbeit, gleicher Übertarif. Keine Nasenprämie!
Gruß Baccus
Erstellt am 12.04.2007 um 07:59 Uhr von Kölner
@Baccus
Aber nicht der BR kann da was unternehmen...
...individualrecht!
Erstellt am 12.04.2007 um 08:14 Uhr von baccus
@Kölner
o.k. hab´verstanden was Du meinst.
Trotzdem hat unser Human Ressorts Manager ein schlechtes Gewissen!
Das will ich ausnutzen!!!
Erstellt am 12.04.2007 um 08:36 Uhr von tamirasun
Also ich seh das auch so, es kann eine Störung des Betriebsfriedens darstellen.
Da ander Mitarbeiter sich benachteiligt fühlen können, wenn sie nicht auch in der Lage sind, an eine solche Prämie oder Höhergruppierung zu kommen.
Erstellt am 12.04.2007 um 09:03 Uhr von baccus
Der Hintergrund ist noch ein ganz anderer, im Moment ist eine Kündigungsschutzklage vor AG für einen Schwerbehinderten Kollegen anhängig. das Integrationsamt wäre bereit einen monatlichen Lohnzuschuß beizusteuern, trotzdem bleibt die GL bei ihrer Kündigung.
Die Lohnerhöhung ( der 3 Kollegen) macht insgesamt mehr aus.
Manöveriermasse, oder?
Erstellt am 12.04.2007 um 09:05 Uhr von Bergmann
Selbst wenn ihr einen Entgeldtarifvertrag ohne Schlupflöcher hättet , obliegt es letztendlich dem AG wem er was zukommen lässt !! Wollt ihr als BR eine MA-Beurteilung machen ?? Besser nicht !!
Am Besten ist jede Höherstufung zu beglückwünschen und immerwieder nachfragen warum der MA X nicht ebenfalls höhergestuft worden ist--und jede Ausrede des Human Ressorts Manager (schöner reindeutscher Begriff !!) zu widerlegen !!!
Erstellt am 12.04.2007 um 09:52 Uhr von Angi1
Hallo Baccus,
ich sehe hier ein MBR nach § 99 BetrVG ( Umgruppierung)
im Fitting RN 81 dazu:
" Die Eingruppierung in die Lohngruppen eines TV oder einer betrieblichen Lohnordnung erfolgt zwingend - automatisch je nach ausgeübten bzw vertraglich auszuübenden Tätigkeit. Da die Eingruppierung kein Gestaltungs sondern ein Beurteilungsakt ist, ist hier auch das MBR kein Mitgestaltungs, sondern ein Mitbeurteilungsrecht. Die Mitbeurteilung des BR soll eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung oder der gleichmäßigen Anwendung der Lohn und Gehaltsgruppen bieten, also als Richtigkeitskontrolle dienen. Dadurch kann eine gleichmäßige Anwendung der Lohn und Gehaltsgruppenordnung zwecks innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit und Transparenz erreicht werden.
Nach BAG ist der AG einer Pflicht zur Beteiligung des BR erst dann nachgekommen, wenn das Beteiligungsverfahren zu einer positiven Betimmung der Vergütungsgruppe - entweder durch Zustimmung des BR oder durch deren gerichtliche Ersetzung - geführt hat. "
RN 86
" Unter Umgruppierung ist jede Änderung der Einreihung in die tarifliche oder betriebliche Lohn oder Gehaltgruppenordnung zu verstehen, unabhängig davon ob der Arbeitnehmer eine Höherstufung oder Herabstufung erzielt."
MfG
Angi1
Erstellt am 12.04.2007 um 10:23 Uhr von baccus
Hallo Angi1,
danke für deinen Beitrag!
Genau so sehe ich es auch! (MBR nach § 99 BetrVG ( Umgruppierung)
Nur so zum besseren Verständnis....
Vor kurzem gab es bei uns Umstrukturierungen fast 50 Kollegen wurden entlassen.
"Wir müssen sparen" es ist kein Geld da.......
dieses war die Aussage bis jetzt. Vor einigen Tagen dann daß....
mfG
baccus