Ich habe da mal eine Frage! In unserem Betrieb wird zum Tariflichen Grundlohn an alle Mitarbeiter eine individuelle Aussertarifliche Zulage gewährt! Nun meine Frage gibt es bei dieser Aussertariflichen Zulage eine gesetzliche Bestimmung wie hoch diese sein darf??

Darf zum Beispiel die Aussertarifliche Zulage höher sein als der Grundlohn??
Oder gibt es da Bestimmungen das die Zulagen nur einen bestimmten Prozentsatz vom Grundlohn betragen dürfen??

Freue mich auf Antworten

Gruß Acid