Erstellt am 10.04.2007 um 14:41 Uhr von betriebsratten
http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_34152.html
Erstellt am 10.04.2007 um 14:41 Uhr von eNDe
Aus dem § 3 ArbZG ergibt sich eine wüchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ( 8 Stunden je Werktag).
Erstellt am 10.04.2007 um 16:01 Uhr von Kölner
@eNDe
Hoffen wir mal, dass bei dem Fragesteller nicht ein TV existiert, der bei Bereitschaftsdiensten noch etwas anderes erlaubt!
Erstellt am 10.04.2007 um 22:42 Uhr von peters
eNDe:
"Aus dem § 3 ArbZG ergibt sich eine wüchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ( 8 Stunden je Werktag)."
Wirklich ??
Da steht:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Die Arbeitszeit kann innerhalb einer Woche durchaus mehr als 8 Std täglich betragen, wenn dies innerhalb 6 Wochen ausgeglichen wird. Aber grundsätzlich nicht mehr als 10 Std pro Tag. Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 10.04.2007 um 22:48 Uhr von Lotte
Schnalle,
wenn Du Dir den § 3 des ArbZG durchliest, dann noch § 7 und Euren TV oder wenn vorhanden BV, dann müsstest Du herausfinden können, was für Euren Betrieb letztendlich gilt.
Erstellt am 11.04.2007 um 16:41 Uhr von Miparix
wenn ihr in einer Betriebsvereinbarung festgelegt habt, dass ihr 5-Tage-Woche habt, dann sind dann nur maximal 5x10 Std zu arbeiten und nicht 60!
Erstellt am 11.04.2007 um 17:08 Uhr von Lotte
Miparix,
wie kommst Du auf BV? Warum nicht TV oder AV? Und hast Du § 7 ArbZG beachtet? Da kommt man manchmal auf ganz andere Arbeitszeiten. Vielleicht ist Schnalle ja Spargelstecherin ;-)