Hallo zusammen, benötige wieder einmal Eure Hilfe.
Ein schwerbehindertet Mitarbeiter (GdB70) hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher mit Wirksamkeit zum 01.06.2007 von der LVA bewilligt wurde. Diesem Mitarbeiter wurde eine Halbtagsstelle (4 Std.) zugesagt. Der Kollege war nun 8 Wochen im Krankenstand und nimmt nun seit 02.04.2007 an einer Wiedereingliederung mit 2 Std./Tag teil. Diese Wiedereingliederung wird bis zum Stichtag des Rentenbeginns laufen. Lt. Personalabteilung muß dieser Mitarbeiter aber vor antritt der Erwergbsminderungsrente seine bis dahin aufgelaufenen 15 Urlaubstage abbauen. Dies ist während der Zeit der Wiedereingliederung aber wohl nicht üblich und sinnvoll. Wie ist hier die Vorgehensweise und vor allem die Rechtslage da lt. Personalabteilung der Rentenbeginn somit um 15 Tage nach hinten verschoben werden soll, damit in diesen 15 Tagen der vorhandene Urlaub vor Rentenbeginn noch abgebaut werden kann und soll.