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Auszahlung von Urlaubstagen bei Rentenbeginn

A
aakw77
Feb 2018 bearbeitet

Ein freundliches Hallo an alle... wir hanen derzeit 3 Rentenanwärter. 2 von ihnen wird durch die Geschäftsleitung vorgegeben das sie sich ihren Resturlaub und vorhandene Überstunden auszahlen lassen sollen und deshalb nicht früher in Rente gehen dürfen. Alle haben ihre Absicht in die Regelrente zu gehen frühzeitig bei der Geschäftsleitung angezeigt. Dieses hatte somit auch genug Zeit, "Nachfolger" zur Einarbeitung rechtzeitig einzustellen. Genau dieses Problem stellt sich aber bei einer der Kolleginnen jetzt ein. Sie soll nun ihre Nachfolgerin noch einarbeiten. Frage: Sind die Mitarbeiterinnen wirklich dazu verpflichtet sich ihren Urlaub und überstunden ausbezahlen zu lassen?

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Community-Antworten (1)

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RoterFaden

08.02.2018 um 16:35 Uhr

Grundsätzlich dient Urlaub der Erholung und darf nicht ausgezahlt werden. Könnte aber sein, dass es bei euch mehr Urlaub gibt, als der gesetzlich vorgesehene - dann wäre das - zumindest für diese Tage theoretisch denkbar wennichmichnichtirre... Ich als Rentenanwärter würde meinem AG allerdings was husten... Für Überstunden gibt es doch sicher eine Regelung? Betriebsvereinbarung oder so?

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