Ein freundliches Hallo an alle...
wir hanen derzeit 3 Rentenanwärter. 2 von ihnen wird durch die Geschäftsleitung vorgegeben das sie sich ihren Resturlaub und vorhandene Überstunden auszahlen lassen sollen und deshalb nicht früher in Rente gehen dürfen. Alle haben ihre Absicht in die Regelrente zu gehen frühzeitig bei der Geschäftsleitung angezeigt. Dieses hatte somit auch genug Zeit, "Nachfolger" zur Einarbeitung rechtzeitig einzustellen. Genau dieses Problem stellt sich aber bei einer der Kolleginnen jetzt ein. Sie soll nun ihre Nachfolgerin noch einarbeiten.
Frage: Sind die Mitarbeiterinnen wirklich dazu verpflichtet sich ihren Urlaub und überstunden ausbezahlen zu lassen?