Mitarbeiter verliert beinahe Arm auf der Arbeit
Ich wünsche einen Guten Abend,
hier bei uns hatte sich vergangenes Jahr folgendes tragisches Ereignis zugetragen. Ein Mitarbeiter ging in einen Aufzug und hatte kurz seine Hand in das Aufzugsfenster gehalten. Dieses Fenster war nur sehr sporadisch mit Pappe abgedeckt.Was dann passiert ist, können Sie sich sicherlich denken. Der Personalleiter hatte sich unter anderem um den jungen Mann gekümmert und ging dann mit blutverschmierter Kleidung zur Info. Er wollte einige Mitarbeiter nach Hause schicken, damit Sie sich von dem Schock erholen können, doch der Arbeitgeber wollte dies nicht (Einzelhandel). Letztendlich konnte der Mitarbeiter in einem Krankenhaus in einer mehrstündigen Operation stabilisiert werden, der Arm wurde mehr oder weniger "gerettet", ebenfalls folgte eine Hauttransplantation. Nach einigen Wochen überlegt sich dieser Mitarbeiter eventuell zu klagen. Ebenfalls scheint der alte Fahrstuhl gewisse Sicherheitsbestimmungen nicht nach der Industrienorm eingehalten zu haben. Da hier die Schuldfrage sehr schwierig zu klären ist, würde ich gerne nach eurem Rat fragen. Wie sollte sich der BR zu diesem Vorfall idealerweise verhalten? Sollte eine Klage auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden ? Es ist eine sehr schwierige, komplizierte Angelegenheit. 2 Gutachter sind ebenfalls schon dagewesen. Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
21.01.2019 um 19:52 Uhr
Der BR kann doch nicht individualrechtliche Klagen führen.
Bestenfalls könnt Ihr euch für das Thema Arbeitssicherheit stark machen - sofern der Aufzug nicht inzwischen verbessert wurde.
22.01.2019 um 08:18 Uhr
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