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Dauerhaft untätiges BR-Mitglied mit "guten" Gründen.

JF
Jo Feuerstein
Dez 2020 bearbeitet

Wann verliert ein untätiges BR-Mitglied seine Rechte als BR-Mitglied, bezüglich dem Informationaustausch innerhalb des Gremiums, Zutrittsrecht zu den BR-Räumen und sein besonderen Kündigungsschutz dem AG gegen über?

Was ist passiert: Ich bin seit 11 Jahren nicht freigestelltes BR-Mitglied in einem 9ner Betriebsrat einer Behindertenwerkstatt der Lebenshilfe (zeitweise als "Notvorsitzender") und habe die letzten drei Wahlen als Wahlvorstand mitorganisiert. Dieser soziale Bereich hat einen sehr schlechten Organisationsgrad (das Wohl der Betreuten geht fast immer vor!) und die moderate Geschäftsführung treibt uns nicht die Interessenten ins BR- oder Wahlbüro. (Was eigendlich gut ist aber die Profilierung erschwert.) Das Desinteresse großer Kreise unserer Belegschaft an unserer Arbeit bzw. an den Wahlen fand bei der BR-Wahl 2018 ihren Höhepunkt. Statt der üblichen 12-18 Interessenten für den 9ner-BR, stellten sich incl. mir nur 7 KollenInnen zur Wahl. (Von vornherein in Unterzahl und ohne Nachrücker!) Nach knapp einen halben Jahr neuem BR mit 5 neuen Leuten und einigem Ärger, auch von Teilen der Belegschaft, war ich gesundheitlich so angeschlagen, dass ich alles hinschmiss.
Mit dem verbliebenen BR einigte ich mich darauf nicht formal mein Mandat zurück zugeben, da dass zu Neuwahlen geführt und das Vertrauen der Belegschaft gänzlich zerstört hätte. (Und das wollte keiner. Ich übte mein Mandat aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht aus.) Der Geschäftleitung war dies im übrigen auch recht, weil sie die Kosten von vorzeitigen Neuwahlen sparen konnten.

Vor kurzem (im Vorfeld einer Betriebsversammlung) gab es dann eine Rundmail an alle, in der unter anderem ein anderer Kollege (der den gleichen Weg ging) und meine Person angeprangert wurden, wir hätten grobe Pflichtverletzungen begangen. Was juristisch durchaus stimmen könnte aber ja einen guten Grund hatte. Kurz drauf bekamen wir eine Email vom Vorsitzenden, doch bitte den Schlüssel zum BR-Zimmer abzuliefern. Mein betrieblicher BR-Email-Account wurde auch bereits gecancelt.

Bis lang war ich der Meinung, das nur ein Arbeitsgericht mir mein Mandat wegnehmen könnte.

Nochmal meine Frage: Wann verliert ein untätiges BR-Mitglied seine Rechte als BR-Mitglied, bezüglich dem Informationaustausch innerhalb des Gremiums, Zutrittsrecht zu den BR-Räumen und sein besonderen Kündigungsschutz dem AG gegen über?

Sorry für die Textlänge!

Grüße

384011

Community-Antworten (11)

K
Kjarrigan

23.11.2020 um 17:01 Uhr

So wie deine Frage gestellt ist kann man sie fast nicht beantworten. Ein gewähltes BR Mitglied verliert nie automatisch sein Mandat auch nicht durch Untätigkeit oder groben Pflichtverstoß. DAs kann nur ein Arbeitsgericht entschieden. Oder aber der BR beschließt mit seine Selbstauflösung.

Nichtsdestotrotz habt ihr schon den ersten Fehler begangen als ihr nur noch 5 BRM wart. Richtig war noch die Reduzierung vor der Wahl von 9 auf 7 BRM, weil Zuwenig bewerben.

Wenn bei der Wahl aber 7 gewählt wurden, und ihr anschließend auf weniger wie 7 gerutscht seid hättet ihr unverzüglich NEUWAHLEN (ohne schuldhafte Verzögerung) Auch wenn ihr der Meinung wart - es gibt ja Gründe - reichen diese imho nicht aus.

Um den ganzen Schlamassel jetzt wieder zu korrigieren, soll (imho MÜSST) ihr umgehend Neuwahlen einleiten.

C
celestro

23.11.2020 um 17:08 Uhr

"Nichtsdestotrotz habt ihr schon den ersten Fehler begangen als ihr nur noch 5 BRM wart. Richtig war noch die Reduzierung vor der Wahl von 9 auf 7 BRM, weil Zuwenig bewerben."

Also ich lese "5 neue Leute" ... eine Reduzierung hat mMn nicht stattgefunden.

@JoFeuerstein

Richtig ... solange kein Verfahren nach §23 BetrVG eingeleitet und abgeschlossen wird, ist Dein Mandat "noch da". Die Gründe für Euer Verhalten sind aber unerheblich ... Ihr seit "schuldig" und kommt mit Euren Gründen da auch nicht raus.

D
DummerHund

23.11.2020 um 18:16 Uhr

Ich lese den Text so das sich das 7 Bewerber zur Wahl standen (und wohl auch gewählt wurden). Von diesen 7 Bewerbern waren 2 die schon vorher im BR waren und 5 neue die vorher noch nicht im BR waren. Von daher ist für mich bis dahin alles korrekt. Nur wenn dann nach der Wahl die Mitgliederzahl unter der 7 fällt, hätten unverzüglich Neuwahlen angesetzt werden müssen. Du schreibst das du "hingeschmissen" hast. Hier müsste man den genauen Wortlaut wissen, oder was dazu im Protokoll steht. Ein ich schmeiße alles in und komme nicht mehr zur Sitzung, bleibe aber im BR kennt das BetrVG nicht. Meiner Meinung nach ist das ein Austritt aus dem BR. Und dann wärest du raus. Ganz gleich mit was du dich hinten rum mit dem restl. BR geeinigt hast. Wichtig ist, wie wurde das "hinschmeissen" genau ins Protokoll schriftl. im Wortlaut nieder geschrieben. Der Zusatz dann ist total irrelevant.

C
celestro

23.11.2020 um 22:35 Uhr

Da steht vermutlich gar nichts im Protokoll:

"Mit dem verbliebenen BR einigte ich mich darauf nicht formal mein Mandat zurück zugeben"

JF
Jo Feuerstein

24.11.2020 um 00:02 Uhr

he Leute danke für die schnellen Wortmeldungen. Celestro hat recht, ich habe meinen KollegenInnen nur gesagt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meine aktive Gremiumsarbeit einstellen muss. Ich war mit meinen Nerven fertig. Da die neuen KollegenInnen aber gerade ihre Grundseminare absolviert hatten, wollte keiner den BR auflösen. Sie wollten ohne mich weiter machen. Deshalb bin ich eben nicht formal zurückgetreten. Ein zweiter Kollege machte es mir wie gesagt ein Jahr später nach, in Absprache mit dem verbleibenen Restgremium. Formal sind wir heute immer noch 7.

D
DummerHund

24.11.2020 um 08:31 Uhr

ok, dann ist doch eigentlich in so weit alles im grünen Bereich.

K
Kjarrigan

24.11.2020 um 08:58 Uhr

Nachfrage: DAs heißt ihr 2 nehmt ein keiner einzigen Sitzung teil, kein Monatsgespräch, keine Sprechstunde quasi BRM nur auf den Papier?

Das ist imho ein grober Pflichtverstoß und kann gem. § 23 BetrVG nach Antrag zum Ausschluss aus dem BR führen. (durch ein ArbG)

JF
Jo Feuerstein

24.11.2020 um 13:31 Uhr

Korrekt, Kjarrigan, du hast es in kurze Worte gefasst. Und die Sache mit dem §23 BetrVG war uns allen von Anfang an bekannt. Ich konnte nicht mehr, Fritz wollte nicht mehr und das Restgremium wollte eben weiter machen. Deshalb der Deal. Fritz und ich wären auch jederzeit formal korrekt ausgestiegen, wenn das vom Rest gewünscht gewesen wäre. Aber dann hätte man ein halbes Jahr nach der Wahl eine erneute BR-Wahl ausschreiben müssen. Aber was hätte sich dann am Problem der Desinteressiertheit unserer Belegschaft geändert? Die Stimmung dem BR gegenüber wäre noch schlechter geworden. (Orginalton: WAS SEIT IHR DENN FÜR LOOSER?) Jetzt ertrinkt das Restgremium in Arbeit und ist stinkig auf uns beide. Und macht deshalb den Stress mit Emailkontensperrung und Schlüsselabgabe. Dabei wollen sie sich als Strategie noch in das Frühjahr 2021 retten, um dann vorzeitig ein neues BR-Gremium mit um 1 Jahr verlängerter Laufzeit wählen lassen zu können. Und das geht ja nur mit uns beiden Karteileichen.

Aber danke für eure Bestätigung, dass nur ein Arbeitsgericht, bzw. mein eigener Rücktritt mich meines Mandats entheben kann. .................Oder ein faires Gespräch unter KollenInnen..............

Jo Feuerstein

P
paula

24.11.2020 um 18:45 Uhr

ich bin mal etwas ketzerisch: du hast keinen Bock auf BR-Arbeit (aus vielleicht sogar nachvollziehbaren Gründen). Du engagierst Dich also gegenwärtig nicht für die MA und willst aber die Insignien der Macht? Wozu brauchst Du einen Schlüssel? was willst Du denn überhaupt im BR Büro? Hast dort doch eh nichts zu tun. Wozu der Emailaccount? Du machst nichts für den BR also brauchst Du doch auch keinen Emailzugang. Kündigungsschutz? Wozu denn das? Der soll dich doch davor schützen, dass der AG Repressalien ergreift, weil Du Dich für MA einsetzt.... Mal wieder sachlich: Du bist verletzt, weil man sich wohl nicht an Absprachen hält. OK. Aber es zeigt doch das eigentliche Problem eurer Lösung. Ganz oder gar nicht. Was ihr hier treibt ist der Versuch ein Konstrukt am Leben zu halten. Aber das ist ein totes Pferd und du solltest dich mal entscheiden: will ich BR sein oder nicht. So macht es auf jeden Fall keinen Sinn und wird auch dem Auftrag aus der Belegschaft nicht gerecht

D
DummerHund

24.11.2020 um 20:21 Uhr

Ich kann mich da @paula nur voll anschließen. Wäre ich in eurer Belegschaft.....dann mit dem Wissen was ihr da veranstaltet, würde ich nicht nur versuchen dich nach dem 23iger aus dem BR zu kriegen, sondern den ganzen BR. Ganz ehrlich, ich glaube die Belegschaft ist besser dran wenn kein BR vorhanden ist. Beim AG wissen die MA dann wenigstens wo sie dran sind. Da wird sich gewundert das ihr Looser von der Belegschaft genannt werdet und das Interesse immer weiter schwindet. Der BR kommt aus der Arbeit nicht raus, und für die AN nix bei rum und ihr wundert euch. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.

JF
Jo Feuerstein

03.12.2020 um 18:11 Uhr

@ paula Gute Fragen zustellen kannst du. Ehrlich. Eigentlich Ihr alle. Und nach eurer Schelte war ich echt ganz nahe dran, den Kollegen den Schlüssel und meine Abdankung auf den Schreibtisch zu legen und zu gehen. Aber der wirkliche Anlaß weshalb ich meine Fragen an euch gestellt habe ist mittlerweile eskaliert. Nicht dem Rest-BR vs. mir gegenüber, sondern im Verhältnis einer/s direkten ArbeitskollegInnen (sorry wenn ich hier fehlerhaft gendern sollte) und der Geschäftsleitung. Und deren Androhung eine außerordentlichen Kündigung gegen ihn auszusprechen. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Dienstzeit. Und das wg eines minderschweren Vergehens, welches nach MhM nicht mehr als einem kräftigen Anschiss und einer Abmahnung würdig gewesen wäre. Und die Krux ist, der Rest-BR hat dieser außerordentlichen Kündigung auch noch ohne den Betroffenen anzuhören zugestimmt. Ich bemühe mich die ganze Zeit an die meiner Ansicht ge-fake-ten Begründungsunterlagen zu kommen, die von der GF an den BR gegangen sind, um die Kündigung zu untermauern. Ich will zumindestens den Namen der/s Betroffenen wieder rein zuwaschen. (Der ist nämlich mittlerweile per Auflösungsvertrag und Abfindung gegangen worden.) Aber der BR gibt mir keine Unterlagen mehr, weil ich für die nicht mehr dabei bin. (siehe Anfangsfrage) Das liebe @paula zum Nutzen von Insignien der Macht. Alle Unterlagen sind jetzt in einem neuem Schrank weggesperrt zu dem ich keinen Schlüssel habe.
@dummerhund, du siehst die Belegschascft ist mir nicht schnuppe, war es nie; nur die (wichtige) Arbeit im Gremium war für mich damals gesundheitlich nicht mehr leistbar. Und nochwas stimmt nicht: ich habe nie gesagt, dass das BR-Restgremium keine oder nur schlechte Betriebsratsarbeit abgeliefert hat. Die haben halt getan was sie mit dieser Unterbesetzung tun konnten. Und eine schlechte PR. Auch schon die zwei Perioden vorher hatten wir immer Probleme den KollegInnen beizupuhlen, was wir ausser Kaffeetrinken so alles Wichtiges machen. Obwohl diese beiden Perioden wirklich harmonisch und fachlich spitzenmäßig besetzt waren und viel erreicht wurde. Mit einem Haufen guter Nachrücker aus diversen Abteilungen. Es ist nicht alles nur schwarz oder weiß! Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung ticken mehrheitlich anders.

Aber ihr habt jetzt schon recht. Mittlerweise würde ich uns auch sofort auflösen. Das passiert gerade auch. Neuwahlen sind bereits initialisiert. Hi,hi, aber vielleicht sollte ich bei dem Problem mit dem Schrankschlüssel einfach einen eine Nummer größer mitnehmen. Na sagen wir brechstangen Größe. Aber ich denke ich gehe eher zum Anwalt.........auch wenn es dann wieder in der Belegschaft heißt "Man was sind das bloß für Looser"

Danke fürs Zuhören und bleibt gesund,

Joachim Feuerstein

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