Erstellt am 05.04.2007 um 09:16 Uhr von elch45
Hallo
Wir haben auch drei Werke die durch einen BR vertreten werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Drei BR' und einen GBR. Der GBR übernimmt dann die Aufgaben die alle Werke betreffen z.B. auch die BV Arbeitszeit.
2. Ein BR für alle Werke. Dann sollten aber auch die BV' für alle Werke zutreffen.
Jetzt bleibt die Frage, ob Du wirklich drei "Firmen" meinst, oder wie ich "Werke".
Drei Verschiedene Firmen duch einen BR zu vertreten halte ich für schwierig.
Erstellt am 05.04.2007 um 10:44 Uhr von Eule
Sorry,weis nicht, ob meine erste Antwort angekommen ist, daher zweiter Versuch.
Wir vertreten als BR 3 eigenständige "Firmen", die jedoch unter einem "Dach" miteinander arbeiten. Bisher war es für den BR einfach alle 3 Firmen unter einen Hut zu bringen und zu vertreten. Nur jetzt mit dem Wunsch die 2 anderen auch in die bestehende BV Arbeitszeit mit aufzunehmen, wird es für mich persönlich doch etwas schwieriger.
Daher eben die Frage, was kann/muss der BR machen bzw. beachten, damit er keine Fehler macht.
Gruß Eule
Erstellt am 05.04.2007 um 13:46 Uhr von Frank B.
Einfach die BV dahingehend ergänzen, das diese auch für alle drei Firmen gilt, muss aber auch von allen drei Geschäftsführern/ Vorständen unterschrieben sein.
Oder mit den zwei verbliebenen Arbeitgebern eine BV abschliessen, welche zum Inhalt hat, die bestehende BV in den Unternehmen anzuwenden.
@elch45
Wir sind auch ein BR für drei Firmen an einem Standort.
Mutter A
TochterAA+TochterAB+Tochter AC=1BR Alles klar?! ;-)
Erstellt am 08.04.2007 um 21:52 Uhr von Kölner
@Frank B.
Darf ich zweifeln?