Erstellt am 04.04.2007 um 20:55 Uhr von JoK
Hmm?
Bis Du Freigestellt?
Meiner Meinung nach darf ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Mitgliedschaft im Betriebsrat zwar nicht benachteiligt werden, aber auch nicht bevorzugt werden (ist ja gesetzlich auch so geregelt :-).
Welche Begruendung gibt Dein Arbeitsgeber fuer den Minderverdienst an?
Ich glaube, dass aufgrund der nicht sehr umfassenden Angaben in Deinem Beitrag kaum eine sinnvolle Anwort erfolgen kann ...
Gruss
JoK
Personalratsmitglied und daher eher nur Beobachter
Erstellt am 04.04.2007 um 21:21 Uhr von Mona-Lisa
@Kurt12,
die Antwort findest du im § 37 BetrVG DKK
Wirtschaftliche und berufliche Absicherung, Rd. 73
Erstellt am 05.04.2007 um 06:14 Uhr von voto
@Kurt12
Im Fitting, 23. Auflage wäre es dann §37 RN114.
:-)