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Von der Krankheit in den Urlaub - Ist das ok?

C
celine612
Jan 2018 bearbeitet

Moin, kurze Frage !!

Ein MA hat genehmigten Urlaub und wird vor dem Urlaub krank. Er würde also direkt von der Krankschreibung in den Urlaub "rutschen". Ist das ok ?

War da nicht was mit...mindestens ein Tag dazwischen....oder war das, wenn der AN aus dem Urlaub kommt und gleich krank ist ?

Bitte um Hilfe !!

4.55904

Community-Antworten (4)

W
Werner

04.04.2007 um 16:35 Uhr

HAllo celine612, der MA darf in seinen Urlaub gehen ohne einen Tag zu arbeiten. Es wäre aber empfehlenswert dem ArbGeb. eine Mitteilung über die Genesung und den genehmigten Urlaubsantritt zu machen. 2. Frage: Nein auch anderherum gibt es da nichts!

P
Petrus

04.04.2007 um 16:50 Uhr

Das einzige, was es mit "Tag dazwischen" gibt, ist ein unentschuldigtes Fehlen vor bzw. nach Feiertagen, vgl. §2 (3) EntgFG.

J
Jube

04.04.2007 um 16:55 Uhr

Eigentlich ist er verpflichtet, dem AG seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen (z.B. Anruf am letzten Tag der Krankschreibung). Die AG genehmigen dann in der Regel den Urlaubsantritt.

H
Heini

05.04.2007 um 00:15 Uhr

Jube, habe ich das richtig verstanden, wenn ich unmittelbar nach der AU in den schon genehmigten Urlaub gehen möchte, bin ich verpflichtet mir den Urlaubsantritt nochmals vom AG genehmigen zu lassen??

Wo kann man das nachlesen ??

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