Erstellt am 04.04.2007 um 14:35 Uhr von Werner
HAllo celine612,
der MA darf in seinen Urlaub gehen ohne einen Tag zu arbeiten.
Es wäre aber empfehlenswert dem ArbGeb. eine Mitteilung über die Genesung und den genehmigten Urlaubsantritt zu machen.
2. Frage: Nein auch anderherum gibt es da nichts!
Erstellt am 04.04.2007 um 14:50 Uhr von Petrus
Das einzige, was es mit "Tag dazwischen" gibt, ist ein _unentschuldigtes_ Fehlen vor bzw. nach Feiertagen, vgl. §2 (3) EntgFG.
Erstellt am 04.04.2007 um 14:55 Uhr von Jube
Eigentlich ist er verpflichtet, dem AG seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen (z.B. Anruf am letzten Tag der Krankschreibung). Die AG genehmigen dann in der Regel den Urlaubsantritt.
Erstellt am 04.04.2007 um 22:15 Uhr von Heini
Jube,
habe ich das richtig verstanden, wenn ich unmittelbar nach der AU in den schon genehmigten Urlaub gehen möchte, bin ich verpflichtet mir den Urlaubsantritt nochmals vom AG genehmigen zu lassen??
Wo kann man das nachlesen ??