Erstellt am 04.04.2007 um 14:37 Uhr von Werner
Hallo Michel,
Ein zwölftel des Jahresanspruchs pro voll gearbeitetem Monat.
Erstellt am 04.04.2007 um 14:42 Uhr von docpille
Beschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell leisten, haben im Kalenderjahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat.
Geregelt ist sowas nomalerweise im Tarifvertrag
Erstellt am 04.04.2007 um 16:08 Uhr von Michel
Danke Werner und docpille für Eure schnelle Auskunft.
Gruß Michel