Rüchnahme von Beschlüssen - welche Schritte sind notwendig, um die Rücknahme des Beschlusses formal richtig abzuwickeln?
Hallo, ich habe folgendes Problem: der BR hat aufgrund einer Vorlage und Informationen des AG eine Neueinstellung abgelehnt, weil wir ein Problem bzgl. der Qualifikation des vorgeschlagenen Bewerbers sahen. Nach der Rückgabe der Ablehnung an den AG, hat man uns erklärt, dass sich die betriebliche Situation dahingehend geändert hat, dass durch eine geplante organisatorische Änderung ein anderer Mitarbeiter diesen Part abdecken soll, für den dem Bewerber die Qualifikation fehlt und er deshalb die verbleibende Tätigkeit ohne Problem abdecken kann. Natürlich hatte man vergessen, den BR über diese geplante Änderung zu informieren. Um dem abgelehnten Bewerber durch dieses Fehlverhalten der GL keine Nachteile entstehen zu lassen, würden wir unseren Beschluss gerne rückgängig machen. welche Schritte sind notwendig, um die Rücknahme des Beschlusses formal richtig abzuwickeln?
Community-Antworten (4)
30.01.2009 um 10:50 Uhr
@adlerauge
wieso rückgängig machen? Das versteh ich jetzt irgendwie nicht. Hat denn der aufgrund seiner fehlenden Qualifikation nur durch die Änderung Eurer betrieblichen Situation jetzt plötzlich die Qualifikation????
Klingt ja dann wohl nicht ganz glaubwürdig oder?
30.01.2009 um 11:08 Uhr
Hallo RolfH, die fehlende Qualifikation wurde dadurch ersetzt, dass ein anderer Mitarbeiter, der diese Qualifikation hat, diesen Part der Arbeit des neu einzustellenden Mitarbeiters übernimmt. diese neue Aufteilung der Arbeitsanteile ist die organisatorische Änderung, die ich angeprochen hatte.
30.01.2009 um 11:17 Uhr
@adlerauge
ja schon klar. Aber ihr habt doch eine Neueinstellung abgelehnt wegen fehlender Quali des Bewerbers. Wenn Euer AG jetzt keine Neueinstellung vornimmt und die Position intern durch einen Kollegen, der die Quali anscheinend hat und augenscheinlich auch die Zeit hat, wozu dann den Beschluss zurücknehmen?? Der AG muss den "Neuen" ja nicht einstellen, egal ob ihr zustimmt oder ablehnt.
Eine andere Geschichte ist es, wenn Du diese interne Umstellung als Änderung der Betriebsorganisation siehst und auf die Vorabinfo der GF abzielst. Aber ob eine Änderung im Aufgabenbereich einer einzelnen Person als Betriebsänderung (Ablauf der Arbeitsorganisation) im Sinne von § 111 BetrVG zu sehen ist, ist doch mehr als zweifelhaft.
Gruß
30.01.2009 um 13:18 Uhr
@adlerauge Eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines BR-Beschlusses ist, solange er noch nicht durchgeführt ist und noch keine Rechtswirkungen nach außen erlangt hat, jederzeit zulässig, da der spätere Beschluss nach allgemeinen Grundsätzen dem früheren vorgeht. Hat er Außenwirkung (z. B. durch Mitteilung an den AG) erzeugt, ist der BR an ihn gebunden, sofern der AG nicht mit einer Änderung einverstanden ist.
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