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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschlag bei Sonntagsdiensten im Urlaub?

A6
Andrea 64
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat Urlaub und einen Sonntagsdienst im Urlaub. Wenn sie diesen arbeiten würde, würde sie 200 % Zuschlag bekommen. Leider kann ich ihr als Betriebsrat die Frage nicht beantworten ob sie im Urlaub auch 200 % bekommt oder weniger. Wir haben erst vor kurzer Zeit durchgesetzt das die Sonntage im Urlaub nicht gearbeitet werden müssen und mit Zuschlag bezahlt werden. Der normale Sonntagszuschlag ist 100 %, nur an gewissen Feiertagen gibt es mehr. Könnt ihr mir helfen?

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Community-Antworten (12)

UIS
Urlaub ist schön

04.04.2007 um 08:03 Uhr

Eine Kollegin hat Urlaub und einen Sonntagsdienst im Urlaub

"Ihr achtet auf das BUrLG Z.B. §7 Abs.2?"

Leider kann ich ihr als Betriebsrat die Frage nicht beantworten ob sie im Urlaub auch 200 % bekommt oder weniger

"Aber sie hat doch gar keinen Urlaub wenn sie Arbeitet..."

Wir haben erst vor kurzer Zeit durchgesetzt das die Sonntage im Urlaub nicht gearbeitet werden müssen und mit Zuschlag bezahlt werden

"Warum arbeit sie dann wenn ihr das durchgesetzt habt?"

A6
Andrea 64

04.04.2007 um 10:36 Uhr

Doch sie hat jetzt Urlaub und in diesem Urlaub ein zu arbeitenden Sonntag. Es wurde ihr gesagt das sie nur 100% bekommt aber weil dieser auf einen besonderen Sonntag fällt müßte sie eigentlich 200% bekommen. Durchgesetzt haben wir zwar mit Zuschlag aber nun ist das Problem eben halt das es verschiedene Zuschläge gibt

P
pit47

04.04.2007 um 10:53 Uhr

Hallo Andrea 64, wenn ihr eine Betriebsvereinbarung oder Betriebsabrede über die Zuschläge für Sonntagsarbeit habt, müssen diese Zuschläge auch im Urlaub bezahlt werden, dann aber versteuert.

U
Uschi

04.04.2007 um 10:55 Uhr

Mal zur Verständnis nachgefragt, sie hat Urlaub, richtig? Sie arbeitet an diesem Sonntag nicht im Urlaub, sondern die Urlaubsvertretung, richtig? Weshalb soll dann 200 % gezahlt werden??

UIS
Urlaub ist schön

04.04.2007 um 13:21 Uhr

@pit47 Prinziepiel hast Du recht mit der Steuer aber sorry, wir wissen doch gar nicht was in der BV steht, oder? Das kann und sollte der BR wissen der sie abgeschlossen hat.

@Andrea 64 Mit einem "besonderen Sonntag " meinst Du einen Feiertag? Lies doch noch einmal genau was in der BV steht. Mir ist nicht klar, was ein besonderer Sonntag ist und wie viele verschiedene Zuschläge ihr habt. Das ist ohne die Grundlage (BV) sehr schwer zu klären. Hast Du vielleicht noch BR Kollegen die Du fragen könntest?

P
Peanuts

04.04.2007 um 13:27 Uhr

Wir haben erst vor kurzer Zeit durchgesetzt das die Sonntage im Urlaub nicht gearbeitet werden müssen und mit Zuschlag bezahlt werden.

Mussten Eure Kollegen einen Urlaub vorher für den Sonntag unterbrechen und arbeiten kommen?

UIS
Urlaub ist schön

04.04.2007 um 13:58 Uhr

@peanuts genau das verstehe ich auch nicht! Wenn es eine BV darüber jetzt gibt, warum muß dann wieder jemand arbeiten und noch viel wichtiger: Warum weiß der zuständige BR nicht was gezahlt wird?

@Andrea 64 Was für eine Firma oder Dienstleister ist das überhaupt? Braucht ihr eine Sondergenehmigung für die Sonntage?

A6
Andrea 64

08.04.2007 um 22:17 Uhr

Zum einen ja vorher war es so das man den Urlaub unterbrechen mußte und den Sonntag arbeiten oder ihn vor oder nacharbeiten. Zum anderen es gibt an fünf Feiertagen im Jahr 200 % und bei ihr fällt dieser Feiertag gerade im Uraub

A6
Andrea 64

08.04.2007 um 22:24 Uhr

Kurz noch eine Antwort zum Dienstleister. Es ist ein Krankenhaus mit einer eigenständigen Reinigungsfirma. Sondergenehmigung nein. Es gibt eben halt jetzt nur das Problem mit dem höheren Zuschlag den es an fünf verschiedenen Feiertagen gibt.

K
Kölner

08.04.2007 um 22:26 Uhr

@Andrea64 Aber Ihr seid aber nicht tarifvertraglich gebunden, oder?

A6
Andrea 64

09.04.2007 um 16:40 Uhr

Doch sind wir im Tarivertrag der Gebäudereiniger. Bevor es einen Betriebsrat gab mußten die Sonntage vor oder nachgearbeitet werden. Nun haben wir durchgesetzt das an dem Sonntag im Urlaub, Urlaub ist und dieser auch mit Zuschlag bezahlt werden muß. Das hat auch geklappt. Nun hat die Kollegin Ostersonntag in ihrem Uraub der mit 200% bezahlt werden müßte. Sie bekommt laut Aussage vom Chef nur 100%

UIS
Urlaub ist schön

10.04.2007 um 07:41 Uhr

Nun mal Langsam... Also, wenn sie im Urlaub arbeitet, dann geht das doch gar nicht, denn ihr habt durchgesetzt das sie NICHT arbeiten muß, oder? Sollte sie trotzdem arbeiten, dann stehen ihr auch die 200% zu. Fällt allerdings der Ostersonntag, nur in ihren Urlaub und sie arbeitet gar nicht, dann hat sie auch keinen Anspruch auf die Mehrbezahlung, also nur 100%. So würde ich das jetzt verstehen...

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